Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0: Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0 steht für Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8302.41.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8302.41.50.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.41andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge
  4. 8302.41.50für Fenster und Fenstertüren
  5. 8302.41.50.00.0Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0

HS-Code8302.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.41.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8302.41.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8302.41.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5407/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Es handelt sich um Fensterriegel aus Stahl, verzinkt, bestehend aus einem Riegel, der durch zwei Führungen hindurch verschiebbar an einer nahezu rechteckigen Grundplatte angebracht ist, sowie aus einer Lasche in Form eines länglichen, klammerartig gewinkelten Blechabschnitts, zur Aufnahme des Riegels im verschlossenen Zustand. Die Grundplatte des Fensterriegels und die Lasche weisen mehrere Lochungen zur Befestigung auf. Die Erzeugnisse werden an Fenstern oder Fenstertüren angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. Abmessungen: 25 mm x 60 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI44349/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-29

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus vier Sets aus jeweils vier Z-förmig abgewinkelten Erzeugnissen aus Stahlblech, zwei noch nicht zusammengesetzten, zweiteiligen Griffen aus Kunststoff, sowie zwei keilförmigen sogenannten Ausfallsicherungen aus Kunststoff. Die Erzeugnisse werden am Rahmen eines Insektenschutzsystems angebracht und dienen zum Einhängen und Fixieren des Rahmens an einem Fenster. Die Waren sind in einer gemeinsamen Verpackung (Umschlag) für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Winkel aus Stahlblech bestimmen aufgrund der Menge den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI16654/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-16

Es handelt sich um längliche Hohlerzeugnisse aus unedlem Metall mit annähernd quadratischem Querschnitt, die an der Oberseite entlang einer Längsseite einen erhöhten Rand mit angesenkten Durchgangslochungen aufweisen. Der Innenraum ist über die Höhe zweigeteilt und weist im höheren Teilbereich zwei über die Länge verlaufende, schmale Ausformungen auf, die unterschiedlich tief horizontal in den Innenraum hineinragen. Die unterschiedlich langen Waren sind mit zahlreichen weiteren, spezifischen Bearbeitungsmerkmalen versehen. Sie werden an Fenstertüren (Schiebetüren) angebracht und dienen gemeinsam mit einem weiteren Bauteil (sog. Aussteller, nicht Gegenstand dieser vZTA) deren Öffnung und Schließung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI16654/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-16

Es handelt sich um längliche, massive Erzeugnisse aus unedlem Metall, die an einem Ende eine gestufte Durchgangslochung mit abgeschrägten Rändern aufweisen. Am anderen Ende befindet sich eine seitliche, gerundete Ausformung, die ebenfalls eine gestufte Durchgangslochung aufweist. Über ihre Länge sind die Waren mit spezifischen Aussparungen und Stufungen versehen. Die Erzeugnisse liegen in einer links und einer rechts ausgerichteten Ausführung vor. Sie werden an Fenstertüren (Schiebetüren) angebracht und dienen gemeinsam mit einem weiteren Bauteil (sog. Wange, nicht Gegenstand dieser vZTA) deren Öffnung und Schließung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschlägen) aus unedlen Metallen, für Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI7311/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-26

Es handelt sich um längliche, Z-förmig abgewinkelte Erzeugnisse aus Stahlblech, die an einem Ende drei, in regelmäßigen Abständen angordnete, kreisrunde Lochungen aufweisen. Die Erzeugnisse dienen zur Befestigung von Spannrahmen für Fliegengitter und werden unmittelbar am Fensterrahmen angebracht. Die Waren sind zu jeweils zwei Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt. Länge: ca. 6,2 cm; Breite: ca. 6 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEBTI43617/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-31

Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, mehrteilige Erzeugnisse, bestehend aus einem länglichen, ca. 55 mm langen Hebel, der an einem Ende hohlzylindrisch ausgearbeitet ist sowie aus einem ca. 55 mm langen sog. Ansatz aus Draht, dessen Enden jeweils etwa rechtwinklig umgebogen sind. Die Erzeugnisse dienen als sog. Vorreiber dem Verriegeln von unterschiedlichen Waren, wie z. B. Türen und Fenstern. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI43603/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-27

Bei den sog. Oberlichtschnäppern handelt es sich um zweiteilige, aus unedlem Metall gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Gehäuse mit einem federnd eingebauten, beweglichen Sperrhaken, der an einem Ende zu einer Zugöse ausgearbeitet ist, und einer passenden, etwa U-förmigen ausgearbeiteten Schlaufe zur Aufnahme des Sperrhakens im verschlossenen Zustand. Die Erzeugnisse werden an Oberlichtern angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI43685/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-23

Bei den sog. Sicherheits-Schlossriegeln handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, dreiteilige Erzeugnisse unterschiedlicher Abmessungen, bestehend aus einem L-förmig gewinkelten Riegel, der durch zwei Führungen hindurch verschiebbar und unlösbar an einer nahezu rechteckigen Grundplatte angebracht ist (sog. Schlossriegel), aus einer sog. Schlaufe in Form eines länglichen, klammerartig gewinkelten Blechabschnitts, zur Aufnahme des Riegels im verschlossenen Zustand, und aus einer Abdeckblende für die vorgenannte Schlaufe. Die Grundplatte des Schlossriegels und die Schlaufe weisen mehrere Lochungen zur Befestigung auf. Der Riegel und eine der Führungen sind mit je einer Lochung versehen, durch die ein Vorhängeschloss (nicht Gegenstand dieser vZTA) hindurchgeführt werden kann, um den Riegel zusätzlich zu sichern. Die Erzeugnisse werden an Türen oder Fenstern angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Fenster und Fenstertüren" zur Codenummer 8302 4150 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, für Fenster und Fenstertüren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.41.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.41.50.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.41.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0?

8302.41.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.41.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.41.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830241 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge > 83024150 für Fenster und Fenstertüren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.41.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.41.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5407/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.41.50.00.0?

Warennummer 8302.41.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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