Zolltarifnummer 8306.29.00.00: Glocken, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8306.29.00.00 steht für Glocken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8306.29.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8306.29.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
- 8306.29andere
- 8306.29.00.00Glocken, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8306.29.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Sets aus einer flachen, oblong geformten Schale und drei leicht konisch geformten Töpfen, die aus verzinktem und mit Farbe überzogenem unedlem Metall bestehen, blütenförmige Ausstanzungen in den Wänden haben und eine runde Grundfläche aufweisen. Sie weisen keine Löcher im Boden auf, und dienen als dekoratives Behältnis in der Art eines Übertopfes oder zur Aufnahme von künstlichen Blumen und dergleichen. Die drei Töpfe können nebeneinander in die Schale gestellt werden. Abmessungen: etwa 9 cm x 32 cm x 10 cm (Höhe x Breite x Länge). -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8306 2900 00 0 des Zolltarifs.
Décoration prenant la forme d'un porte-bougie en fer estampé entouré de pommes de pin naturelles et de feuillage, en plastique.
Sog. Metall-Hängetopf ALISA: Es handelt sich um einen leicht konisch geformten Hängetopf, der aus verzinktem und beschichtetem unedlem Metall besteht und eine runde Grundfläche aufweist. Der Topf ist oben mit einer henkelförmigen Aufhängevorrichtung ausgestattet. Er hat eine ausgestanzte Bordüre am oberen Rand und keine Löcher im Boden und dient als dekoratives Behältnis in der Art eines Übertopfes oder zur Aufnahme von künstlichen Blumen und dergleichen. Abmessungen: etwa 14 cm x 15 cm x 15 cm (Höhe x Breite x Länge). -Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlem Metall, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Codenummer 8306 2900 00 0.
Es handelt sich um laternenähnliche Erzeugnisse aus unedlen Metallen in verschiedenen Ausführungen, Farben und Größen, die jeweils eine musterartig durchbrochene Wandung und einen geschlossenen Boden aufweisen. Je nach Ausführung sind die Waren - an der Oberseite offen und mit einem Tragehenkel versehen sowie innen mit einer napfförmigen Vertiefung zur Aufnahme einer Kerze oder eines Teelichtes (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet oder - mit einem durchbrochen gearbeiteten Dach und einem Tragering sowie einer Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichtes (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet. Die Erzeugnisse werden in der Art eines Windlichtes zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Codenummer 8306 2900 00 0 des Zolltarifs.
Sog. Metall-Hängetopf VIVA: Es handelt sich um leicht konisch geformte Hängetöpfe, die aus verzinktem und mit Farbe überzogenem unedlem Metall bestehen und eine halbrunde Grundfläche aufweisen. Die Töpfe sind oben mit einer Drahtschlaufe als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Sie weisen im oberen Bereich blütenförmige Ausstanzungen und keine Löcher im Boden auf und dienen als dekoratives Behältnis in der Art eines Übertopfes oder zur Aufnahme von künstlichen Blumen und dergleichen. Abmessungen: etwa 20 , 5 cm x 20 cm x 11 cm (Höhe x Breite x Länge). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlem Metall, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Codenummer 8306 2900 00 0 des Zolltarifs.
Sogenannte Blumenübertöpfe aus unedlem Metall (LUANA): Es handelt sich um leicht konisch geformte Töpfe in verschiedenen Größen, mit gewellter Wand, die aus mit Farbe überzogenem unedlem Metall bestehen und eine runde Grundfläche aufweisen. Die Töpfe weisen keine Löcher im Boden auf und dienen als dekoratives Behältnis in der Art eines Übertopfes oder zur Aufnahme von künstlichen Blumen und dergleichen. Abmessungen: etwa 10, 15 oder 20 cm x 10, 15 oder 20 cm (Höhe x Breite). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlem Metall, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Codenummer 8306 2900 00 0.
Es handelt sich um leicht konisch geformte Hängetöpfe in verschiedenen Größen, die aus verzinktem und beschichtetem unedlem Metall bestehen, eine runde Grundfläche und gewellte Wände aufweisen. Die Töpfe sind oben mit einer henkelförmigen Aufhängevorrichtung ausgestattet. Sie weisen eine ausgestanzte Bordüre am oberen Rand auf, haben keine Löcher im Boden und dienen als dekoratives Behältnis in der Art eines Übertopfes oder zur Aufnahme von künstlichen Blumen und dergleichen. Abmessungen: etwa 10, 12 oder 14 cm x 11, 13 oder 15 cm x 11, 13 oder 15 cm (Höhe x Breite x Länge). -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Codenummer 8306 2900 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um sog. Deko-Aufsteller Schubkarre bestehend aus einem Grundkörper aus Eisenblech in Form einer stilisierten Schubkarre, sowie einigen Blumen, Pflanzen und einer Schnecke, ebenfalls aus Eisenblech. Auf die Wanne der Schubkarre ist ein mit Blumen bemalter Körper aus Pinienholz aufgebracht, der Sockel der Ware besteht ebenfalls aus Pinienholz. Des Weiteren sind die Erzeugnisse mit künstlichen Blumen und Pflanzennachbildungen aus Kunststoff und Spinnstoff verziert. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren bestimmten die Schubkarrenaufsteller aufgrund des Umfangs und des Gesamteindrucks den Charakter der Erzeugnisse. Innerhalb den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Deko-Aufstellern ist das unedle Metall insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Wert charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlem Metall, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zum TARIC-Code 8306 2900 00.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8306 29: 1. Buddhistische Weihrauchständer und Weihrauchtöpfe (Koro und Senkodashi), ähnlich kleinen Ziervasen aus unedlem Metall in gelber Farbe. Der Weihrauchständer hat die Form eines Zylinders, der nach unten breiter wird. Der Weihrauchständer ist 9 cm hoch, hat einen Durchmesser von 3 cm an der Öffnung und von 4,5 cm am geschlossenen unteren Teil des Bodens. Der Weihrauchtopf hat die Form eines kleinen Topfes mit 3 Füßen. Er ist 4,5 cm hoch und der Durchmesser an der Öffnung beträgt 7 cm. Diese beiden Gegenstände stehen gewöhnlich als Ziergegenstände auf Familienaltären oder in Tempeln, sie können aber auch zum Brennen von Weihrauch an Kultstätten verwendet werden. 2. Buddhistischer Streichholzhalter (match-keshi), bestehend aus einem Behälter, ähnlich einer kleinen Ziervase aus unedlem Metall in gelber Farbe. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …
1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.29.00.00?
Die Zolltarifnummer 8306.29.00.00 umfasst Glocken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.29.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 8306.29.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8306.29.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.29.00.00?
8306.29.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8306.29.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
8306.29.00.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen > 830629 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.29.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.29.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24347/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.29.00.00?
TARIC-Code 8306.29.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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