Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0: Beschläge und ähnliche Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8302.30.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8302.30.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.30andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge
  4. 8302.30.00andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge
  5. 8302.30.00.90andere
  6. 8302.30.00.90.0Beschläge und ähnliche Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0

HS-Code8302.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8302.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8302.30.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43804/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Vierkantrohre, die mittig leicht gebogen sind und an einem Ende auf beiden Breitseiten jeweils zwei untereinander liegende, ovale Lochung aufweisen (Durchmesser: jeweils etwa 12 mm). Am anderen Ende befindet sich auf jeder Schmalseite jeweils eine ovale Öffnung (Durchmesser: jeweils etwa 8 , 5 mm). Die sog. Rohrstrebe wird an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges befestigt und dient der Versteifung bzw. Verstärkung der Karosserie. Abmessung (H x B x L): etwa 15 mm x 25 mm x 161 , 5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs. Nicht Pos. 8708, da es sich gemäß Anm. 2 Abs. 1 c) um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anm. 2 b) ABS XVII von diesem Abschnitt und damit auch von Pos. 8708 ausgenommen sind.

DEBTI44124/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Vierkantrohre mit rechteckigem Querschnitt, die über die gesamte Länge mehrfach abgewinkelt sind und über eine Vielzahl an spezifischen Lochungen verfügen. Die sog. Versteifungsstrebe wird im Motorraum eines Kraftfahrzeuges an der Karosserie verbaut und dient dort als Versteifung, bzw. Verstärkung der Karosserie. Abmessungen (B x H x L): etwa 35 mm x 20 mm x 952 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs. Nicht Pos. 8708, da es sich gemäß Anm. 2 Abs. 1 c) um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt, die gemäß Anm. 2 b) ABS XVII von diesem Abschnitt und damit auch von Pos. 8708 ausgenommen sind.

DEBTI48198/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Es handelt sich um längliche Erzeugnisse (Profilabschnitte) aus unedlem Metall, die durch Ausstanzungen, Fräsungen, Abwinklungen, Wölbungen und weitere Bearbeitungen sowohl über die Länge als auch im Querschnitt spezifisch im Hinblick auf die Verwendung ausgearbeitet sind. Die Waren sind über die Länge leicht gebogen und weisen entlang einer Längsseite eine lange, leistenartige Ausformung mit Lochungen auf. Die Erzeugnisse werden unmittelbar an der Karosserie von Kraftfahrzeugen angebracht und dienen als Führungs- bzw. Befestigungsschienen für Panorama- und Schiebedächer. Abmessungen: 886 x 128 x 38 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)“ zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI43784/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Es handelt sich um aus Stahldraht mit rundem Querschnitt (Durchmesser: etwa 7 mm) gefertigte, länglich Erzeugnisse, die an einem Ende abgewinkelt und U-förmig gebogen sind. Das andere Ende ist zweifach abgewinkelt. Die Waren werden an der Karosserie von Kraftfahrzeugen befestigt und dienen dem Aufstellen der Motorhaube. Gesamtlänge: etwa 490,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (für Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI27403/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Es handelt sich um längliche, zylindrische Gasfedern, bestehend aus einem Druckrohr mit Füllmedium und aus einer Kolbenstange, jeweils aus Stahl, sowie aus jeweils einer spezifisch ausgearbeiteten Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, mit integrierten Klemmringen aus Stahl, an beiden Enden der Erzeugnisse. Die Waren werden an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs verwendet und dienen als dämpfende Öffnungs- und Haltevorrichtung für die Kofferraumklappe oder Motorhaube. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt insbesondere aufgrund ihres Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Beschlägen ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Karosserien, für Kraftfahrzeuge" zur Codenummer 8302 3000 90 0.

DEBTI9683/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Es handelt sich um hauptsächlich aus unedlem Metall gefertigte, zylinderförmige Gasfedern, bestehend aus einem Druckrohr mit Füllmedium und einem Kolbenpaket mit Kolbenstange. Die Erzeugnisse sind an den Enden mit ihrer Verwendung entsprechenden, spezifisch geformten Anschlussstücken versehen. Die Gasfedern weisen einzelne Bauteile (u. a. Dichtungen) aus Kunststoff oder Kautschuk auf. Die Waren werden an der Karosserie von Kraftfahrzeugen angebracht und beim Öffnen und Schließen des Kofferraumdeckels eingesetzt. - Antragstellerangaben - Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere aufgrund ihres Umfangs und ihrer Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Beschlägen ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Karosserien, für Kraftfahrzeuge" zur Codenummer 8302 3000 90 0.

DEBTI6714/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-20

Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, leicht gebogene, längliche Erzeugnisse mit in etwa rechteckigem Umriss, die mit insgesamt fünf großflächigen, verschiedenartig geformten Aussparungen versehen sind. Die Waren weisen ihrer Verwendung entsprechend zahlreiche Abstufungen, Ausformungen, Stege und Aussparungen auf. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, unmittelbar an der Karosserie von Kraftfahrzeugen angebracht zu werden und dienen zur Befestigung von ausfahrbaren Spoilermodulen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Kraftfahrzeuge)" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI51512/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich um längliche, kreizylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die an einem Ende dreifach abgewinkelt und die an dem anderen Ende zu einem metrischen Gewinde (M10) mit stumpfem Gewindeende ausgearbeitet sind. Oberhalb des Gewindes weisen die Erzeugnisse einen dreieckigen "Flügel" auf. Das abgewinkelte Ende der Erzeugnisse wird an der Karosserie von Kraftfahrzeugen angebracht. Das Gewindeende dient zur Aufnahme einer Knaufmutter (nicht Gegenstand der vZTA). Die Waren werden zur Befestigung einer Reserveradhalterung an der Aufhängung des Fahrzeugbodens verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien, für Kraftfahrzeuge" zur Codenummer 8302 3000 90 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.30.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.30.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.30.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0?

8302.30.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.30.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.30.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830230 andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge > 83023000 andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge > 8302300090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.30.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.30.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43804/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0?

Warennummer 8302.30.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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