Zolltarifnummer 8302.20: Laufrädchen oder -rollen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8302.20 steht für Laufrädchen oder -rollen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8302.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8302.20
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
- 8302.20Laufrädchen oder -rollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus zwei Rollen, jeweils mit einer Lauffläche aus Kunststoff (Durchmesser x Breite: etwa 23 x 5,7 mm), die an einer spezifisch geformten Befestigungsvorrichtung angebracht sind, die an der Rückseite mit einem abnehmbaren spezifisch geformten Befestigungselement aus Kunststoff und unedlem Metall versehen ist. Unedles Metall bestimmt den Charakter der Befestigungsvorrichtung. Die Erzeugnisse werden an Schiebetüren von Duschkabinen befestigt und dienen dort als Laufrollen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
Es handelt sich um vollständig aus unedlen Metallen gefertigte, verschieden große Erzeugnisse, bestehend aus einer massiven Laufrolle, einem Kegelrollenlager und einer zentrisch angebrachten, zylindrischen Befestigungsvorrichtung mit dazugehörender Unterlegscheibe und Mutter. Die Befestigungsvorrichtung steht an einer Seite der Laufrollen heraus und dient zur Verwendung der Waren in sog. Linearachsen-Systemen in Produktionsstätten. Durchmesser (Laufrolle): max. 62 bzw. 72 mm; Breite (Lauffläche): max. 33 bzw. 37 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Seilrollenblöcke"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus vier kugelgelagerten Rollen mit einer Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk (Durchmesser: ca. 45 mm), die jeweils parallel an einer nahezu u-förmigen Befestigungsvorrichtung aus Stahl montiert sind. Die Erzeugnisse werden in Führungsschienen eingesetzt und dienen dem Verschieben von mobilen Trennwänden. - Antragstellerangaben - Sie sind in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Seilrollenblöcke"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus vier kugelgelagerten Rollen mit einer Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk (Durchmesser: ca. 36 mm), die jeweils parallel an einer nahezu u-förmigen Befestigungsvorrichtung aus Stahl montiert sind. Die Erzeugnisse werden in Führungsschienen eingesetzt und dienen dem Verschieben von mobilen Trennwänden. Sie sind in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Skaterrolle"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus einem Außenring (Lauffläche: etwa 1,8 cm) aus Kunststoff oder Kautschuk und einem Kugellager mit beweglichem Innenring aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Rollstühle (als Lenkräder) und im industriellen Bereich als Gelenkräder bestimmt. Durchmesser: etwa 6,2 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Skaterrolle"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus einem Außenring (Lauffläche: etwa 2,4 cm) aus Kunststoff oder Kautschuk und einem Kugellager mit beweglichem Innenring aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Rollstühle (als Lenkräder) und im industriellen Bereich als Gelenkräder bestimmt.. Durchmesser: etwa 7,1 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Seilrollenblöcke"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus zwei parallel angeordneten, kugelgelagerten Rollen aus Stahl, die mittels eines nahezu zylindrischen, beweglichen Verbindungssteges, der mittig eine durchgehende Querlochung mit Innengewinde aufweist, miteinander verbunden sind. Die Erzeugnisse werden in Führungsschienen eingesetzt und dienen dem Verschieben von mobilen Trennwänden. Durchmesser der Rollen: etwa 3,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
"Seilrollenblöcke"; es handelt sich um Erzeugnisse, i.W. bestehend aus zwei parallel angeordneten, kugelgelagerten Rollen aus Stahl mit einer Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk (Lauffläche: ca. 1,8 cm), die mittels eines zylindrischen, beweglichen Rohrabschnitts aus Stahl miteinander verbunden sind. Die Erzeugnisse werden in Führungsschienen eingesetzt und dienen dem Verschieben von mobilen Trennwänden. Durchmesser der Rollen: etwa 4,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 des Harmonisierten Systems.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8302 2000: Laufrädchen oder -rollen Im Sinne dieser Unterposition sind ‚Laufrädchen oder -rollen‘ Räder mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen. Die Befestigungsvorrichtung dient dazu, das Rad ohne weitere Bearbeitung und ohne Hinzufügung weiterer Elemente an der jeweiligen Ware zu befestigen. Teile aus unedlen Metallen, die Teile des Rades selbst sind (z. B. Felge oder Kugellager) gelten nicht als‚ Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen‘ der Position 8302. Die Laufrädchen und -rollen dieser Unterposition können schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Sie haben in der Regel folgendes Aussehen: Laufrädchen oder -rollen, die keine Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen aufweisen oder die nicht die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 83 erfüllen, können als Teile oder Zubehör oder nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.20?
Die Zolltarifnummer 8302.20 umfasst Laufrädchen oder -rollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.20?
Für 8302.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8302.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.20?
8302.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8302.20 im Zolltarif eingeordnet?
8302.20 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.20 erfasst, zum Beispiel DE14681/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.20?
HS-Unterposition 8302.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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