Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8472.90.80: Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8472.90.80 steht für Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8472.90.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8472.90.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
  3. 8472.90andere
  4. 8472.90.80Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8472.90.80

HS-Code8472.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8472.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4563/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Sog. Schreibtisch-Klebebandabroller mit 3 Klebebandrollen, - im Wesentlichen bestehend aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante aus unedlem Metall und einer rutschfest gummierten rechteckigen Grundplatte, - im Inneren mit Sand befüllt um das Erzeugnis zu beschweren, mit einem Gesamtgewicht von 425 g, - der Durchmesser der Rollenaufnahme beträgt 2 , 54 cm (1 Zoll) und ist für Klebebänder mit einer Breite von max. 19 mm geeignet, - inklusive 3 Klebebandrollen aus Zelluloseacetat und einem synthetischen Acrylklebstoff mit der Größe 19 mm x 33 m, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) wird in einem Pappkarton verpackt und in Warenzusammenstellung mit 3 jeweils einzeln in Kartons verpackten Klebebandrollen in Folie umwickelt für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Klebebandrollen mengen- und wertmäßig den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: eine Abbildung

DEBTI7945/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Sog. Schreibtisch-Klebebandabroller mit 4 Klebebandrollen, - im Wesentlichen bestehend aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante aus unedlem Metall und einer rutschfest gummierten rechteckigen Grundplatte, - im Inneren mit Sand befüllt um das Erzeugnis zu beschweren, mit einem Gesamtgewicht von 425 g, - der Durchmesser der Rollenaufnahme beträgt 2 , 54 cm (1 Zoll) und ist für Klebebänder mit einer Breite von max. 19 mm geeignet, - inklusive 4 Klebebandrollen aus Zelluloseacetat und einem synthetischen Acrylklebstoff mit der Größe 19 mm x 33 m, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) wird in einem Pappkarton verpackt und in Warenzusammenstellung mit 4 jeweils einzeln in Kartons verpackten Klebebandrollen in Folie umwickelt für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Klebebandrollen mengen- und wertmäßig den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: eine Abbildung

CZBTI48/137435/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-04-01

Dle deklarovaných údajů se jedná o odvinovač lepících pásek s pracovní částí z obecných kovů, který je určený k postavení na stůl. Výrobek slouží k jednoduššímu odvinování lepící pásky a je určen pro použití v kancelářích. Rozměry (cm): - délka 21,3; - šířka 8,4; - výška 12.

ATBTI2025000568-DECErteilt von ATGültig bis 2029-03-12

Der KePlus D10 ist ein Selbstbedienungsterminal für bargeldlose Transaktionen und digitale Services. Er dient insbesondere zur Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe von Kontoauszügen, Belegen und Dokumenten. Der KePlus D10 besteht im Wesentlichen aus: einem Gehäuse aus pulverbeschichtetem Stahl, einem 15“ oder 19“ Multi-Touchscreen, einer Systemsteuerung (PC), einem Kontoauszugs- und Dokumentendrucker (Thermodruck, verschiedene Papierformate bis A4), einem Multiformat-Kamerascanner, einem Barcode- /QR-Codescanner, Kartenleser, einer PIN-Eingabeeinheit (EPP), einem Kommunikationspaket (Kamera, Mikrofon, Lautsprecher). Je nach Ausführung und Modell können zusätzliche Hardwarekomponenten integriert sein, z.B. eine Edelstahltastatur, ein Trackball, ein EPP-Sichtschutz. (Angaben laut Antragsteller; Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000569-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-12

Der Geldautomat dient der automatisierten Abwicklung von Bargeldtransaktionen für Bankkunden. Er ermöglicht die Einzahlung, Auszahlung, Echtheitsprüfung und Wiederverwendung von Banknoten (Cash Recycling). Je nach Ausführung können zusätzlich auch Münzen ein- oder ausgezahlt werden. Der Geldautomat besteht im Wesentlichen aus: einem Gehäuse aus pulverbeschichtetem Stahl, einer Glasfront mit integriertem Multi-Touch-Display, einer Systemsteuerung (PC), einem Quittungsdrucker, Kartenleser und einer PIN-Eingabeeinheit (EPP), mehreren Kameras und einem Audiomodul, einem Recyclingmodul, einem Wertschutzschrank mit elektronischem oder mechanischem Tresorschloss. Je nach Ausführung und Modell können zusätzliche Hardwarekomponenten integriert sein. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

