Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8466.10.31: Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, für Drehmaschinen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8466.10.31 steht für Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, für Drehmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8466.10.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8466.10.31
Drittlandszoll
1,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  3. 8466.10Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
  4. 8466.10.31Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, für Drehmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8466.10.31

HS-Code8466.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8466.10.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1241/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Werkzeugrevolver mit Werkzeugscheibe (Abbildung siehe Anlage) - aus einem mit der Werkzeugmaschine verbindbaren Grundkörper mit einer ange- bauten, um die Revolverachse drehbar gelagerten Scheibe, mit Werkzeughaltern (je nach Ausführung 8, 12 oder 16) sowie Abdeckscheibe, - in unterschiedlichen Ausführungen, - zum Einbau in eine Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine), - dient zur Verwendung als Aufnahme-, Halte- und Befestigungsvorrichtung von ver- schiedenen Werkzeugen beim Betrieb einer Werkzeugmaschine. "Werkzeughalter für Drehmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen, keine Ware der Unterposition (KN) 8466 1020 - Werkzeugrevolver mit Werkzeugscheibe"

DEBTI25419/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Maschinenkomponente mit Antriebsmöglichkeit (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Grundkörper (Abmessungen: 144 x 76 x 218 mm) aus Stahl mit Kegelrädern, Antriebswelle und Leitungen für Sperrluft sowie Kühlmittelschmierstoff, an der Vorderseite mit einer Spindel mit Spannzangen- befestigung zur Werkzeugaufnahme mit rundem Querschnitt (Durchmesser von 16 bis 60 mm) und einem Kühlmittelrohr, an der Unterseite mit einem verzahnten, runden Schaft (Durchmesser: 40 mm, Länge: 63 mm) und spezifisch geformten Ausrichtleisten, - zum Einbau in den Werkzeugrevolver einer Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine), - zur Aufnahme und Befestigung (Werkzeugaufnahme) von auswechselbaren Werk- zeugen (Bohrern, Fräsern, Gewinden oder Sägen) - nicht Gegenstand der vZTA- und zum Übertragen eines Antriebsmomentes in einem 90 Grad -Winkel. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, Werkzeughalter für Drehmaschinen, keine Dorne, Spannzangen und Hülsen - sog. Maschinenkomponente mit Antriebsmöglichkeit"

DEBTI24892/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Werkzeughalteraufnahme mit Klemmung (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Grundkörper (Abmessungen: 120 x 64 x 178 mm) aus Stahl, an der Vorderseite mit einer spezifisch ausgearbeiteten Klemmbefestigung zur Werkzeug- aufnahme mit rundem Querschnitt (Durchmesser von 16 bis 60 mm), an den Seiten mit jeweils 4 spe- zifisch platzierten Befestigungsschrauben, an der Unterseite mit einem verzahnten runden Schaft (Durchmesser: 30 mm, Länge: 55 mm) und spezifisch geformten Ausrichtleisten, - zum Einbau in den Werkzeugrevolver einer Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine), - zur Aufnahme und Befestigung (Werkzeugaufnahme) von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrern, Fräsern, Gewinden oder Sägen), zur Bearbeitung von rotierenden Drehteilen (alle nicht Gegenstand des Gutachtens). "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, Werkzeughalter für Drehmaschinen, keine Ware der Unterposition (KN) 8466 1020 - Werkzeughalteraufnahme mit Klemmung"

DEBTI19259/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-09

Werkzeughalter, - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigte Werkzeugaufnahme aus Stahl mit Polygonschaftkegel, - zur Aufnahme und Befestigung von Schneidklingen (nicht Gegenstand dieser vTZA), - zum Einbau in Drehmaschinen zur spanabhebenden Metallbearbeitung. "Werkzeughalter für Drehmaschinen, keine Dorne, Spannzangen und Hülsen"

DEBTI18585/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Werkzeughalter, - aus einem nahezu quaderförmigen Metallelement aus Stahl mit spezifischen Materialabsätzen und Aussparungen sowie einer Aufnahmevorrichtung für Drehwerkzeuge, - zum Halten und Führen von auswechselbaren Drehwerkzeugen mit rundem Querschnitt in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Pos. 8458 bestimmt, Werkzeughalter, keine Dorne, Spannzangen und Hülsen, für Drehmaschinen"

