Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8473.29.90: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8473.29.90 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8473.29.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8473.29.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.29Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere
  4. 8473.29.90Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.29.90

HS-Code8473.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23632/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-01

Bei der als Kassenlade bezeichneten Ware handelt es sich um eine elektronische Teleskop-Kassenlade, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus unedlem Metall (Abmessungen LxBxH: 328 x 422 x 130 mm), einem Schloss, 8 Münzbehältern und 8 Banknotenfächern, separatem Einwurfschlitz für Kassenbelege, rollengelagerter Teleskopschiene, Standard 24 Volt RJ11-Anschluss zur automatischen Öffnung über das Kassensystem und einem Gewicht von 8,3 kg. Das Erzeugnis dient zum Anschluss und Verwendung mit einem POS-Terminal bzw. einer Registrierkasse. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.

DEBTI23463/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-01

Bei der als Kassenlade bezeichneten Ware handelt es sich um eine elektronische Klappdeckel-Kassenlade, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus unedlem Metall (Abmessungen LxBxH: 460 x 170 x 100 mm), einem Schloss, 8 Münzbehältern und 8 Banknotenfächern, separatem Einwurfschlitz für Kassenbelege, Standard 24 Volt RJ11-Anschluss zur automatischen Öffnung über das Kassensystem und einem Gewicht von 5 kg. Das Erzeugnis dient zum Anschluss und Verwendung mit einem POS-Terminal bzw. einer Registrierkasse. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.

DEBTI47531/19-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-31

LCD Bildschirm für POS-Terminals, im Wesentlichen bestehend aus einem berührungsempfindlichen 13,3 Zoll LCD Bildschirm mit Kontrollelektronik in einem Rahmen mit speziellen Befestigungsvorrichtungen, in die eine entsprechende CPU-Box (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt wird. Das Gerät ist mit einem speziellen 50-poligen Anschluss an die CPU-Box, zwei weiteren Schnittstellen zum Anschluss von weiteren Bildschirmen sowie einem Magnetkartenleseranschluss ausgestattet. Das POS-Terminal kann nur mit der entsprechenden CPU-Box betrieben werden, über diese erfolgt die Übertragung der elektrischen Signale bzw. Daten und die Stromversorgung für den Bildschirm. Der Bildschirm ist für sich alleine betrachtet nicht funktionstüchtig. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines POS-Registrierkassensystems mit Bezahlfunktion der Unterposition (KN) 8470 5000. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Positionen 8470 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8473 2110 bis 8473 2910 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI47539/19-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-31

LCD Bildschirm für POS-Terminals, im Wesentlichen bestehend aus einem berührungsempfindlichen 15 Zoll LCD Bildschirm mit Kontrollelektronik in einem Rahmen mit speziellen Befestigungsvorrichtungen, in die eine entsprechende CPU-Box (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt wird. Das Gerät ist mit einem speziellen 50-poligen Anschluss an die CPU-Box, zwei weiteren Schnittstellen zum Anschluss von weiteren Bildschirmen sowie einem Magnetkartenleseranschluss ausgestattet. Das POS-Terminal kann nur mit der entsprechenden CPU-Box betrieben werden, über diese erfolgt die Übertragung der elektrischen Signale bzw. Daten und die Stromversorgung für den Bildschirm. Der Bildschirm ist für sich alleine betrachtet nicht funktionstüchtig. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines POS-Registrierkassensystems mit Bezahlfunktion der Unterposition (KN) 8470 5000. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Positionen 8470 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8473 2110 bis 8473 2910 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI47541/19-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-31

Sekundärer LCD Bildschirm für POS-Terminals, im Wesentlichen bestehend aus einem 10,1 Zoll LCD Bildschirm mit LED-Hintergrundbeleuchtung in einem Rahmen mit speziellen Befestigungsvorrichtungen. Das Gerät ist mit einer speziellen 5-poligen Anschlussbuchse ausgestattet, womit es an den LCD-Hauptbildschirm eines POS-Registrierkassensystems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und montiert wird. Der sekundäre POS-Bildschirm kann nur mit dem entsprechenden Hauptbildschirm betrieben werden, über diesen erfolgt die Übertragung der elektrischen Signale bzw. Daten und die Stromversorgung für den sekundären Bildschirm. Der sekundäre Bildschirm ist für sich alleine betrachtet nicht funktionstüchtig. Das Erzeugnis stellt sich als Zubehör eines POS-Registrierkassensystems mit Bezahlfunktion der Unterposition (KN) 8470 5000 dar. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Positionen 8470 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8473 2110 bis 8473 2910 erfasst" eingereiht.

