Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8466.10: Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8466.10 steht für Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8466.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8466.10
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  3. 8466.10Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8466.10

HS-Code8466.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1546/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-18

Schnellspann-Bohrfutter Art.-Nr. PX7308 - in einer zylinderartigen, massiven Form, mit konisch zulaufender Spitze, Drehmechanismus, Sechs-Kant-Schaft und einer Spannweite von 0,5 mm bis 6,5 mm (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung mit einem Akku-Schrauber, um Bohrer aufzunehmen. "Werkzeughalter - sog. Schnellspann-Bohrfutter"

DE13496/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-06

Sog. Hülse für Bohrmaschine - in Form eines zylindrischen Einbauelements aus Stahlguss mit runder, zentrischer Werkzeugaufnahme, Einpassnaben und einseitiger Kragung (Abbildung siehe Anlage), - zur Aufnahme und Fixierung einer Bohrstange in einer Abstichbohrmaschine (Stichlochbohrmaschine) eines Hochofens. "Werkzeughalter - sog. Hülse für Bohrmaschine"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8466

Zu Unterposition 8466 10: 1. Teleskoparm (auch als eine Verlängerungsstange bezeichnet) aus unedlem Metall. Das Produkt ist ein Zubehör (Werkzeughalter), das bis zu 4 m Länge auseinandergezogen werden kann und für den Einsatz in Verbindung mit pneumatischen Harken, zur Erleichterung der Ernte von Früchten, oder mit pneumatischen Baumscheren und Sägen, um Obstbäume zu beschneiden, vorgesehen ist. Es wird mit einem Schnellmontage-Demontage-System und einem Sicherheitsgriff mit Ausschalter bereitgestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avise zu Unterpositionen 8467 19 Nr. 1, 8467 19 Nr. 2 und 8467 29 Nr. 1.

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8466.10?

Die Zolltarifnummer 8466.10 umfasst Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8466.10?

Für 8466.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8466.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8466.10?

8466.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8466.10 im Zolltarif eingeordnet?

8466.10 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8466.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8466.10 erfasst, zum Beispiel DE1546/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8466.10?

HS-Unterposition 8466.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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