Zolltarifnummer 8433.53.30: Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8433.53.30 steht für Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8433.53.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8433.53.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8433Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437
- 8433.53andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte, Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten
- 8433.53.30Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8433.53.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Maschinen, Apparate und Geräte, mit denen an Stelle von Handwerkzeugen folgende Arbeiten maschinell ausgeführt werden können: 1) Die verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten beim Ernten der Erzeugnisse (Mähen, Ausmachen, Einsammeln, Pflücken, Dreschen, Entkörnen, in Garben oder Bündel legen usw.). Hierher gehören auch Rasenmäher und andere Mähmaschinen sowie Stroh- oder Futterpressen. 2) Das Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8437. Die Bestimmungen der Erläuterungen zu Pos. 8432 gelten sinngemäß auch für Maschinen, Apparate und Geräte dieser Position, insbesondere soweit es sich um die auswechselbare Ausrüstung von Zugmaschinen, wie Mähbalken, Mähmaschinen, Rechen usw. handelt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 1996 (1) (RV L 902/96): 3. Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Klein-traktors vorgesehen ist. Unterposition 8701 90 11 (2) (Kleintraktor) Unterposition 8433 19 90 (abnehmbares Mähwerk) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8701, 8701 90 (3), 8701 90 11 (2), 8433 19 und 8433 19 90. (1) ABl. EG Nr. L 122/1. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Dezember 2015 Az.: RS 2 K 316/13 Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von aus den Vereinigten Staaten von Amerika in das Gebiet der Europäischen Union eingeführten „Quads“. Die bauartbedingt nicht serienmäßig mit einem Unterflurmähwerk ausgestatteten Quads wurden in den USA mit einem Unterflurmähwerk mit eigenständigem Antrieb versehen. Es handelt sich dabei um die Fahrzeuge ¾ Polaris Qutlaw 525 IRS, Baujahr 2008 ¾ Polaris Sportsmann 550 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsman 850 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsmann 500 EFI, Baujahr 2008. Entscheidungsgründe: Bei den streitigen Fahrzeugen handelt es sich um „Quads“, die in den KN-Code 8703 2110 als Personenkraftwagen einzureihen sind. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8433.53.30?
Die Zolltarifnummer 8433.53.30 umfasst Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8433.53.30?
Der Drittlandszollsatz für 8433.53.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8433.53.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843353. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8433.53.30?
8433.53.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8433.53.30 im Zolltarif eingeordnet?
8433.53.30 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8433 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 > 843353 andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte, Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8433.53.30?
Zu 8433.53.30 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8433.53.30?
KN-Code 8433.53.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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