Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.42: Beschläge und ähnliche Waren, andere, für Möbel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.42 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere, für Möbel. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8302.42 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8302.42
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.42Beschläge und ähnliche Waren, andere, für Möbel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.42

HS-Code8302.426 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21155/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-27

Es handelt sich um etwa 8 x 17,8 cm große Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus einer Gewindespindel aus unedlem, die mit einer Höhenskala versehen ist, und einem daran angebrachten, runden Gleitteller aus Kunststoff, mit Innengewinde. Die Erzeugnisse werden an Bürotischen befestigt, dienen als Standfuß sowie zur Höhenverstellung und sind in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und dem Wert durch das unedle Metall bestimmt wird.

DE24873/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-27

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte Stäbe mit annähernd U-förmigem Querschnitt. Die Enden der Erzeugnisse sind L-förmig abgewinkelt und mit einer kreisrunden Lochung bzw. mit einer spezifischen Aussparung versehen. Die Waren werden im Möbelbau eingesetzt und dienen zur Stabilisierung von Schubböden. Länge: ca. 44 cm; Breite: ca. 1,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE9597/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-01

Es handelt sich um längliche, massive Erzeugnisse aus Stahl mit kreisrundem Querschnitt, die in etwa über ein Fünftel ihrer Länge mit einem metrischen Gewinde (M10) versehen sind. Das mit Gewinde versehene Ende weist einen kegelstumpfförmigen Ansatz auf. Das andere Ende ist über eine Länge von ca. 6 mm einseitig abgeflacht. Nach etwa einem Drittel ihrer Länge sind die Waren mit einer radialen Nut versehen. Die Erzeugnisse dienen als Gewindespindeln zur Höhenverstellung von Armlehnen. Gesamtlänge: ca. 327 mm; Durchmesser: ca. 8 mm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel (Kraftfahrzeugsitze)" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE23403/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-06

Es handelt sich um nahezu rechtwinklige Erzeugnisse aus Stahl, die entsprechend ihrer Verwendung mit insgesamt sieben Lochungen mit Innengewinde versehen sind. Die Erzeugnisse werden in Bürositzmöbel verbaut und dienen als Verbindung zwischen Rückenlehne und Sitzfläche sowie zu deren Verstärkung. Abmessungen (Länge x Breite) der Schenkel: jeweils etwa 19 cm x 8 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE14326/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-23

Es handelt sich um durch Sintern hergestellte Zahnräder aus Stahl, mit sechs Aussenzähnen und kreisrundem Sockel (Aussendurchmesser: etwa 22 mm). Die Erzeugnisse sind über die gesamte Länge mittig durchbohrt und auf der Unterseite gleichmässig etwa rechteckig vertieft. Die Zahräder dienen zum Einbau in Sitzverstellungen für Kraftfahrzeugsitze. Höhe: etwa 16 mm - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel (Kraftfahrzeugsitze)" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE14327/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-23

Es handelt sich um durch Sintern hergestellte, kreisrunde Zahnräder (Aussendurchmesser: etwa 45 mm) aus Stahl, die auf der einen Seite erhaben und auf der anderen Seite gleichmässig vertieft sind, mit 15 Aussen- und 6 Innenzähnen. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Sitzverstellungen für Kraftfahrzeugsitze bestimmt. Dicke: etwa 10 mm - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel (Kraftfahrzeugsitze)" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE14325/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-12-27

Es handelt sich um durch Sintern hergestellte, etwa halbkreisförmige Scheiben aus Stahl, die mit zwei Lochungen versehen und auf beiden Seiten gleichmässig vertieft sind. Der Rand ist wellenartig geformt und mit zwei Einkerbungen versehen. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Sitzverstellungen für Kraftfahrzeugsitze bestimmt. Dicke: etwa 5 mm - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel (Kraftfahrzeugsitze)" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

DE14324/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-12-27

Es handelt sich um durch Sintern hergestellte, massive, etwa rechteckige Körper aus Eisen, die sich an den kürzeren Seiten zu Stegen verjüngen und in der Mitte durchbohrt sind. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Sitzverstellungen für Kraftfahrzeugsitze bestimmt. Abmessungen (Länge x Breite): etwa 32 mm X 12 mm. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel (Kraftfahrzeugsitze)" zur Unterposition 8302 42 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.42?

Die Zolltarifnummer 8302.42 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere, für Möbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.42?

Für 8302.42 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.42?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830242. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.42?

8302.42 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.42 im Zolltarif eingeordnet?

8302.42 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.42?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.42 erfasst, zum Beispiel DE21155/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.42?

HS-Unterposition 8302.42 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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