Zolltarifnummer 8302.42.00: Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8302.42.00 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8302.42.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8302.42.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
- 8302.42andere, für Möbel
- 8302.42.00Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.42.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Conform descrierii solicitantului și fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă un element de strângere și fixare în lemn, folosit in industria mobilei, la îmbinarea diferitelor subansamble sau produse din lemn, cu ajutorul unui șurub. Se fixează prin pătrunderea ghearelor în panoul de mobilier, prin batere cu ciocanul sau strângerea șurubului si este denumit, impropriu, piuliță cu gheare. Produsul este fabricat din oțel și este zincat electrolitic pentru protecție împotriva coroziunii.
Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte Flacherzeugnisse, die zentrisch eine kreisrunde Aussparung aufweisen. Im Umriss wechseln zwei gerundete Bereiche (Kreissegmente) mit zwei geradlinigen Bereichen ab, wobei die geradlinigen Bereiche einander gegenüberliegen und unterschiedliche Längen aufweisen. Die Waren werden am Seitenteil von Kraftfahrzeugsitzen (Möbeln) angeschweißt und dienen der Verstärkung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge, aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen Satz von zehn verschiedenen Erzeugnissen aus verzinktem Stahlblech in unterschiedlicher Stückzahl (Gesamtzahl: 34 Stück), die im Hinblick auf ihre Verwendung allesamt spezifische Formen und Merkmale (Lochungen/Aussparungen, Biegungen) aufweisen. Sie werden an einem Schaltschrank befestigt und teilweise miteinander verbunden, um diesen erdbebensicher zu verstärken und dienen dabei unter anderem als Verstärkungswinkel, Streben und Knotenbleche. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial (184 Schrauben und 30 Muttern) verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Erzeugnisse aus Stahl, bestehend aus einem rechteckigen Blech mit mittiger Lochung und mit abgeschrägten Ecken, das unlösbar unterhalb des Kopfes einer Flachkopfschraube befestigt ist. Die Schraube ist mit einem bis zum Blech reichenden, metrischen Gewinde versehen und weist ein stumpfes Gewindeende auf. Die Erzeugnisse werden an der Karosserie für Kraftfahrzeuge oder an Schubladen angebracht und dienen der Befestigung weiterer Bauteile. Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): etwa 66 mm x 36 mm x 20 mm. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 7318, weil die Erzeugnisse eine neue Gesamtware darstellen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit nicht mehr vom Wortlaut der Position 7318 erfasst werden.
Es handelt sich um vollständig aus Stahlblech gefertigte, längliche Hohlerzeugnisse (Profilabschnitte) mit annähernd rechteckigem Querschnitt und mit gerundeten Längskanten. In einer der beiden höheren Wandungen befinden sich zwei versetzt angeordnete, kreisrunde Lochungen sowie eine annähernd rechteckige Aussparung, die nahezu über die gesamte Höhe und in etwa über ein Drittel der Länge reicht. In den anderen Wandungen befindet sich jeweils eine einzelne kreisrunde Lochung bzw. eine Langlochung. Ein Ende der Waren ist über den Großteil der Höhe abgeschrägt und verläuft lediglich in den äußeren Bereichen senkrecht. Die Waren werden in einer Rücksitzlehne (von Kraftfahrzeugsitzen) verbaut und dienen zur Versteifung der Sitzstruktur. - Antragstellerangaben - Gesamtlänge: etwa 32 , 5 cm; Breite: etwa 2 , 5 cm; Höhe: etwa 4 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708 (Abschnitt XVII), da Waren der Position 8302 gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII i. V. m. Anmerkung 2 c) zu Abschnitt XV nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen sind, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind.
Es handelt sich um vollständig aus Stahlblech gefertigte, längliche Hohlerzeugnisse (Profilabschnitte) mit annähernd rechteckigem Querschnitt und mit gerundeten Längskanten. In einer der beiden höheren Wandungen befinden sich zwei kreisrunde Lochungen, in der anderen eine einzelne kreisrunde Lochung. Ein Ende ist abgeschrägt und am unteren und oberen Ende der Schräge gestuft. Die Waren werden in einer Rücksitzlehne (von Kraftfahrzeugsitzen) verbaut und dienen zur Versteifung der Sitzstruktur. - Antragstellerangaben - Gesamtlänge: etwa 52 cm; Breite: etwa 2 , 5 cm; Höhe: etwa 4 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708 (Abschnitt XVII), da Waren der Position 8302 gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII i. V. m. Anmerkung 2 c) zu Abschnitt XV nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen sind, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, längliche Hohlerzeugnisse mit rechteckigem, über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt. Im Hinblick auf ihre Verwendung weisen die Waren in einer Seitenwandung eine spezifisch angeordnete, kreisrunde Lochung auf. Die Waren werden in Rückenlehnen von Kraftfahrzeugsitzen (Möbeln) verbaut und dienen dort zur Versteifung der Sitzstruktur. Länge: etwa 65 cm; Breite: etwa 4 cm; Höhe: etwa 2 , 5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge, aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708 (ABS XVII), da Beschläge der Position 8302 gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII i. V. m. Anmerkung 2 Absatz 1 c) zu Abschnitt XV nicht als "Teile" oder als "Zubehör" einzureihen sind, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind.
Es handelt sich um etwa pilzförmige Erzeugnisse aus Stahl, bestehend aus einem zylindrischen, an einem Ende zu einer Spitze ausgearbeiteten Stift mit einem flachen, an der Unterseite zu "Rasten" ausgearbeiteten Kopf. Der Stift ist unterhalb des Kopfes durchmesserreduziert und in einem Mittelstück mit innenliegender Druckfeder drehbar gelagert. Das Mittelstück ist zu einem Außengewinde und zu einem Außensechskant mit zwei Aussparungen, in die die "Rasten" des Kopfes greifen, ausgearbeitet. Die Erzeugnisse sind mit einem nahezu rechteckigen, mit einer Lochung versehenen und abgewinkelten Befestigungsblech (Abmessungen: etwa 44 mm x 20 mm x 6 mm) ausgestattet und mit einer Außensechskantmutter gesichert. Die Waren werden in Lenkgabeln von medizinisch-chirurgischen Möbeln, Krankenhausbetten und Reha-Hilfen eingebaut und dienen zum Feststellen der Räder. Höhe: max. 35 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.42.00?
Die Zolltarifnummer 8302.42.00 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.42.00?
Für 8302.42.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8302.42.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830242. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.42.00?
8302.42.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8302.42.00 im Zolltarif eingeordnet?
8302.42.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830242 andere, für Möbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.42.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.42.00 erfasst, zum Beispiel ROBTI2026-005573. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.42.00?
KN-Code 8302.42.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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