Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8473.29.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8473.29.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.29Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere
  4. 8473.29.90andere
  5. 8473.29.90.00.0Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0

HS-Code8473.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8473.29.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8473.29.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1602/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-18

Sogenannte "EK Carrier Plate SCR-C" (Artikel-Nr.: 02586-84,EL), - im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, annähernd rechteckigen, ca. 63,1 x 81,65 x 24,05 mm großen Kunststoff-Trägerkörper mit diversen Abstufungen, Aussparungen, Öffnungen und vier herausragenden Rastnasen auf der einen Seite, - bestimmt zum Einbau in eine Maschine der Pos. 8470 als Trägerplatte für Leitgummis. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, andere als in den KN-Unterpositionen 8473 2110 bis 8473 2190 genannt, andere als zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1593/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-30

Gehäuse, sog. EK-Housing SCR-C NB (Artikel-Nr.: 02998-84, EL), in Form eines nach technischer Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten, 78 x 121 x 66 mm großen und 87 g schweren Kunststoffteils mit diversen Abstufungen, Aussparungen, Bohrlöchern und einer großen Öffnung zur Aufnahme einer Kartenleseeinheit. Das Erzeugnis dient dem Schutz der elektronischen Bauteile eines Kartenlesegerätes und ist erkennbar hauptsächlich zum Einbau in eine Registrierkasse der Pos. 8470 bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1598/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-30

Platte, sog. OPM Befestigungsplatte (Artikel-Nr.: 02325-72, EL), in Form eines nach technischer Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten, 92,5 x 141,5 x 10 mm großen und 45 g schweren Kunststoffteils mit diversen Abstufungen, Aussparungen und Bohrlöchern. Das Erzeugnis dient als Trägerplatte für die Elektronik in einem Bezahlterminal und ist erkennbar hauptsächlich zum Einbau in eine Registrierkasse der Pos. 8470 bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44102/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-13

Bei der als "Gehäuseabdeckung inkl. Lichtleiter" (Artikel-Nr.: 02197-72, EL) bezeichneten Ware handelt es sich um ein spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Körper mit den Abmessungen von ca. 92 x 141 x 27 mm, diversen Aussparungen, Öffnungen (eine größere an der Oberseite), Bohrlöchern inkl. Erhebungen, nach innen abgerundeten Ecken und einem Gewicht von 41 g. Das Erzeugnis dient erkennbar hauptsächlich zum Einbau in die Vorderseite einer Registrierkasse der Pos. 8470 (wird hinter der Tastatur verbaut), welche für den elektronischen Zahlungsverkehr in verschiedenen Geräten verwendet wird und dient dort als Gehäuse dem Schutz der Elektronik inkl. Leiterplatten. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44101/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-13

Bei der als "EK-Displayhalter C60 Standard" (Artikel-Nr.: 02242-72, EL) bezeichneten Ware handelt es sich um ein spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu quadratischen Körper mit den Abmessungen 80 x 95 x 25 mm, diversen Aussparungen, Öffnungen, Rastnasen in den Ecken, an den Außenseiten herausragenden Kunststoffteilen und einem Gewicht von 8 g. Das Erzeugnis dient erkennbar hauptsächlich zum Einbau in eine Registrierkasse der Pos. 8470, welche für den elektronischen Zahlungsverkehr in verschiedenen Geräten verwendet wird und dient dort als Halterung für ein LCD-Display. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44107/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-13

Bei der als "Gehäusedichtung SCR-60" (Artikel-Nr.: 02908-84, EL) bezeichneten Ware handelt es sich um ein spezifisch geformtes Schaumstoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einer länglich-schmalen Dichtung mit den Abmessungen 89 x 20,5 mm, an beiden nach unten abgebogenen Enden mit Einkerbungen und einem Gewicht von 3 g. Das Erzeugnis dient erkennbar hauptsächlich zum Einbau in ein Kartenlesegerät (zwischen Metall-Mundstück und Kunststoffgehäuse) einer Registrierkasse der Pos. 8470, welche für den elektronischen Zahlungsverkehr in verschiedenen Geräten verwendet wird und dient dort zur Abdichtung und zum Schutz vor Staub und Feuchtigkeit. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44104/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-13

Bei der als "Gehäusefront A10" (Artikel-Nr.: 02758-73, EL) bezeichneten Ware handelt es sich ein spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Körper mit den Abmessungen von ca. 85 x 71 x 13 mm, 4 Öffnungen für LED's an der oberen Seite, 4 Bohrungen, einer rechteckigen Öffnung in der Mitte, einem Schlitz an der Unterseite und einem Gewicht von 26 g. Das Erzeugnis dient erkennbar hauptsächlich zum Einbau in die Gehäusefront eines kontaktlosen Kartenlesegerätes einer Registrierkasse (Bezahlterminal) der Pos. 8470, welche für den elektronischen Zahlungsverkehr in verschiedenen Geräten verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44103/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-13

Bei der als "Fronteinsatz A10" (Artikel-Nr.: 03041-73, EL) bezeichneten Ware handelt es sich um ein spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einer mit dem Zeichen für "kontaktloses Bezahlen" und zweifarbig bedruckten rechteckigen Scheibe mit den Abmessungen von ca. 77 x 61 x 2 mm, 4 Öffnungen für LED-Anzeigen an der oberen Seite, Befestigungsvorrichtungen an der Rückseite und einem Gewicht von 14 g. Das Erzeugnis dient erkennbar hauptsächlich zum Einbau in die Gehäusefront eines kontaktlosen Kartenlesegerätes einer Registrierkasse (Bezahlterminal) der Pos. 8470, welche für den elektronischen Zahlungsverkehr in verschiedenen Geräten verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören zu dieser Position die Teile und das Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Pos. 8470 bis 8472 bestimmt sind. (entfallen) Das hierher gehörende Zubehör kann entweder aus auswechselbaren Ausrüstungsgegenständen bestehen, welche die Maschinen oder Apparate, an denen sie angebracht werden, für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet machen, oder aus Vorrichtungen, die ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitern oder mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen oder Apparate stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann. …

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.29.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8473.29.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8473.29.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0?

8473.29.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8473.29.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8473.29.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847329 Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere > 84732990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.29.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.29.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1602/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.29.90.00.0?

Warennummer 8473.29.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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