Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.80: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.80 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.80 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8471.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.80Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.80

HS-Code8471.806 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1168/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-25

Audio-Interface, sog. UR242, in Form einer Warenzusammenstellung aus einem Kabel, einem Handbuch, einer CD-ROM und einer, den Charakter der Zusammenstellung bestimmenden, funktionellen Einheit aus einem Netzteil und einer kombinierten Maschine aus einem Signalumsetzer (Haupttätigkeit) und einem Verstärker. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus AD/DA-Signalwandler, Vorverstärker und weiteren Bauelementen in einem 198 x 47 x 159 mm großen Gehäuse mit Bedienelementen, LED-Anzeigen, MIDI- und USB-Schnittstelle sowie analogen Audioein- und -ausgängen. Das Gerät dient zum Anschluss von Mikrofonen, Kopfhörern und Instrumenten über die USB-Schnittstelle an einen Computer und zur Mikrofonvorverstärkung (kein Stand-alone Betrieb). Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

RO2015/001897Erteilt von ROGültig bis 2021-04-16

Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei anexate, produsul reprezintă un distribuitor de semnal prin porturi USB (HUB USB), produs ce permite conectarea simultană a maxim 7 dispozitive la un calculator tip desktop sau la un laptop, utilizând un singur port de intrare, tip USB 3.0. Este prezentat împreună cu un adaptor de alimentare şi se alimentează la o tensiune de 5V. Are dimensiunile de aproximativ 174x60x25mm şi o greutate de 243g.

FR-RTC-2014-007136Erteilt von FRGültig bis 2020-12-11

CONTRÔLEUR DJ PROFESSIONNEL 4 VOIES, 16 PADS AVEC CARTE SON ET 2 ÉCRANS INTÉGRÉS. LE PRODUIT EST UN CONTRÔLEUR MIDI QUI PERMET DE COMMANDER LES FONCTIONS PRINCIPALES D'UN LOGICIEL DÉDIÉ TOUT EN PROFITANT D'UN RETOUR VISUEL DES INFORMATIONS ESSENTIELLES SUR LES DEUX ÉCRANS INTÉGRÉS AU CONTRÔLEUR. LA MACHINE EST DESTINÉE A ÊTRE UTILISÉE POUR LA REPRODUCTION, L’ÉDITION ET LE MIXAGE DU SON. ELLE FONCTIONNE UNIQUEMENT A L'AIDE D'UNE MACHINE AUTOMATIQUE DE TRAITEMENT DE L'INFORMATION. CARACTÉRISTIQUES : - BOUTONS DE NAVIGATION DANS LA BIBLIOTHÈQUE MUSICALE AVEC INDICATIONS A L’ÉCRAN, - BOUTONS D'EFFETS, DE FILTRES, D'EQ AVEC MODE TACTILE POUR UN CONTRÔLE IMMÉDIAT, - 2 LARGES PLATEAUX 5" EN MÉTAL SENSIBLES AU TOUCHER AVEC MODES RECHERCHE ET SCRATCH, - MESURE DU BPM INTÉGRÉ POUR LE BEAT MATCHING MANUEL ET FONCTION SYNC, - 16 PADS RÉTRO-ÉCLAIRÉS RGB SENSIBLES A LA VÉLOCITÉ, - INTERFACE AUDIO PROFESSIONNELLE 24 BITS USB 2.0.

DE15000/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-29

Audio-Interface, in Form einer Warenzusammenstellung aus einem Kabel, einem Handbuch, einer CD-ROM und einer, den Charakter der Zusammenstellung bestimmenden, kombinierten Maschine aus einem Signalumsetzer (Haupttätigkeit), einer Eingabeeinheit und einem Verstärker. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus AD/DA-Signalwandler, Vorverstärker und weiteren Bauelementen in einem ca. 16 x 4,5 x 13,5 cm großen Metallgehäuse mit Bedienelementen, LED-Anzeigen, Mikrofoneingang, HI-Z- und USB-Schnittstelle sowie analogen Audioausgängen. Das Gerät dient zum Anschluss von Mikrofonen, Kopfhörern und Instrumenten über die USB-Schnittstelle an einen Computer, zur Steuerung spezieller Software und zur Mikrofonvorverstärkung (kein Stand-alone Betrieb). Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE7897/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-14

Festplattengehäuse ohne eingebaute Festplattenlaufwerke, sog. Hornettek Enterprise 4X Quad Bay (Art. 1004755), im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit vier Aufnahmeschächten für 3,5 '' Festplattenlaufwerke, Lüfter sowie eSATA- und USB-Schnittstelle. Das Gerät ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Das Festplattengehäuse dient zur Anpassung der Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die eSATA-Schnittstelle von vier Festplattenlaufwerken (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE7895/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-14

Festplattengehäuse, sog. Poppstar SE45/Hornettek (Art. 1004607/1004608), im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 120 x 77 x 15,5 mm großen Aluminiumgehäuse mit einem Aufnahmeschacht für 2,5'' HHD 9,5 mm oder SSD 7mm Festplatten sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Das Festplattengehäuse dient zur Anpassung der USB-Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die SATA-Schnittstelle einer Festplatte (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE7882/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-10

Dockingstation, sog. Hornettek Dual USB 3.0 Dockingstation (Art. 1004753), im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit einem Aufnahmeschacht für 2,5'' oder 3,5'' Festplattenlaufwerke sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Dockingstation dient zur Anpassung der USB-Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die SATA-Schnittstelle eines Festplattenlaufwerkes (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE7887/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-10

Festplattengehäuse, sog. Poppstar SE45/Hornettek (Art. 1004607/1004608), im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 120 x 77 x 15,5 mm großen Aluminiumgehäuse mit einem Aufnahmeschacht für 2,5'' HHD 9,5 mm oder SSD 7mm Festplatten sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Das Festplattengehäuse dient zur Anpassung der USB-Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die SATA-Schnittstelle einer Festplatte (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 80: 1. Chiffrierprozessor, einen Verschlüsselungsalgorithmus nach der Datenverschlüsselungsnorm (DES) enthaltend, der als ein Peripheriegerät an eine oder mehrere automatische Datenverarbeitungsmaschinen angeschlossen wird, von denen er Befehle zur Durchführung vorprogrammierter Operationen erhält. Es ist seine Funktion, den notwendigen Datenschutz (z. B. Echtheitsbeweise und Verschlüsselungen) zu gewährleisten, der ansonsten durch Software ausgeführt werden müsste, die auf die zentrale automatische Datenverarbeitungsmaschine („Server“) geladen wird. Dadurch ist die Speicherung von Sicherheitsdatenbanken in (der) automatischen Datenverarbeitungsmaschine(n) nicht mehr erforderlich. Die Funktionen des Gerätes werden durch ein festinstalliertes Programm (Chip mit Programm - „Firmware“) gesteuert, das während der Herstellung im Gerät installiert wurde. …

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.80?

Die Zolltarifnummer 8471.80 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.80?

Der Drittlandszollsatz für 8471.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.80?

8471.80 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.80 im Zolltarif eingeordnet?

8471.80 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.80 erfasst, zum Beispiel DE1168/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.80?

HS-Unterposition 8471.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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