DEBTI47540/19-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-31

LCD Bildschirm für POS-Terminals, im Wesentlichen bestehend aus einem berührungsempfindlichen 15,6 Zoll LCD Bildschirm mit Kontrollelektronik in einem Rahmen mit speziellen Befestigungsvorrichtungen, in die eine entsprechende CPU-Box (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt wird. Das Gerät ist mit einem speziellen 50-poligen Anschluss an die CPU-Box, zwei weiteren Schnittstellen zum Anschluss von weiteren Bildschirmen sowie einem Magnetkartenleseranschluss ausgestattet. Das POS-Terminal kann nur mit der entsprechenden CPU-Box betrieben werden, über diese erfolgt die Übertragung der elektrischen Signale bzw. Daten und die Stromversorgung für den Bildschirm. Der Bildschirm ist für sich alleine betrachtet nicht funktionstüchtig. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines POS-Registrierkassensystems mit Bezahlfunktion der Unterposition (KN) 8470 5000. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Positionen 8470 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8473 2110 bis 8473 2910 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

NLBTI2017-1114Erteilt von NLGültig bis 2020-10-18

Een zogenoemde performance box pc, zijnde een deel van een kasregister zoals bedoeld bij GS-post 8473 van de gecombineerde nomenclatuur Bestemd voor de modulaire opbouw van een kassa afrekenpunt (POS) voor in de retail Volgens opgave in een behuizing vervaardigd van aluminium Volgens opgave met de volgende uiterlijke en technisch kenmerken. Een Intel® Celeron G1820TE 2.20GHZ Processor, een Intel® Core i3-4330 2.40GHZ processor of een Intel® Core i5-4590T 3.0GHZ processor. Een standaard geheugen van 1 x 2GB, een maximum geheugen van 16 GB (2 x 8 GB 204 –pin DDR3L-1600). Een 2.5”SATA HDD of SSD en een optionele M2 opslag. Aansluitingen voor onder andere RJ45 Gigabit LAN, USB, RJ11, VGA, HDMI en voeding. Geschikt voor kasregister software voor onder andere het doorlopend registreren van transacties. Afmetingen van 299 x 48 x 223 mm. Een gewicht van 2,8 kg

NLRTD-2016-1067-2Erteilt von NLGültig bis 2019-11-09

Een zogenoemde advanced box pc met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - bestemd om te worden ingezet bij het afrekenpunt bij een kassa voor in de retail; - geschikt voor kasregister software voor onder meer het doorlopend registreren van transacties; - in een behuizing vervaardigd van aluminium; - een intel® Celeron™ G540, 2,5 GHz Processor, een intel® Core I3 2120, 3,3 GHZ processor, een intel® Core I5 3550S, GHZ processor, een intel® Celeron™ B810, 1,6 GHZ processor of een intel® Core I5 2510E, 3,5 GHZ processor; - optioneel een 2 x 2,5” SATA HDD en een optionele raid support; - onder meer aansluitingen voor LAN, VGA, DVI D, serial port audio en USB; - afmetingen van (L x B x H) 310 x 95 x 235 mm. Het product betreft een deel van een kasregister zoals bedoeld bij GS-post 8473 van de gecombineerde nomenclatuur. Deze BTI vervangt de BTI met het referentienummer NL RTD-2014-0737-1.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören zu dieser Position die Teile und das Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Pos. 8470 bis 8472 bestimmt sind. (entfallen) Das hierher gehörende Zubehör kann entweder aus auswechselbaren Ausrüstungsgegenständen bestehen, welche die Maschinen oder Apparate, an denen sie angebracht werden, für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet machen, oder aus Vorrichtungen, die ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitern oder mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen oder Apparate stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann. …

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.29.90?

Die Zolltarifnummer 8473.29.90 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.29.90?

Der Drittlandszollsatz für 8473.29.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8473.29.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.29.90?

8473.29.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8473.29.90 im Zolltarif eingeordnet?

8473.29.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847329 Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.29.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.29.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI23632/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.29.90?

KN-Code 8473.29.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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