Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8473.30.80: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8473.30.80 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8473.30.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8473.30.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.30Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471
  4. 8473.30.80Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.30.80

HS-Code8473.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.30.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A003g"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
  • 4A506Quantum computers and related "electronic assemblies" and components therefor, as follows:
  • 4A507Computers, "electronic assemblies", and components containing one or more integrated circuits, specified by 3A501.a.16.
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18810/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Scannerteil, sog. Einsatz, in Form einer spezifisch geformten Hülle aus Kunststoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme einer Röntgenspeicherfolie zum Transport in einem Speicherfolienscanner (Eingabeeinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.

DEBTI17910/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Sog. Festkörperkühler, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Anleitung, Montagematerial, ARGB-Kabel, Silikonfolien und den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Grundblech und Kühler, gemeinsam verpackt in einem Pappkarton. Der beleuchtbare Kühler besteht im Wesentlichen aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten Kühlkörper, mit anwendungsspezifischen Ausformungen sowie mit passgenauen Bohrungen und Kühllamellen mit einer annähernd rechteckigen Grundform. Der Kühlkörper ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Kühler für M.2 SSD-Speicher nach Montage auf dem Mainboard einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI8394/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Kühler, sog. Dual-Tower-Kühler, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Montagematerial, Wärmeleitpaste, Kabel, Schraubenzieher sowie einem den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Kühler. Das 145 x 136 x 168 mm große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus zwei Kühlkörpern aus Aluminium mit Kühllamellen, sieben Wärmerohren aus Kupfer sowie zwei Axiallüftern. Es ist nach Montage zur Verwendung als aktiver Kühler für die CPU einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI13487/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. Festkörperkühler, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Anleitung, Montagematerial und den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Kühler-Backplate und Kühler, gemeinsam verpackt in einem Pappkarton. Der Kühler besteht im Wesentlichen aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten Kühlkörper, mit anwendungsspezifischen Ausformungen sowie mit passgenauen Bohrungen und Kühllamellen mit einer annähernd rechteckigen Grundform. Der Kühlkörper ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Kühler für M.2 SSD-Speicher nach Montage auf dem Mainboard einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI10407/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Mehrteiliges PC-Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 450 x 231 x 463 mm (L x B x H) mm großen, annähernd quaderförmigen Metallgehäuse mit Standfüßen, Front-Panel und Top-Cover sowie mit USB- und Audio-Schnittstellen, zwei vorinstallierten Lüftern, einem Einschalter, einem Rest-Knopf und einer HDD-Funktionsanzeige. Das Gehäuse weist 7 PCI-Steckplätze auf, die Mainbord-Kompatibilität "ATX" entspricht dem üblichen Formfaktor der in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art. Das Erzeugnis ist in einem Pappkarton verpackt. Es ist erkennbar hauptsächlich für die Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen. Anlage: 2 Abbildungen

DEBTI1375/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das Erzeugnis ist ca. 1465 mm hoch und verfügt über einen integrierten Akku in einem 5-armigen Fußkreuz auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau zur Befestigung eines Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1377/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 14 kg schwere und je nach Ausstattung mit Lauf- oder Lenkrollen 1010 oder 1080 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1397/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 1230 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Laufrollen und einen stangenförmigen, gewinkelten Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers sowie zwei bis drei weiteren, auf diversen Höhen angebrachten, seitlichen Ebenen. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Zu Unterpositionen 8473 30 20 und 8473 30 80: Nicht hierher gehören Tastaturen für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die in einem eigenen Gehäuse untergebracht sind (Unterposition 8471 60 60). Zu Unterposition 8473 30 80 Zu dieser Unterposition gehören keine Etuis, auch mit Aufstellvorrichtung, für Tablet-Computer (Tablet) oder Mini-Tablet-Computer (Mini-Tablet) (Einreihung in Position 4202 oder, wenn sie keine Frontabdeckung haben, nach ihrer stofflichen Beschaffenheit). Diese Etuis sind im Prinzip dazu bestimmt, die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite eines Tablets oder Mini-Tablets zu schützen und gelten daher nicht als Zubehör für Maschinen der Position 8471, da sie weder die Verwendungsmöglichkeiten eines Tablets oder Mini-Tablets erweitern noch eine mit der Hauptfunktion der Maschine im Zusammenhang stehende Sonderarbeit ausführen.

Pos. 8473

Zu Unterposition 8473 30: 1. Einschiebbare Kassette mit einem Lesespeicher (ROM) für Mikrocomputer (automatische Datenverarbeitungsmaschinen). In die Kunststoffkassette ist eine mit Leiterbahnen bedruckte Leiterplatte eingebaut, die mit einem Lesespeicher in Form einer integrierten Schaltung und zwei Kondensatoren bestückt ist. Wird die Kassette in einen geeigneten Mikrocomputer eingeschoben, so wird sie zu einem zugänglichen Teil des Mikrocomputerspeichers, wobei das in der Kassette enthaltene Programm die Datenverarbeitungsmöglichkeiten entsprechend seiner besonderen Eigenschaften verbessert (z. B. ein überwiegend von Studenten verwendetes Mathematik-Lehrprogramm). 2. …

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.30.80?

Die Zolltarifnummer 8473.30.80 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.30.80?

Der Drittlandszollsatz für 8473.30.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8473.30.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.30.80?

8473.30.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8473.30.80 im Zolltarif eingeordnet?

8473.30.80 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847330 Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.30.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.30.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI18810/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8473.30.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8473.30.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 4A001, 4A003b, 4A003g, 4A004, 4A506, 4A507, 5A002, 5A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.30.80?

KN-Code 8473.30.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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