Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8472.90: Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8472.90 steht für Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8472.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8472.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
  3. 8472.90Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8472.90

HS-Code8472.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE12330/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-17

Sog. "Access Modul", im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse bzw. Rahmen mit: - Vertikal- und Horizontaltransporteinheit, - Greifer, - Antriebseinheit und - Steuerung. Die Maschine ist dazu bestimmt, bereitgestellte Boxen mit Banknoten einer Banknotenbearbeitungsmaschine (Model BPS M5/M7 - nicht Gegenstand dieser Auskunft) zuzuführen und leere bzw. entleerte Boxen auszugeben. Das sog. "Access- bzw. Erweiterungsmodul", auch als "Greifereinheit" bezeichnet, stellt sich als eine eigenständig arbeitende Maschine dar, die aufgrund ihres Funktionsumfanges und hinsichtlich des Verwendungszweckes den Positionswortlaut einer Büromaschine i. S. der Position 8472 erfüllt. Das Erzeugnis wird als "andere Büromaschine (Banknotenbearbeitungsmaschine), nicht von den Positionen 8469 bis 8471 oder einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, keine Maschine der UPos. (HS) 8472 10 bis 8472 30" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE11325/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-25

Bei dem sog. Banknotenlesegerät bzw. Banknotenakzeptor handelt es sich um eine Multifunktionsmaschine zur Prüfung, Zählung, Sortierung, Aufbewahrung und Herausgabe von Banknoten. Mittels optischer und magnetischer Sensoren erfolgt eine Überprüfung der Banknoten auf Echtheit sowie die Zählung der Banknoten (Ermittlung der Wertigkeit). Die ermittelten Daten werden mit vorgegebenen Grenzwerten verglichen und ausgewertet. Das Gerät verfügt mit der "Anti-Stringing-Technologie" über einen Manipulationsschutz. Über eine Transportvorrichtung werden die Banknoten in zwei Banknotenbehälter (Cashbox) abgelegt (Sortierfunktion). Das Gerät kann zwei Nennwerte (unterschiedliche Banknoten) stapeln und wieder einzeln herausgeben (Geldzähl- und Ausgabefunktion) und ist zum Einbau in verschiedene Maschinen (z.B. Geldspielgeräte, Park-, Ticket- und Bankautomaten, Geldwechselgeräte) bestimmt. Die das Ganze kennzeichnende Hauptfunktion ist die Geldzählung. Das Erzeugnis ist als "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, anderer als in den Unterpositionen 8472 10 bis 8472 30 genannt (Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschine)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE16706/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-20

Büro-Set - aus Lochapparat mit Drückerbügel und Lochstempeln, Rückstellfedern und Grundplatte, Heftapparat mit Druckbügel, integriertem Klammermagazin und Grundplatte sowie Klebebandabroller mit Abreißvorrichtung, Klebeband und Grundplatte, zum Aufstellen auf Tischen oder Schreibtischen (Abbildung siehe Anlage), - zum Lochen, Zusammenfügen mit Metallklammern und Abtrennen sowie Entnehmen von Klebestreifen. "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst - Locher, Heftapparat und Klebebandabroller mit Grundplatte"

DE11324/11-1Erteilt von DEGültig bis 2012-01-26

Bei dem sog. Banknotenlesegerät bzw. Banknotenakzeptor handelt es sich um eine Multifunktionsmaschine zur Prüfung, Zählung, Sortierung und Aufbewahrung von Banknoten. Mittels optischer und magnetischer Sensoren erfolgt eine Überprüfung der Banknoten auf Echtheit und die Zählung der Banknoten (Ermittlung der Wertigkeit). Die Daten werden auf einer Platine im Gerät ausgewertet. Zuführung von bis zu 50 Banknoten in einem Stapel. Über eine Transportvorrichtung werden die Banknoten (bis 2000 Stück) in einer "Cashbox" abgelegt (Sortierfunktion). Der Geldbehälter verfügt über ein ICB 2.0-Speichermodul und einen USB-Anschluss. Das Gerät ist zum Einbau in verschiedene Maschinen (z.B. Geldspielgerät, Verkaufsautomat, Geldwechselautomat usw.) bestimmt. Die das Ganze kennzeichnende Hauptfunktion ist die Geldzählung. Das Erzeugnis ist als "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, anderer als in den Unterpositionen 8472 10 bis 8472 30 genannt (Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschine)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE2791/13-1Erteilt von DEGültig bis 2012-01-26

Bei dem sog. Banknotenlesegerät bzw. Banknotenakzeptor handelt es sich um eine Maschine, im Wesentlichen mit den Funktionen Prüfung, Zählung, Aufbewahrung von Banknoten, einschließlich Datenspeicherung und Abrechnung. Mittels optischer und magnetischer Sensoren (Contact Image Sensor - CIS) erfolgt eine Überprüfung der Banknoten auf Echtheit (Prüffunktion) und die Zählung der Banknoten (Ermittlung der Wertigkeit). Ein Prozessor übernimmt die Datenanalyse, wobei bis zu 800.000 Datenpunkte pro Banknote analysiert werden. Das Gerät verfügt mit der "Anti-Stringing-Technologie" über einen Manipulationsschutz. Über eine Hochgeschwindigkeits-Transportvorrichtung werden die Banknoten in einer "Cashbox" abgelegt. Der Geldbehälter verfügt über ein Speichermodul, in dem alle Bewegungsdaten für Abrechnungszwecke gespeichert werden. Ein Sensor erfasst die Speicherkapazität der Geldkassette (Zählfunktion). Die mit einem ICB 2.0- RFID-Modul gespeicherten Daten über Einnahmen und Statistiken können als verschlüsselter Bericht über einen Web-Browser abgerufen werden (Datenspeicherung und Abrechnungsfunktion). Alternativ kann das Gerät mit einem 2-farbigen LCD-Display ausgestattet sein. Das Gerät ist zum Einbau in verschiedene Maschinen, hauptsächlich in Spielautomaten, bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, anderer als in den Unterpositionen 8472 10 bis 8472 30 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE11323/11-1Erteilt von DEGültig bis 2012-01-26

