Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8433.90.00.00: Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8433.90.00.00 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8433.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8433.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8433Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437
  3. 8433.90Teile
  4. 8433.90.00.00Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8433.90.00.00

HS-Code8433.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8433.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8433.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22627/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Ersatzzinken für Oliven-/Obstrüttler (Abbildung siehe Anlage) - im Wesentlichen bestehend aus einem stabförmigen Erzeugnis aus kohlefaserverstärktem Kunststoff (Carbon) mit einer Länge von 35 cm, einem kreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser von 5 mm, an einem Ende mit einem verdicktem Befestigungsfuß, - zum Einbau in einen motorbetriebenen Oliven-/ Obstrüttler, - dient als elastische, aber formstabile Erntezinke, um Früchte durch Vibration oder Kämmen schonend von der Pflanze zu trennen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Ernten von landwirtschaftlichen Erzeug- nissen bestimmt - Ersatzzinken für Oliven-/Obstrüttler "

ATBTI2026000185-DECErteilt von ATGültig bis 2029-08-02

Erkennbarer Teil einer landwirtschaftlichen Maschine, in Form eines Radträgers - bestehend aus Gusseisen (Sandguss maschinell), - mit einem Gewicht von ca. 3,03 kg, - dazu bestimmt, das Rad des Fahrwerks für die Heumaschine zu halten. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

DEBTI24451/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

(Gleit-)Kufe (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, verwendungsspezifisch gebogenen, stangenartigen Einbauelements aus Stahl, mit angeschmiedeter Aufnahmegeometrie, - zum Einsatz in einem Rübenroder (landwirtschaftliche Erntemaschine), - zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Arbeitstiefe und Stabilisierung der Erntemaschine (Spur- und Höhenführung). „Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen zum Ernten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen – (Gleit-)Kufen für Rübenroder"

ATBTI2026000102-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-15

Gussteil aus Eisen, hergestellt im Sandgussverfahren. Das Teil dient als Gelenk (Abmessungen: ca. 300 x 200 x 100 mm) zum Einklappen eines Heuwenders. (Angaben lt. Unternehmen) (Abbildungen siehe Anlage)

ATBTI2026000022-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-12

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen erkennbaren Teil eines Rasenmähers in Form eines Fangsackgestells. Die Schweißbaugruppe aus gebogenem Stahldraht und einer angebrachten Blechlasche dient als Rahmen für einen Grasfangsack (nicht Teil dieser VZTA). Das Fangsackgestell hält den Fangsack in Form und wird am Mähgehäuse des Rasenmähers eingehängt. (siehe Abbildung) (alle Angaben lt. Antragsteller)

ITBTI2025-0434Erteilt von ITGültig bis 2028-09-29

Ruote costituite da cerchio in alluminio ricoperto con schiuma poliuretanica (foam) destinate ad essere montate su falciatrici tagliaerba da prato. Le ruote, con 3 o 5 razze, misurano 16 '' e hanno un diametro esterno di 42 x 5,3 cm.

DEBTI46478/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-03

Ring (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, verwendungsspezifisch geformten hohlzylindrischen Erzeugnisses aus unlegiertem Stahl, mit runder, mittiger Öffnung und einseitig mit konkaver Wölbung, - erkennbar konzipiert zum Einbau in die Spurstange einer Lenkachse eines Mähdreschers. - zur Fixierung von zwei Bolzen in der Spurstange, - erhältlich in zwei Varianten (hoch und niedrig). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt – Ring zur Fixierung von Bolzen in Spurstangen von Mähdreschern"

DEBTI39649/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

Korntankdeckel (Abbildung siehe Anlage) - nach technischer Zeichnung gefertigtes, rechteckiges Erzeugnis aus Stahl, an einer Längsseite leicht gekrümmt (Abmessungen: 1246,6 x 1971,5 x 80,2 mm bzw. 1204,3 x 1971,5 x 80,2 mm) - zur Verwendung im Maschinengehäuses eines Mähdreschers, - zur Abdeckung des Korntanks und (im aufgeklappten Zustand) als Befüllvorrichtung für das Erntegut. "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen zum Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Korntankdeckel"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8433

Zu Unterposition 8433 90: 1. Trommelhaus für einen Mähdrescher bestehend aus einem Gehäuse mit drei Trommeln: einer Zuführtrommel, einer Dreschtrommel und einer Wendetrommel, um das Korn wäh­rend des Dreschvorgangs von der Ähre zu trennen. Die Drescheinheit hat kein eigenes An­triebssystem, sondern wird vom Dieselmotor mit einem System von Riemen und Riemen­scheiben angetrieben. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 b zu Abschnitt XVI) und 6.

Pos. 8433

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 1996 (1) (RV L 902/96): 3. Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Klein-traktors vorgesehen ist. Unterposition 8701 90 11 (2) (Kleintraktor) Unterposition 8433 19 90 (abnehmbares Mähwerk) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8701, 8701 90 (3), 8701 90 11 (2), 8433 19 und 8433 19 90. (1) ABl. EG Nr. L 122/1. …

Pos. 8433

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Dezember 2015 Az.: RS 2 K 316/13 Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von aus den Vereinigten Staaten von Amerika in das Gebiet der Europäischen Union eingeführten „Quads“. Die bauartbedingt nicht serienmäßig mit einem Unterflurmähwerk ausgestatteten Quads wurden in den USA mit einem Unterflurmähwerk mit eigenständigem Antrieb versehen. Es handelt sich dabei um die Fahrzeuge ¾ Polaris Qutlaw 525 IRS, Baujahr 2008 ¾ Polaris Sportsmann 550 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsman 850 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsmann 500 EFI, Baujahr 2008. Entscheidungsgründe: Bei den streitigen Fahrzeugen handelt es sich um „Quads“, die in den KN-Code 8703 2110 als Personenkraftwagen einzureihen sind. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8433.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 8433.90.00.00 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8433.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8433.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8433.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8433.90.00.00?

8433.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8433.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8433.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8433 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 > 843390 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8433.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8433.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22627/26-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8433.90.00.00?

TARIC-Code 8433.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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