Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8308.20.00: Hohlniete oder Zweispitzniete

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8308.20.00 steht für Hohlniete oder Zweispitzniete. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8308.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8308.20.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8308Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen
  3. 8308.20Hohlniete oder Zweispitzniete
  4. 8308.20.00Hohlniete oder Zweispitzniete

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8308.20.00

HS-Code8308.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8308.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03811Erteilt von FRGültig bis 2029-08-27

Dispositif de fixation se présentant sous la forme d’un rivet à rupture de tige, de type aveugle (« rivet pop » ou borgne), destiné à être utilisé pour réaliser des assemblages permanents de pièces de faible épaisseur. Il permet la pose en aveugle, lorsque l’accès est possible uniquement d’un seul coté. Il a été obtenu par le procédé suivant : frappe à froid, traitement thermique, traitement de surface et assemblage (tige/corps). Il est composé d’un corps creux qui se déforme sous l’effet de la traction de la tige. Une fois l’effort atteint, la tige se rompt lors du sertissage. Le corps est constitué en aluminium ou acier selon les modèles, et la tige est constituée en acier, en aluminium ou en acier inoxydable selon les modèles. Le rivet se présente sous plusieurs références.

SEBTITV-2026-10655Erteilt von SEGültig bis 2029-06-08

Fästelement enligt uppgift i form av blindnit (popnit) med kullrigt huvud. Artikeln är tillverkad i aluminium-magnesiumlegering (AlMg), och är avsedd för sammanfogning av olika komponenter. Nitkroppen har en maximal längd av 12 mm, maximal diameter av 4,8 mm och huvudtjocklek upp till 2,1 mm.

SEBTITV-2026-10679Erteilt von SEGültig bis 2029-06-08

Fästelement enligt uppgift i form av blindnit (popnit) med kullrigt huvud. Artikeln är tillverkad av en nickel-kopparlegering med ett skaft av stål och är avsedd för sammanfogning av olika komponenter. Nitkroppen har en maximal längd av 12,8 mm, maximal diameter av 4,88 mm och huvudtjocklek upp till 1,27 mm.

DEBTI30523/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, sogenannte Dornbruchblindniete, bestehend aus einem hohlen Nietkörper mit Setzkopf und Nietschaft und aus einem in den Nietkörper gesteckten Zugdorn. Der Zugdorn ist im oberen Bereich mit einer Sollbruchstelle versehen. Die Erzeugnisse dienen zur unlösbaren Verbindung (Verpressen) von verschiedenen Materialien. Dabei wird der Zugdorn mit Hilfe einer speziellen Nietzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) in den Nietkörper gezogen und der Nietschaft gepresst. Nach der abgeschlossenen Verformung reißt der Zugdorn an der Sollbruchstelle ab. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Hohlniete, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8308 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16442/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Es handelt sich um sogenannte Blindniete in verschiedenen Abmessungen, aus unedlen Metallen, im Wesentlichen bestehend aus einem Hohlniet mit Setzkopf und Nietschaft und einem in den Hohlniet gesteckten Nietdorn. Der Nietdorn ist im oberen Bereich mit einer Sollbruchstelle versehen. Die Erzeugnisse dienen zur unlösbaren Verbindung (Verpressen) von verschiedenen Materialien. Hierzu wird der Nietdorn mit Hilfe einer speziellen Nietzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) durch den Hohlniet gezogen und der Nietschaft gepresst. Nach der abgeschlossenen Verformung reißt der Nietdorn an der Sollbruchstelle ab. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Hohlniete, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8308 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16502/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Es handelt sich um kreiszylindrische Erzeugnisse, aus unedlen Metallen (wahlweise aus Stahl oder Aluminium), mit Hohlschaft und mit einem kreisrunden "Kopf" an einem Ende. Je nach Ausführung weist der Schaft einen kreisrunden oder sechskantförmigen Querschnitt oder eine Rändlung auf. Die Erzeugnisse liegen in verschiedenen Abmessungen vor und dienen als Nietverbindung in unterschiedlichen Bereichen. - Antragstellerangaben - Beispielhafte Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hohlniete aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8308 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI19564/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-24

Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte, sogenannte Blindniete, bestehend aus einem Hohlniet mit Setzkopf und Nietschaft und aus einem in den Hohlniet gesteckten Nietdorn. Der Nietdorn ist im oberen Bereich mit einer Sollbruchstelle versehen. Die Erzeugnisse dienen zur unlösbaren Verbindung (Verpressen) von verschiedenen Materialien. Dabei wird der Nietdorn mit Hilfe einer speziellen Nietzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) in den Hohlniet gezogen und der Nietschaft gepresst. Nach der abgeschlossenen Verformung reißt der Nietdorn an der Sollbruchstelle ab. Jeweils 50 Blindniete sind gemeinsam verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Hohlniete, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8308 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16919/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Es handelt sich um sogenannte Blindniete aus unedlen Metallen, im Wesentlichen bestehend aus einem Hohlniet mit Setzkopf und Nietschaft und einem in den Hohlniet gesteckten Nietdorn. Der Nietdorn ist im oberen Bereich mit einer Sollbruchstelle versehen. Die Erzeugnisse dienen zur unlösbaren Verbindung (Verpressen) von verschiedenen Materialien. Hierzu wird der Nietdorn mit Hilfe einer speziellen Nietzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) durch den Hohlniet gezogen und der Nietschaft gepresst. Nach der abgeschlossenen Verformung reißt der Nietdorn an der Sollbruchstelle ab. Abmessungen (Durchmesser x Gesamtlänge): etwa 0,4 cm x 5,4 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Hohlniete, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8308 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8308

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den in dieser Position erfassten Waren gehören: A) Klammern, Haken und Ösen für Kleidung, Schuhe, Planen, Zelte, Segel usw. B) Hohlniete oder Zweispitzniete aller Art. Sie werden in der Bekleidungs- und Schuhindustrie, bei der Herstellung von Planen, Zelten, Treibriemen, Reiseartikeln, Täschner- und Sattlerwaren und dergleichen, aber auch im Maschinenbau (insbesondere beim Flugzeugbau) verwendet. Diese Position umfasst auch Blindniete, bei denen während des Nietens ein Dorn in oder gegen den Nietkörper gedrückt wird und an einer Sollbruchstelle bricht, wenn die Niete festsitzt. C) Verschlüsse und Verschlussbügel, ohne Schloss, für Handtaschen, Werkzeugtaschen, Geldbörsen, Aktentaschen und andere Täschnerwaren, für Handkoffer und andere Reiseartikel, sowie für Bücher und Uhrarmbänder. …

Pos. 8308

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/636 der Kommission vom 30. März 2017 (ABl. EU Nr. L 91/4) (RV L 17/636) Ein Paar Schnallen, zur Verwendung als Schließmechanismus für Sicherheitsgurte. Jede Schnalle besteht aus einem Schließmechanismus aus Metall, einem Kunststoffgehäuse, einem Band aus Spinnstoff, Verbindungselementen aus Metall und einem elektrischen Sensor, der ein akustisches Signal erzeugt, wenn die Sicherheitsgurte des Kraftfahrzeugs angelegt sein sollten, dies aber nicht sind. In der Gesamtzusammensetzung der Ware machen Kohlenstoffstahl 56 GHT, Kunststoffe 21 GHT, Spinnstoffe 13 GHT und andere Materialien 10 GHT aus. Die Ware ist ein Bestandteil eines Sicherheitsgurtsystems, beispielsweise für Sitze in einem Kraftfahrzeug. …

Pos. 8308

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2017 in den RS VII R 24/15 und VII R 25/15 Tatbestand: Die Klägerin und Revisionsklägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben infolge der Einreihung der von ihr zur Fertigung von Hundeleinen eingeführten „Bolzenhaken“ als andere Ware aus Zink“ in die Position 7909 der Kombinierten Nomenklatur statt in die Position 8308. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) dient die Ware, die von einer Feder aus Karbonstahl abgesehen – aus Zinkdruckguss mit einem Aluminiumgehalt von 4 % besteht, der Befestigung einer Hundeleine an einem Hundehalsband. Die Ware hat auf der einen Seite einen Haken und auf der anderen Seite eine Öse, mittels welcher die Ware fest mit der Leine verbunden werden kann. Mit dem Haken kann die Ware lösbar mit einem Hundehalsband verbunden werden. …

Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8308.20.00?

Die Zolltarifnummer 8308.20.00 umfasst Hohlniete oder Zweispitzniete. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8308.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8308.20.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8308.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8308.20.00?

8308.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8308.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8308.20.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8308 Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen > 830820 Hohlniete oder Zweispitzniete. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8308.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8308.20.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03811. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8308.20.00?

KN-Code 8308.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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