Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.41.50: Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.41.50 steht für Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8302.41.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8302.41.50
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.41andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge
  4. 8302.41.50Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.41.50

HS-Code8302.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.41.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21246/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Es handelt sich um sogenannte Schieber, in Form einer Klemmvorrichtung aus unedlem Metall, die mittels einer Schraube aus unedlem Metall beweglich an einer im Querschnitt annähernd T-förmigen Halterung aus Kunststoff befestigt ist. Die im Hinblick auf ihre Verwendung spezifisch geformte Klemmvorrichtung ist zu abgewinkelten Stegen ausgearbeitet und mit Aussparungen und Vertiefungen versehen. Die Erzeugnisse werden in sogenannten Klemmriegelträgern (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur unmittelbaren Befestigung von Rollos oder plissierten Vorhängen an Fenstern oder Fenstertüren verbaut. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Schieber wird insbesondere aufgrund des Wertes und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 7326, da Waren des Kapitels 83 gemäß Anmerkung 2 Absatz 3 zu Abschnitt XV nicht zum Kapitel 73 des Zolltarifs gehören.

DEBTI21206/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten, sogenannten Träger Set aus einem gabelförmigen, an einem Ende abgewinkelten und im Hinblick auf die Verwendung zu spezifischen Stegen, Aussparungen, Vertiefungen und Stiften ausgearbeiteten Widerlager aus Zink, einem rechtwinkligen Schieber und einer Abdeckkappe, jeweils aus Kunststoff, sowie einem Bolzen aus Stahl. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, unmittelbar an Fenstern oder Fenstertüren angebracht zu werden und dienen als Komponenten von Befestigungssystemen für Rollos oder plissierten Vorhängen. Das Träger Set ist gemeinsam mit einem Winkelschraubendreher in einem Beutel für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben – Das Träger Set bestimmt aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Träger Sets wird insbesondere in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren“ zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI48568/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um nahezu zylinderförmige, hohle Erzeugnisse aus Stahl, die außen mehrfach abgestuft und im Inneren zu einem Vierkant ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden in Türdrücker- oder Fenstergriffsystemen aus unedlem Metall verbaut und dienen der Übertragung einer Drehbewegung. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI41820/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-09

Es handelt sich um kreisrunde, 2,5 mm hohe Scheiben (Außendurchmesser: 16 mm) aus Stahl, mit mittiger Lochung (Innendurchmesser: 11,1 mm) und beidseitiger Senkung. Die Waren sind Komponenten einer Befestigungsvorrichtung für Dreh- und Kippbeschläge, die für Fenster und Fenstertüren verwendet werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI41803/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Es handelt sich um kreiszylindrische Hohlerzeugnisse (Außendurchmesser: 8 mm; Innendurchmesser: 5,1 mm) aus Stahl, die an einem Ende zu einem quadratischen Rand (11,4 mm x 11,4 mm) mit abgeschrägten Ecken ausgearbeitet sind. Die Waren sind Komponenten einer Befestigungsvorrichtung für Dreh- und Kippbeschläge, die für Fenster und Fenstertüren verwendet werden. Gesamthöhe: 4,7 mm. - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI41819/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Es handelt sich um kreiszylindrische, massive Erzeugnisse (Außendurchmesser: 11 mm) aus Stahl, die an der Oberseite eine Lochung mit sternförmiger Kontur und eine rechteckige Vertiefung aufweisen und zu einem kronenartigen Rand ausgearbeitet sind. An der Unterseite weisen die Waren ein bolzenartiges Ansatzstück (Außendurchmesser: 5 mm) mit konisch zulaufendem Ende auf. Die Waren sind Komponenten einer Befestigungsvorrichtung für Dreh- und Kippbeschläge, die für Fenster und Fenstertüren verwendet werden. Gesamthöhe: 10,8 mm. - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI23954/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus - zwei Erzeugnissen (Verstärkung) aus unedlen Metallen mit einer Grundplatte mit vier Befestigungslöchern und einem darauf angebrachten, zylinderförmigen Dorn, - zwei Abdeckkappen aus Kunststoff oder Kautschuk, - vier Schrauben (M5 x 25) aus unedlem Metall und - vier Distanzhülsen aus unedlem Metall mit Innengewinde (Durchmesser: etwa 7 mm). Die Erzeugnisse werden an Fenstern angebracht und dienen zur Verstärkung von Laufwerken für sog. Schiebe-Kipp-Beschläge (beides nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie sind gemeinsam in einer etikettierten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die Verstärkungen aus unedlem Metall bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI25422/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Es handelt sich um längliche, schmale Erzeugnisse (sog. Laufwerke), bestehend aus einem äußeren Gehäuse aus unedlem Metall, das an beiden Stirnseiten flache Ausformungen (Nasen) mit Montagelochung aufweist, und aus einem passgenau in das äußere Gehäuse eingesetzten Innengehäuse aus unedlem Metall, in dem zwei sog. Laufrollen aus Kunststoff hintereinander angebracht sind. Die Stirnseiten der Gehäuse sind teilweise abgeschrägt. An einem Ende des äußeren Gehäuses befindet sich eine Stellschraube. Die Gehäuse sind so konstruiert, dass durch Verstellen der Schraube die Höhenlage des Innengehäuses justiert werden kann. Die Lauffläche der sog. Laufrollen ist zur Mitte hin nach innen gewölbt. Die Laufwerke werden im Flügelrahmen von Fenstertüren angebracht und ermöglichen deren Öffnung und Schließung durch Verschieben. Jeweils zwei Stück sind gemeinsam mit einer sog. Aushebesicherung in einem etikettierten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Laufwerke bestimmen insbesondere aufgrund ihres Umfangs den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die unedlen Metalle bestimmen insbesondere aufgrund ihres Umfangs den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Laufwerke. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenstertüren" zur Unterposition 8302 4150 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.41.50?

Die Zolltarifnummer 8302.41.50 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.41.50?

Der Drittlandszollsatz für 8302.41.50 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.41.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.41.50?

8302.41.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.41.50 im Zolltarif eingeordnet?

8302.41.50 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830241 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.41.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.41.50 erfasst, zum Beispiel DEBTI21246/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.41.50?

KN-Code 8302.41.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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