Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.42.00: Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für…

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 8302.42.00 steht für Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8302.42.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8302.42.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.42andere, für Möbel
  4. 8302.42.00Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.42.00

HS-Code8302.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.42.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

ROBTI2026-005573Erteilt von ROGültig bis 2029-10-12

Conform descrierii solicitantului și fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă un element de strângere și fixare în lemn, folosit in industria mobilei, la îmbinarea diferitelor subansamble sau produse din lemn, cu ajutorul unui șurub. Se fixează prin pătrunderea ghearelor în panoul de mobilier, prin batere cu ciocanul sau strângerea șurubului si este denumit, impropriu, piuliță cu gheare. Produsul este fabricat din oțel și este zincat electrolitic pentru protecție împotriva coroziunii.

FRBTIFR-BTI-2026-05389Erteilt von FRGültig bis 2029-10-09

Panneau guide-câbles, de couleur noire, constitué en acier. Il est équipé de 5 lyres (emplacements sous forme d’anneaux ouverts). Il permet la gestion et le rangement horizontal de câbles (non repris dans ce RTC), à l’intérieur des baies de brassage et des racks de 19 pouces. Il est destiné à être fixé sur les montants 19 pouces de la baie. Il est adapté à des boîtiers de largeur 482,6 mm et de hauteur 44,45 mm.

FRBTIFR-BTI-2026-05393Erteilt von FRGültig bis 2029-10-09

Panneau guide-câbles, de couleur noire, constitué en acier. Il est équipé de 5 lyres (emplacements sous forme d’anneaux carrés ouverts). Il permet la gestion et le rangement horizontal de câbles (non repris dans ce RTC), à l’intérieur des baies de brassage et des racks de 19 pouces. Il est destiné à être fixé sur les montants 19 pouces de la baie. Il est adapté à des boîtiers de largeur 482,6 mm.

DEBTI34358/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Es handelt sich um ein mehrteiliges Erzeugnis aus pulverbeschichtetem Stahlblech, bestehend aus einer Art Kasten (Länge x Breite x Höhe: 900 x 108 x 80 mm) und zwei klammerartigen Befestigungsvorrichtungen, die durch Einhaken noch an dem dafür mit entsprechenden Lochungen versehenen Kasten angebracht werden sollen. Der Kasten ist oben sowie an den Schmalseiten offen, mit zahlreichen Aussparungen/Lochungen versehen und weist spezifisch geformte Längskanten auf. Das Ganze ist dazu bestimmt, mittels vier beiliegender Schrauben an Schreibtischen befestigt zu werden und dient zur Aufnahme und Durchführung von Kabeln oder Steckdosenleisten. Der Ware liegen außerdem diverse Kabelbinder und Kabelclips aus Kunststoff (auf der beigefügten Abbildung nicht zu sehen) zum Ordnen der vorstehend erwähnten Kabel bei. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI33428/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Es handelt sich um Hohlerzeugnisse aus Stahl mit kreisrundem Querschnitt (Querschnittsabmessung: 16 bis 30 mm), in verschiedenen Längen, die oberflächlich glanzverchromt, vermessingt, vernickelt oder farbig (auch schwarz oder weiß) pulverbeschichtet sind. Die Erzeugnisse werden mit passgenauen Halterungen (nicht Gegenstand der vZTA) in Möbeln verbaut und dienen als Kleiderstangen. Sie sind einzeln in Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 42 00 der Kombinierten Nomenklatur.

PLBTIWIT-2026-000939Erteilt von PLGültig bis 2029-09-09

Uchwyt meblowy w postaci długiego profilu o specjalnie ukształtowanym, niezmiennym na całej długości przekroju poprzecznym, wykonany ze stopu aluminium. Przeznaczony do bezpośredniego osadzenia na krawędzi przesuwnych drzwi meblowych z desek o grubości 16 lub 18 mm. Posiada ukształtowaną część chwytową, występy zatrzaskowe oraz ryflowanie służące do mechanicznego zamocowania (osadzenia) na płycie meblowej. Uchwyt jest częścią opatentowanego przez autora systemu, który wraz z innymi elementami (takimi jak: prowadnice, okucia i profile – nie objętymi niniejszą decyzją) tworzy zestaw montażowy drzwi przesuwnych. Powierzchnia profilu jest anodowana w kolorze srebrnym, złotym lub szampan. Dostarczany w długości 2,82 m, może być docinany przez instalatora do wymaganej wysokości drzwi. Docięcie ma wyłącznie na celu dopasowanie długości gotowego uchwytu do wymiarów konkretnego mebla i nie wymaga zmiany jego przekroju ani wykonania dodatkowych operacji nadających mu funkcję uchwytu. Wyrób zabezpieczony folią ochronną, pakowany po 10 elementów w opakowaniu zbiorczym wraz z instrukcją montażu do mebla.

DEBTI27990/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, längliche Hohlerzeugnisse mit quadratischem, über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt. Im Hinblick auf ihre Verwendung weisen die Waren in einer Seitenwandung zwei spezifisch angeordnete, kreisrunde Lochungen auf. Die Waren werden in Rückenlehnen von Kraftfahrzeugsitzen (Möbeln) verbaut und dienen dort zur Versteifung der Sitzstruktur. Länge: etwa 49 cm; Breite: etwa 2 , 5 cm; Höhe: etwa 2 , 5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge, aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708 (ABS XVII), da Beschläge der Position 8302 gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII i. V. m. Anmerkung 2 Absatz 1 c) zu Abschnitt XV nicht als "Teile" oder als "Zubehör" einzureihen sind, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind.

DEBTI13300/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-31

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, annähernd zylindrische Erzeugnisse (sog. Sockelverstellfüße), die am oberen Ende eine kreisrunde, mit länglichen Lochungen versehene Montageplatte aufweisen und am unteren Ende mit einem über ein Gewinde höhenverstellbaren Einsatz aus Kunststoff ausgestattet sind. Am oberen Ende sind die Waren zudem mittig mit einer Lochung mit Innengewinde versehen. Die Erzeugnisse werden an Küchenunterschränken angebracht und dienen als höhenverstellbare Standfüße. Sie sind gemeinsam mit einer passenden Schraube in einer Verkaufsumschließung für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Der Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die aus verschiedenen Stoffen bestehenden Sockelverstellfüße bestimmt. Stahl bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Sockelverstellfüße. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Möbel" zur Unterposition 8302 4200 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 9403, weil die Erzeugnisse gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 c) zu Abschnitt XV als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gelten. Derartige Waren sind vom Kapitel 94 ausgenommen, Anmerkung 1 d) zu Kapitel 94.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.42.00?

Die Zolltarifnummer 8302.42.00 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere, für Möbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.42.00?

Für 8302.42.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.42.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830242. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.42.00?

8302.42.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.42.00 im Zolltarif eingeordnet?

8302.42.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830242 andere, für Möbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.42.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.42.00 erfasst, zum Beispiel ROBTI2026-005573. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.42.00?

KN-Code 8302.42.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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