DEBTI22863/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Sog. Etikettenspender, im Wesentlichen bestehend aus einem Sockel mit zwei Außenwänden aus unedlem Metall an welchen an der Unterseite höhenverstellbare Füße mit Saugnäpfen angebracht sind. Der Mehrfachspender mit den Abmessungen: 230 x 220 x 130mm (LxBxH) verfügt im Inneren über mehrere Abrollwalzen und 2 bis 3 Abtrenner wodurch mehrere Etikettenrollen mit einem Kerndurchmesser von bis zu 77 mm gleichzeitig eingelegt werden können. Die Ware dient zur Aufnahme von mehreren Rollen mit selbstklebenden Etiketten und zur manuellen, einhändigen Entnahme der einzelnen Etiketten bei gleichzeitiger Ablösung dieser vom Trägermaterial. Der Spender kann dazu auf Tischen oder an Wänden befestigt werden und wird in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 und 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI22734/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Büromaschine, in Form eines Klebebandabrollers aus Metall. Das Erzeugnis verfügt über eine rutschfeste, rechteckige Grundplatte, modellabhängig eine, zwei oder drei Rollenaufnahmen sowie eine gezahnte Abreißkante aus Metall. Es dient zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Die Ware wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 und 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI49422/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Laminiergerät, zum zusätzlichen Beschichten von vorbedruckten Kunststoffkarten. Der Kunststoff wird in Form einer Laminierfolie auf einer Rolle in das Gerät eingeführt und durch Erhitzen auf die Karten aufgetragen. Durch eine Infrarotschnittstelle besteht die Möglichkeit, eine direkte Verbindung zu einem Kartendrucker herzustellen, das Gerät kann aber auch im Stand-alone-Betrieb genutzt werden. Das Laminiergerät ist je nach Model entweder für einseitige oder auch doppelseitige Beschichtung anwendbar. Das Laminiergerät wird als "Büroapparat, weder von den Positionen 8470 und 8471 noch von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90: 1. Gesondert gestellte automatische Rückgeldgeber, die zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden und die von der Registrierkasse die Angaben über die zurückzugebende Geldsumme über ein Kabel in Form von Stromimpulsen erhalten.

Pos. 8472

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1386/2003 der Kommission vom 1. August 2003 (1) (RV L 1386/2003): 1. Digitaler Schablonenvervielfältiger mit einem Scanner zur Digitalisierung und elektronischen Bearbeitung der zu reproduzierenden Texte und Bilder. Das Gerät verwendet eine Schablone (Master) aus kunststoffüberzogener Folie aus Pflanzenfasern, auf die durch einen Thermokopf die Daten übertragen („eingebrannt“) werden. Die gebrannte Schablone wird zu einer Drucktrommel weitergeleitet und dort befestigt. Die zu bedruckenden Papierbogen werden durch eine Andruckrolle gegen die Trommel gedrückt. Das Gerät verfügt über ein Drucksystem mit verschiedenen Geschwindigkeiten (60, 80, 100 und 120 Kopien pro Minute). …

Pos. 8472

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 Rechtssache 4 K 147/13 Einreihung eines sog. Klebestreifengebers in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 90 70 (1) einzureihen. Aus den Entscheidungsgründen: … Die objektiven Merkmale und Eigenschaften der von der Klägerin in verschiedenen technischen Varianten eingeführten Klebestreifengeber sprechen nach Überzeugung des Gerichts für eine Einreihung in die Warennummer 8472 90 70 (1). …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8472.90.80?

Die Zolltarifnummer 8472.90.80 umfasst Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8472.90.80?

Der Drittlandszollsatz für 8472.90.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8472.90.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8472.90.80?

8472.90.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8472.90.80 im Zolltarif eingeordnet?

8472.90.80 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) > 847290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8472.90.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8472.90.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI4563/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8472.90.80?

KN-Code 8472.90.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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