Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8466.10.20: Dorne, Spannzangen und Hülsen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8466.10.20 steht für Dorne, Spannzangen und Hülsen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8466.10.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8466.10.20
Drittlandszoll
1,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  3. 8466.10Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
  4. 8466.10.20Dorne, Spannzangen und Hülsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8466.10.20

HS-Code8466.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8466.10.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9B115Specially designed "production equipment" for the systems, sub-systems and components specified in 9A005 to 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105 to 9A109, 9A111, 9A116 to 9A120.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16318/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Spannzange - in einer zylinderartigen massiven Form aus Metall, mit einer zentralen, durchgehenden Bohrung und vier der Länge nach verlaufende Schlitzen sowie einer umlaufenden Nut am unteren Rand, - je nach Ausführung in unterschiedlichen Größen, - zum Einbau in ein Spannzangenfutter zur Aufnahme von auswechselbaren Werkzeugen. "Werkzeughalter, Spannzange - Spannzange"

DEBTI17401/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Spannfutter - in Form eines rotationssymmetrischen Stahl-Werkzeughalters (Auskraglänge: 90 mm, Spann-Ø: 20 mm) aus zentrischer Werkzeug-Aufnahme mit Spannvorrichtung, rundem Bund, genormtem Steilkegel für Einsatz in Maschinenspindel und zwei Schrauben, - zum Einsatz in Werkzeugmaschinen für Metallbearbeitung zur Aufnahme von Werkzeugen (Bohr- oder Fräswerkzeuge) "Werkzeughalter - Spannfutter"

DEBTI17218/25-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-23

Verlängerungsstange - zylindrisches Hohlerzeugnis aus Hartmetall bestehend aus einer Legierung mit Wolframcarbid und Cobalt (Länge: 94 mm, Ø 12 mm), einem Innengewinde an einem Ende (Ø 6.5 mm) und Sackloch am anderen Ende, - dient als Vorrichtung zur Werkzeugaufnahme, zum Einschrauben eines Fräskopfes in eine Werkzeugmaschine. "Werkzeughalter, Dorne - Verlängerungsstange"

CZBTI48/054600/2022-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2025-05-26

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o ocelový nástrojový držák (objímku), který je pevně uchycen k horizontálnímu lisu pro tváření kovu a slouží k uchycení vyměnitelného řezného nástroje.

DEBTI30338/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-09

Gewindeschneidapparat, - aus einem nahezu zylinderförmigen Maschinenelement mit Werkzeugaufnahme in Form einer Mehrbereichsspannzange (M3 - M12), mit einstellbarer Sicherheits-Rutschkupplung, Längenausgleichseinrichtung, automatischem Vorschub und Schnellrücklauf (1,6:1), Rechts- und Linkslauf sowie Haltearm, mit zwei Gabelschlüsseln und 1 Inbusschlüssel für die Montage (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme von auswechselbarem Werkzeug (Gewindebohrer) -nicht Gegenstand dieser vZTA-, - zur Verwendung in Maschinen mit nur einer Drehrichtung (z.B. Ständer-Bohrmaschinen), - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit einer weiteren Mehrbereichsspannzange (M10 - M30). Der Gewindeschneidapparat bestimmt den Charakter des Ganzen. "Werkzeughalter, Spannzange, mit zwei Gabelschlüsseln und einem Inbusschlüssel für die Montage (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Gewindeschneidapparat -charakterbestimmend- und Mehrbereichsspannzange (M10 - M30)) - Gewindeschneidapparat"

DEBTI35644/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-14

Schnellspann-Bohrfutter, Artikelnummer 2625000 - aus einem annähernd zylindrischen Körper aus unedlem Metall, mit konisch zulaufender Spitze und Werkzeugaufnahme mit drei Spannbacken sowie Sechskant-Schaft (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Einspannmöglichkeit von 0,5 mm bis 6,5 mm, - zur Verwendung als Bohrfutter beispielsweise in einem Akku-Schrauber, usw. zur Aufnahme eines auswechselbaren Werkzeuges. "Werkzeughalter, Dorne, Spannzangen und Hülsen - sog. Schnellspann-Bohrfutter"

DEBTI30331/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-19

Sog. Gewindeschneidfutter, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten rotationssymetrischen Werkstück (Durchmesser: 58 mm, Länge: 135 mm), in Form einer Spannzange aus Metall mit Werkzeug-Aufnahme (Schaftdurch- messer 2,5 - 10 mm) mit doppelter Spannvorrichtung (3 und 4 Spannbacken) zum Spannen und zur Zentrierung, achsparalleler Pendeleinrichtung (Pendelbereich: 1 mm), Längenausgleichseinrichtung (Druck: 10 mm, Zug: 20 mm), spezifischem Spannschaft (Morsekegel MK 2) und einem Spannschlüs- sel für die Montage (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme von auswechselbaren Werkzeugen (Gewindebohrer) - nicht Gegenstand dieser vZTA -, für einen Schneidbereich von M3 - M12, G1/8 - G 1/2 und R1/8, - zum Einsatz als Spannhülse in der Maschinenspindel von Werzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen. "Werkzeughalter - sog. Gewindeschneidfutter mit Montagewerkzeug"

DEBTI48983/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-19

Sog. Montagevorrichtung, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten zylindrisch geformten Erzeugnis, an der Unterseite mit einer runden Grundfläche (Durchmesser: 50 mm) mit zwei gegenüberliegenden Befestigungsbohrungen und zwei spe- zifisch geformten Einbuchtungen, in der Mitte mit einem abgestuften, runden Schaft (Durchmesser: 20 mm), - als Bestandteil einer Spannzange zum kraftschlüssigen Aufspannen (Fixieren) eines Werkzeuges (Schleif- scheibe, nicht Gegenstand des Gutachtens) in einer Werkzeugmaschine. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptschlich für Maschinen der Position 8456 bis 8465 bestimmt, Werk- zeughalter - sog. Montagevorrichtung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8466

Zu Unterposition 8466 10: 1. Teleskoparm (auch als eine Verlängerungsstange bezeichnet) aus unedlem Metall. Das Produkt ist ein Zubehör (Werkzeughalter), das bis zu 4 m Länge auseinandergezogen werden kann und für den Einsatz in Verbindung mit pneumatischen Harken, zur Erleichterung der Ernte von Früchten, oder mit pneumatischen Baumscheren und Sägen, um Obstbäume zu beschneiden, vorgesehen ist. Es wird mit einem Schnellmontage-Demontage-System und einem Sicherheitsgriff mit Ausschalter bereitgestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avise zu Unterpositionen 8467 19 Nr. 1, 8467 19 Nr. 2 und 8467 29 Nr. 1.

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8466.10.20?

Die Zolltarifnummer 8466.10.20 umfasst Dorne, Spannzangen und Hülsen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8466.10.20?

Der Drittlandszollsatz für 8466.10.20 beträgt 1,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8466.10.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8466.10.20?

8466.10.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8466.10.20 im Zolltarif eingeordnet?

8466.10.20 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art > 846610 Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8466.10.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8466.10.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI16318/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8466.10.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8466.10.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 9B115. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8466.10.20?

KN-Code 8466.10.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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