Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.80.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8471.80.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.80andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
  4. 8471.80.00.00.0Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0

HS-Code8471.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.80.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.80.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8471.80.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003g"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:
  • 9A116dReentry vehicles, usable in "missiles", and equipment designed or modified therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5595/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitungen, Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 370 x 159 x 69 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einer HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1506/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Netzwerkspeicher, in Form einer funktionellen Einheit aus Gerät und Netzteil. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer mit Prozessor, Arbeitsspeicher und Netzwerk-Controller sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, bedruckten Schaltung in einem 161 , 2 x 126 , 5 x 26 mm großen Gehäuse mit HDMI-, Ethernet- und USB-Schnittstellen sowie Status-LED-Leiste. Das Gerät dient zur Anpassung der Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die SATA-Schnittstelle von externen Festplattenlaufwerken (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI45853/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Signalumsetzer, sog. Interfacebox, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit HDMI- und RS-232-Schnittstelle sowie einem Messgerätanschluss. Das Erzeugnis dient dem Umsetzen von Signalen einer Farbwaage sowie einer Anzeige- und Bedieneinheit in serielle RS-232-Signale zum Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht.

DEBTI28500/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-19

Signalumsetzer, sog. Kommunikationsbox ACM200, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Optokopplern, einem RS-232- Transceiver sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit einem analogen Messsignaleingang und einer RS-232-Schnittstelle. Das Erzeugnis dient dem Umsetzen von Signalen eines explosionsgeschützten Wägesystems in serielle RS-232-Signale zum Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht.

DEBTI1454/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Signalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabel, CD-ROM und USB-Adapter (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Kunststoffgehäuse mit einer gerätespezifischen Schnittstelle sowie einem fest angeschlossenem Kabel mit USB-Stecker. Das Erzeugnis dient zum Anpassen der USB-Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine für die Ausgabe an die spezifische Schnittstelle einer Motorsteuerung. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht.

DEBTI31610/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-27

Signalumsetzer, sog. Lightning-Adapter im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse, einem Lightning-Stecker auf der einen Seite sowie einem sechspoligen Schiebekontakt auf der Gegenseite. Das Erzeugnis dient der Anpassung digitaler Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine für die Ausgabe von analogen Signalen an ein entsprechendes Endgerät. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als in den KN-Unterpositionen 8471 5000 bis 8471 7098 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI27082/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Signalumsetzer, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel und Adapter (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Kunststoffgehäuse mit einer gerätespezifischen sowie einer RS232-Schnittstelle. Das Erzeugnis dient zum Anpassen der Signale eines Frequenzumrichters für die Ausgabe an die serielle Schnittstelle einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI23904/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Signalumsetzer, sog. Audio Adapter im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit USB-C-Stecker sowie einem fest angeschlossenen, ca. 11 cm langen Kabel mit 3,5 mm Klinkenbuchse. Das Erzeugnis dient der Anpassung digitaler Signale einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine für die Ausgabe von analogen Signalen an ein entsprechendes Endgerät mit Klinkenstecker. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als in den KN-Unterpositionen 8471 5000 bis 8471 7098 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 80: 1. Chiffrierprozessor, einen Verschlüsselungsalgorithmus nach der Datenverschlüsselungsnorm (DES) enthaltend, der als ein Peripheriegerät an eine oder mehrere automatische Datenverarbeitungsmaschinen angeschlossen wird, von denen er Befehle zur Durchführung vorprogrammierter Operationen erhält. Es ist seine Funktion, den notwendigen Datenschutz (z. B. Echtheitsbeweise und Verschlüsselungen) zu gewährleisten, der ansonsten durch Software ausgeführt werden müsste, die auf die zentrale automatische Datenverarbeitungsmaschine („Server“) geladen wird. Dadurch ist die Speicherung von Sicherheitsdatenbanken in (der) automatischen Datenverarbeitungsmaschine(n) nicht mehr erforderlich. Die Funktionen des Gerätes werden durch ein festinstalliertes Programm (Chip mit Programm - „Firmware“) gesteuert, das während der Herstellung im Gerät installiert wurde. …

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.80.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.80.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.80.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

8471.80.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.80.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.80.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847180 andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.80.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.80.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5595/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8471.80.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.80.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502, 4A001, 4A003g, 4A005, 5A002, 5A003, 5A004, 9A116d. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0?

Warennummer 8471.80.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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