Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0: Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0 steht für Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8472.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8472.90.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
  3. 8472.90andere
  4. 8472.90.10Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen
  5. 8472.90.10.00.0Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0

HS-Code8472.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8472.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8472.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8472.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25017/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-14

Es handelt sich um eine elektrisch betriebene Münzzähl- und Sortiermaschine, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff mit Münztrichter, LCD-Display, Bedientasten und Münzausgabefächern. Technische Daten und Funktionen (auszugsweise): - Modell: CS 500 - Wertzählung von Euro-Münzen - Sortierfunktion (8 Münzbehälter) - Geschwindigkeit: bis zu 600 Münzen / Minute - Kapazität / Einzug bis zu 1.000 Münzen - Kapazität / Laufleistung: 500.000 Münzen pro Jahr - Gewicht: 6,85 kg - Abmessung: ca. 394 x 370 x 376 mm (L/B/H) - Netzstecker- und Druckeranschluss (Belegdrucker optional) Das Gerät wird zusammen mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Netzstecker und Bedienungsanleitung) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 oder 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 3000 genannt, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschine" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI25018/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-14

Es handelt sich um eine elektrisch betriebene Münzzähl- und Sortiermaschine, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff mit Münztrichter, LED-Display, Bedientasten und Münzausgabefächern. Technische Daten und Funktionen (auszugsweise): - Modell: CS 250 - Wertzählung von Euro-Münzen - Sortierfunktion (8 Münzbehälter) - Geschwindigkeit: bis zu 550 Münzen / Minute - Kapazität / Einzug bis zu 500 - 600 Münzen - Kapazität / Laufleistung: 400.000 Münzen pro Jahr - Gewicht: 4,8 kg - Abmessung: ca. 290 x 300 x 245 mm (L/B/H) - Netzstecker- und Druckeranschluss (Belegdrucker optional) Das Gerät wird zusammen mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Netzkabel und Bedienungsanleitung) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 oder 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 3000 genannt, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschine" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE20212/09-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-31

Unvollständiger Banknotenrecycler - aus einem Gehäuse mit Aufnahmefach für Banknoten, Notenprüfer zum optischen und magnetischen Prüfen auf Echtheit und Wertigkeit, Zwischenspeicher, Sortiereinheit und Tresor, - die Lieferung erfolgt ohne sogenannten Rollenspeicher und ohne Stapelkassette, - zum Zählen, Prüfen und Sortieren von Banknoten. "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, Geldsortier- und Geldzählmaschine - unvollständiger Banknotenrecycler"

DE10702/12-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-31

Sog. Geldannahmestation, ein Gehäuse mit mehreren Modulen / Komponenten, im Wesentlichen bestehend aus: - Banknoteneinzugsvorrichtung (optional mit digitaler Anzeige) -- mit Echtheitsprüfung (mittels optischer Sensoren) und -- Zählvorrichtung (Ermittlung der Wertigkeit der Banknote), - Sortiereinheit und Transportvorrichtung zur Ablage in verschiedene Kassetten -- mit mehreren Recycling-Kassetten für jeweils 80 bis 110 Scheine und -- einer Sammel-Kassette für bis zu 1000 Scheine und -- mit einem Flash-Speicher in jeder Kassette zur Speicherung der Anzahl und Stückelung der Banknoten, - Geldrückgabeeinheit, - programmierbarem Flash-Speicher, - RS-232-Schnittstelle und Kabelanschluss sowie - Befestigungsvorrichtung zum Einbau in Automaten (z.B. Warenverkaufsautomat). Bei dem Gerät handelt es sich um eine Büromaschine der Pos. 8472. Die Geldsortier- und zählfunktion i.S. der UPos. (KN) 8472 9010 stellt sich gegenüber den weiteren Funktionen (Prüffunktion, Geldausgabe) als die kennzeichnende Hauptfunktion der Multifunktionsmaschine dar. Die Ware wird als "Büroapparat, weder in den Positionen 8469 bis 8471, den Unterpositionen 8472 1000 bis 8472 3000, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschine" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEM/1206/08-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-31

Banknotenrecycler - aus einem Gehäuse mit Aufnahmefach für Banknoten, Notenprüfer zum optischen und magnetischen Prüfen auf Echtheit und Wertigkeit (als Hilfsfunktion für das Sortieren), Zwischenspeicher, Sortiereinheit, Tresor mit mehreren Kassetten für die sortierten Banknoten sowie Notenrückgabefach, - zum Zählen, Prüfen und anschließendem Sortieren sowie zum Wiederausgeben von Banknoten. "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, Geldsortier- und Geldzählmaschine - sog. Banknotenrecycler"

DEM/6088/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-08

Banknotenzählmaschine - aus Infrarotsensoren, Transportvorrichtung, Display, Aufnahme- und Ausgabefach in einem Gehäuse (Abmessungen: 242 x 270 x 250 mm) mit Bedienelementen, Tragegriff und Netzkabel, - zum bewerteten Zählen von Eurobanknoten. "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur erfasst - Banknotenzählmaschine"

DEM/6089/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-08

Banknotenzählmaschine - aus Infrarotsensoren, Transportvorrichtung, Display, Aufnahme- und Ausgabefach in einem Gehäuse (Abmessungen: 242 x 270 x 250 mm) mit Bedienelementen, Tragegriff und 12 V Kfz-Kabel, - zum bewerteten Zählen von Eurobanknoten. "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur erfasst - Banknotenzählmaschine"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90: 1. Gesondert gestellte automatische Rückgeldgeber, die zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden und die von der Registrierkasse die Angaben über die zurückzugebende Geldsumme über ein Kabel in Form von Stromimpulsen erhalten.

Pos. 8472

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1386/2003 der Kommission vom 1. August 2003 (1) (RV L 1386/2003): 1. Digitaler Schablonenvervielfältiger mit einem Scanner zur Digitalisierung und elektronischen Bearbeitung der zu reproduzierenden Texte und Bilder. Das Gerät verwendet eine Schablone (Master) aus kunststoffüberzogener Folie aus Pflanzenfasern, auf die durch einen Thermokopf die Daten übertragen („eingebrannt“) werden. Die gebrannte Schablone wird zu einer Drucktrommel weitergeleitet und dort befestigt. Die zu bedruckenden Papierbogen werden durch eine Andruckrolle gegen die Trommel gedrückt. Das Gerät verfügt über ein Drucksystem mit verschiedenen Geschwindigkeiten (60, 80, 100 und 120 Kopien pro Minute). …

Pos. 8472

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 Rechtssache 4 K 147/13 Einreihung eines sog. Klebestreifengebers in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 90 70 (1) einzureihen. Aus den Entscheidungsgründen: … Die objektiven Merkmale und Eigenschaften der von der Klägerin in verschiedenen technischen Varianten eingeführten Klebestreifengeber sprechen nach Überzeugung des Gerichts für eine Einreihung in die Warennummer 8472 90 70 (1). …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0 umfasst Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8472.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8472.90.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8472.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0?

8472.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8472.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8472.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) > 847290 andere > 84729010 Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8472.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8472.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25017/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8472.90.10.00.0?

Warennummer 8472.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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