Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8310.00: Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8310.00 steht für Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8310.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8310.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8310Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405
  3. 8310.00Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8310.00

HS-Code8310.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13578/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-01

Es handelt sich um rechteckige, längliche Blechabschnitte aus unedlem Metall (charakterbestimmend), die an einer Schmalseite über eine Länge von ca. 11 cm um 90 ° abgewinkelt sind. Im Eckbereich weisen die Erzeugnisse eine Einlage aus Weichkautschuk auf. Die Großfläche der Waren ist mit einem durch Aussparungen herausgearbeiteten Schriftzug versehen. Die Erzeugnisse werden z. B. an einer Wand oder einem Träger in der Art eines unbeleuchteten Hinweisschildes befestigt. Länge: ca. 130 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

DEK/226/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-08

"Verbundetikett"; es handelt sich um rechteckige Flacherzeugnisse aus Stahl mit einer Dicke zwischen 0,2 und 1 mm, auf die einseitig eine dünne (ca. 0,03 mm), bedruckte Keramikschicht aufgebrannt ist. Die Ecken der Erzeugnisse sind abgerundet und die zwei Kopfseiten sind mit jeweils einer Lochung versehen. Die Etiketten dienen z.B. zur Kennzeichnung von Behältern in thermisch belasteten Bereichen. Abmessungen (Länge x Breite): ca. 14,5 cm x 2,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

DEK/227/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-08

"Verbundetikett"; es handelt sich um rechteckige Flacherzeugnisse aus Stahl mit einer Dicke zwischen ca. 0,2 und 1 mm, auf die einseitig eine dünne (ca. 0,03 mm), bedruckte Keramikschicht aufgebrannt ist. Die Ecken der Erzeugnisse sind abgerundet. Die Etiketten dienen z.B. zur Kennzeichnung von Behältern in thermisch belasteten Bereichen. Abmessungen (Länge x Breite): ca. 6,2 cm x 4,4 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

DEK/228/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-08

"Verbundetikett"; es handelt sich um rechteckige Flacherzeugnisse aus Stahl mit einer Dicke zwischen ca. 0,2 und 1 mm, auf die einseitig eine dünne (ca. 0,03 mm), bedruckte Keramikschicht aufgebrannt ist. Die Ecken der Erzeugnisse sind abgerundet und die zwei Kopfseiten sind mit jeweils einer Lochung versehen. Die Etiketten dienen z.B. zur Kennzeichnung von Behältern in thermisch belasteten Bereichen. Abmessungen: ca. 5,0 cm x 2,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

DEK/237/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-02-21

"Beschilderung"; es handelt sich um quadratische Erzeugnisse aus Aluminium (lt. Antragstellerangabe). Auf der Schauseite ist ein schwarzes Piktogramm, eine Frau darstellend, aufgebracht. Die Erzeugnisse werden mittels vierer Klebepunkte an Türen oder Ähnlichem als Hinweisschild befestigt. Abmessungen: 15 cm x 15 cm x 0,15 cm Die Waren sind in einer Folie aus Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hinweisschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

DEK/238/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-02-21

"Beschilderung"; es handelt sich um quadratische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl (lt. Antragstellerangabe). Auf der Schauseite ist ein schwarzes Piktogramm, eine Frau darstellend, aufgebracht. Die Erzeugnisse werden mittels vierer Klebepunkte an Türen oder Ähnlichem als Hinweisschild befestigt. Abmessungen: 15 cm x 15 cm x 0,15 cm Die Waren sind in einer Folie aus Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hinweisschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 00 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8310

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der Leuchtschilder, beleuchteter Namensschilder und dergleichen, mit festangebrachter Lichtquelle, sowie anderweit weder genannter noch inbegriffener Teile davon, der Pos. 9405 gehören zu dieser Position Schilder aus unedlen Metallen, mit Worten, Buchstaben, Ziffern oder Mustern, emailliert, lackiert, vertieft oder erhaben bedruckt, graviert, durchbrochen, gestanzt, gegossen, geformt oder auf beliebige andere Weise hergestellt, aus denen alle wesentlichen Angaben hervorgehen, die auf einem Aushängeschild, Hinweisschild, Werbeschild, Namensschild, Adressschild oder ähnlichem Schild erscheinen müssen. Diese Schilder sind üblicherweise dazu bestimmt, dauerhaft befestigt oder montiert (z. B. Straßenverkehrsschilder, Reklametafeln oder Maschinenschilder) oder mehrfach verwendet zu werden (z. B. Marken und Schilder für Garderoben). …

Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8310.00?

Die Zolltarifnummer 8310.00 umfasst Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8310.00?

Der Drittlandszollsatz für 8310.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8310.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 831000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8310.00?

8310.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8310.00 im Zolltarif eingeordnet?

8310.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8310 Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8310.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8310.00 erfasst, zum Beispiel DE13578/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8310.00?

HS-Unterposition 8310.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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