Bei dem sog. Banknotenlesegerät bzw. Banknotenakzeptor handelt es sich um eine Multifunktionsmaschine zur Prüfung, Zählung, Sortierung und Aufbewahrung von Banknoten. Mittels optischer und magnetischer Sensoren (Contact Image Sensor - CIS) erfolgt eine Überprüfung der Banknoten auf Echtheit und die Zählung der Banknoten (Ermittlung der Wertigkeit). Ein Prozessor übernimmt die Datenanalyse, wobei bis zu 800.000 Datenpunkte pro Banknote analysiert werden. Das Gerät verfügt mit der "Anti-Stringing-Technologie" über einen Manipulationsschutz. Über eine Hochgeschwindigkeits-Transportvorrichtung werden die Banknoten in einer "Cashbox" abgelegt (Sortierfunktion). Der Geldbehälter verfügt über ein Speichermodul, in dem alle Bewegungsdaten für Abrechnungszwecke gespeichert werden. Ein Sensor erfasst die Speicherkapazität der Geldkassette (Zählfunktion). Die mit einem ICB 2.0- RFID-Modul gespeicherten Daten über Einnahmen und Statistiken können als verschlüsselter Bericht über einen Web-Browser abgerufen werden (Datenspeicherung und Abrechnungsfunktion). Alternativ kann das Gerät mit einem 2-farbigen LCD-Display ausgestattet sein. Das Gerät ist zum Einbau in verschiedene Maschinen, hauptsächlich in Spielautomaten, bestimmt. Die das Ganze kennzeichnende Hauptfunktion ist die Geldzählung. Das Erzeugnis ist als "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, anderer als in den Unterpositionen 8472 10 bis 8472 30 genannt (Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschine)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90 90 1): Neben den in den Erläuterungen zu Position 8472 des HS, fünfter Absatz Ziffern 2, 3, 5, 7 bis 11 und 16 bis 22 aufgeführten Maschinen und Apparaten gehören hierher z. B: 1. Maschinen und Geräte zum beidseitigen Überziehen (Kaschieren) von Verträgen, Datenblättern, Plänen, Ausweisen oder anderen Dokumenten mit Klarsichtfolien, um diese Dokumente durch die Folien gegen Alterung, Verfälschung, Verschmutzung oder Zerknittern zu schützen. Ähnliche, nicht in Büros verwendete Maschinen und Geräte (so genannte „Seal Thermopressen“), die durch Wärme und Druck thermoplastische Klarsichtfolien aus Kunststoff auf der Oberfläche oder Rückseite von Gemälden, Fotos, Kunstdrucken oder anderen grafischen Erzeugnissen anbringen, sind jedoch von dieser Unterposition ausgenommen und gehören zu Position 8477; 2. elektrische Radierapparate, z.B. für Zeichenbüros. …

Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90: 1. Gesondert gestellte automatische Rückgeldgeber, die zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden und die von der Registrierkasse die Angaben über die zurückzugebende Geldsumme über ein Kabel in Form von Stromimpulsen erhalten.

Pos. 8472

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1386/2003 der Kommission vom 1. August 2003 (1) (RV L 1386/2003): 1. Digitaler Schablonenvervielfältiger mit einem Scanner zur Digitalisierung und elektronischen Bearbeitung der zu reproduzierenden Texte und Bilder. Das Gerät verwendet eine Schablone (Master) aus kunststoffüberzogener Folie aus Pflanzenfasern, auf die durch einen Thermokopf die Daten übertragen („eingebrannt“) werden. Die gebrannte Schablone wird zu einer Drucktrommel weitergeleitet und dort befestigt. Die zu bedruckenden Papierbogen werden durch eine Andruckrolle gegen die Trommel gedrückt. Das Gerät verfügt über ein Drucksystem mit verschiedenen Geschwindigkeiten (60, 80, 100 und 120 Kopien pro Minute). …

Pos. 8472

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 Rechtssache 4 K 147/13 Einreihung eines sog. Klebestreifengebers in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 90 70 (1) einzureihen. Aus den Entscheidungsgründen: … Die objektiven Merkmale und Eigenschaften der von der Klägerin in verschiedenen technischen Varianten eingeführten Klebestreifengeber sprechen nach Überzeugung des Gerichts für eine Einreihung in die Warennummer 8472 90 70 (1). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8472.90?

Die Zolltarifnummer 8472.90 umfasst Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8472.90?

Für 8472.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8472.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8472.90?

8472.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8472.90 im Zolltarif eingeordnet?

8472.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8472.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8472.90 erfasst, zum Beispiel DE12330/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8472.90?

HS-Unterposition 8472.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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