DEBTI44319/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-15

Sog. Werkzeugrevolver mit Werkzeugscheibe - aus einem mit der Werkzeugmaschine verbindbaren Grundkörper mit einer angebauten, um die Revolverachse drehbar gelagerten Scheibe mit Werkzeughaltern (je nach Ausführung 8, 12 oder 16) und Abdeckscheibe - Abbildung siehe Anlage -, - zum Einbau in eine Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine) zur Aufnahme und Befestigung von Werkzeugen. "Werkzeughalter für Drehmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen, keine Ware der Unterposition (KN) 8466 1020 - sog. Werkzeugrevolver mit Werkzeugscheibe"

DEBTI3647/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-09

Sog. Maschinenkomponente mit Antriebsmöglichkeit, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Grundkörper (Abmessungen: 144 x 76 x 218 mm) aus Stahl mit Kegelrädern, Antriebswelle und Leitungen für Sperrluft sowie Kühlmittelschmierstoff, an der Vorderseite mit einer Spindel mit Spannzangenbefestigung zur Werkzeugaufnahme mit run- dem Querschnitt (Durchmesser von 16 bis 60 mm) und einem Kühlmittelrohr, an der Unterseite mit einem verzahnten runden Schaft (Durchmesser: 40 mm, Länge: 63 mm) und spezifisch geformten Ausrichtleisten (Abbildung siehe Anlage), - zum Einbau in den Werkzeugrevolver einer Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine), - zur Aufnahme und Befestigung (Werkzeugaufnahme) von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrern, Fräsern, Gewinden oder Sägen) - nicht Gegenstand der vZTA- und zum Übertragen eines An- triebsmomentes in einem 90 Grad -Winkel. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, Werk- zeughalter für Drehmaschinen, keine Dorne, Spannzangen und Hülsen - sog. Maschinenkomponente mit Antriebsmöglichkeit"

DEBTI3683/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Sog. Werkzeughalteraufnahme mit Klemmung, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Grundkörper (Abmessungen: 120 x 64 x 178 mm) aus Stahl, an der Vorderseite mit einer spezifisch ausgearbeiteten Klemmbefestigung zur Werkzeug- aufnahme mit rundem Querschnitt (Durchmesser von 16 bis 60 mm) an den Seiten mit jeweils 4 spe- zifisch platzierten Befestigungsschrauben, an der Unterseite mit einem verzahnten runden Schaft (Durchmesser: 30 mm, Länge: 55 mm) und spezifisch geformten Ausrichtleisten (Abbildung siehe Anlage), - zum Einbau in den Werkzeugrevolver einer Werkzeugmaschine (CNC-Drehmaschine), - zur Aufnahme und Befestigung (Werkzeugaufnahme) von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrern, Fräsern, Gewinden oder Sägen), zur Bearbeitung von rotierenden Drehteilen (alle nicht Gegenstand des Gutachtens). "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, Werk- zeughalter für Drehmaschinen, keine Dorne, Spannzangen und Hülsen - sog. Maschinenkomponente ohne eingenen Antrieb"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8466

Zu Unterposition 8466 10: 1. Teleskoparm (auch als eine Verlängerungsstange bezeichnet) aus unedlem Metall. Das Produkt ist ein Zubehör (Werkzeughalter), das bis zu 4 m Länge auseinandergezogen werden kann und für den Einsatz in Verbindung mit pneumatischen Harken, zur Erleichterung der Ernte von Früchten, oder mit pneumatischen Baumscheren und Sägen, um Obstbäume zu beschneiden, vorgesehen ist. Es wird mit einem Schnellmontage-Demontage-System und einem Sicherheitsgriff mit Ausschalter bereitgestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avise zu Unterpositionen 8467 19 Nr. 1, 8467 19 Nr. 2 und 8467 29 Nr. 1.

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8466.10.31?

Die Zolltarifnummer 8466.10.31 umfasst Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, für Drehmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8466.10.31?

Der Drittlandszollsatz für 8466.10.31 beträgt 1,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8466.10.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8466.10.31?

8466.10.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8466.10.31 im Zolltarif eingeordnet?

8466.10.31 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art > 846610 Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8466.10.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8466.10.31 erfasst, zum Beispiel DEBTI1241/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8466.10.31?

KN-Code 8466.10.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.