Zolltarifnummer 8427.90.00.80: Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das…
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 8427.90.00.80 steht für Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8427.90.00.80 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8427.90.00.80
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
- 8427.90andere Karren
- 8427.90.00andere Karren
- 8427.90.00.80Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8427.90.00.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Fasskipper (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Fahrgestells aus Metall mit Lenk- und Bockrollen, hydraulischer Fußpumpe mit klappbarem Pedal und einer Kippvorrichtung mit Handrad, - mit einem max. Hub von 1425 mm und einer max. Traglast von 350 kg, - zum Heben, Senken, Kippen und Transportieren von Fässern. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, kein Elektrokraftkarren, nicht selbstfahrend, kein manueller Palettenhubwagen - Fasskipper"
Möbel-Hubroller (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei baugleichen Werkstücken jeweils bestehend aus ein metallischen, u-förmigen Grundrahmen mit zwei Querverbindungen, Handkurbel mit Griff, Hebeplattform und zwei Reifen, - mit einer max. Hubhöhe von 300 mm und einer max. Tragfähigkeit von 600 kg, - zum Anheben, Absenken und Transportieren von sperrigen Lasten, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Gurtband). Der Möbel-Hubroller bestimmt den Charakter des Ganzen. "Mit Hebevorrichtung ausgestatteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, keine Ware der TARIC-Codes 8427 1010 00 bis 8427 9000 30 (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Möbel-Hubroller -charakterbestimmend- und Beipack) - Möbel-Hubroller"
Hubtisch - aus einem nicht selbstfahrenden, verfahrbaren Karren aus Edelstahl, mit fest- stehendem Rohrschiebebügel und mittels Fußpumpe sowie Absenkhebel zu betätigender hydraulischer Hebevorrichtung mit plattenförmigen Lastenauf- lage (Abbildung siehe Anlage), - in zwei verschiedenen Ausführungen, mit einer max. Hublast von 100 kg bzw. 250 kg und einer max. Tischhöhe von 1220 mm bzw. 890 mm, - zum Heben, Senken und Transportieren von Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, kein Elektrokraftkarren, nicht selbstfahrend, kein manueller Palettenhubwagen - mobiler Hubtisch"
Plattformlift (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Fahrgestells mit elektrischem Hubmotor, rechteckiger Lastenauflage mit abnehmbarer Plattform, vier Rollen, Radfeststeller, Not-Aus-Schalter und Batteriela- deanzeige, - zum Anheben von Lasten bis maximal 400 kg mit einem maximalen Hub von 1415 mm und zum Transportieren von Lasten. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, keine Elektrokraftkarren, nicht selbstfahrend, kein manueller Palettenhubwagen"
Hubtisch (Abbildung siehe Anlage) - aus einem nicht selbstfahrenden, verfahrbaren Karren mit feststehendem Rohr- schiebebügel und einer elektrohydraulischen Hebevorrichtung in Form eines Doppelscherenmechanismuses mit plattenförmiger Lastenauflage, - mit einer max. Hublast von 350 kg und einem max. Hub von 930 mm, - zum Heben, Senken und Transportieren von Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, kein Elektrokraftkarren, nicht selbstfahrend, kein manueller Palettenhubwagen - Mo- biler Hubtisch"
Plattformlift (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Hochhubwagens mit hydraulischer Fußpumpe und klappbarem Pedal, gabelförmiger Lastenauflage mit abnehmbar darauf aufgesetzter Tragplatte, zwei Lenkrollen und zwei Bockrollen sowie einem Handrad, - je nach Ausführung mit einer max. Hublast von 400 kg und einem max. Hub von 1120 oder 1420 mm, - zum Anheben, Senken und Transportieren von Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, kein Elektrokraftkarren, nicht selbstfahrend, kein manueller Palettenhubwagen - Platt- formlift"
Plattformlift, - in Form eines Fahrgestells aus Metall mit Schiebebügel, Lenk- und Bockrollen, hydrau- lischer Fußpumpe mit klappbarem Pedal, gabelförmiger Lastenauflage mit einer ab- nehmbaren Tragplatte, Hydraulikventil mit Handrad und Radfeststeller (Abbildung siehe Anlage), - zum Heben von Lasten mit einem maximalen Gewicht von 400 kg auf eine Höhe von 1500 mm. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, keine Ware der TARIC-Codes 8427 1000 00 bis 8427 9000 30 - Plattformlift"
Mobiler Hubtisch - aus einem nicht selbstfahrenden, verfahrbaren Karren mit vier Rollen, feststehendem Rohrschiebbügel, Hebevorrichtung sowie einer plattenförmige Lastenauflage, mit einer maximalen Tragfähigkeit von 500 kg und einem Hubbereich von 290 bis 915 mm (Abbildung siehe Anlage), - zum Heben, Senken und Transportieren von Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, keine Ware der TARIC-Codes 8427 1010 00 bis 8427 9000 30 - Mobiler Hubtisch"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem verschiedene auswechselbare Arbeitsorgane (z. B. Gabeln, Palettengabeln, Arme, Zangen, Schaufeln) befestigt werden können —, aufgrund dessen sie für eine Einreihung in die Positionen 8427 oder 8429 infrage kommen. Je nach Konfiguration zum Zeitpunkt der Gestellung erfolgt die Einreihung anhand der folgenden Grundsätze: 1. Maschinen, die mit einem speziellen, auswechselbaren Arbeitsorgan gestellt werden, sind in die Position einzureihen, die der Funktion der mit diesem Arbeitsorgan ausgestatteten Maschinen entspricht. Wird die Maschine beispielsweise mit einer Gabel gestellt, so sollte sie in die Position 8427 eingereiht werden (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 8427 20/1); 2. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören – mit Ausnahme der Portalhubkarren und der Krankraftkarren der Pos. 8426 – Karren zum Fördern oder Hantieren, mit Hebevorrichtung. Zu den Karren dieser Position gehören zum Beispiel: A) Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren 1) Fahrende Gabelstapler haben manchmal verhältnismäßig große Abmessungen und besitzen eine Lastenhebevorrichtung, die in einem senkrechten Hubgerüst auf und ab gleitet. Die Hebevorrichtung ist gewöhnlich vorne vor dem Fahrsitz angebracht. Sie dient zum Tragen der Last während ihrer Beförderung und zum Heben beim Stapeln im Lager oder beim Verladen auf ein Fahrzeug. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 20001) (RV L 738/00): 4. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform und Gabeln versehen ist. Das Fahrzeug besitzt einen batteriegetriebenen Elektromotor, der die Hebevorrichtung und das Fahrzeug selbst antreibt. Die Bedienelemente der Hebevorrichtung sind auf der Arbeitsplattform angebracht. Das Fahrzeug ist nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung erreicht eine maximale Höhe von 2,50 m und kann bis zu 1 200 kg heben. (Siehe Abbildung B)2) Unterposition 8427 1010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN – Codes 8427, 8427 10 und 8427 1010. …
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-321/25: Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der Kommission vom 12. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8427.90.00.80?
Die Zolltarifnummer 8427.90.00.80 umfasst Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8427.90.00.80?
Der Drittlandszollsatz für 8427.90.00.80 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8427.90.00.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8427.90.00.80?
8427.90.00.80 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8427.90.00.80 im Zolltarif eingeordnet?
8427.90.00.80 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren > 842790 andere Karren > 84279000 andere Karren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8427.90.00.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8427.90.00.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI35869/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8427.90.00.80?
TARIC-Code 8427.90.00.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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