Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8479.10.00: Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8479.10.00 steht für Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8479.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8479.10.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8479Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8479.10Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten
  4. 8479.10.00Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8479.10.00

HS-Code8479.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8479.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

HRBTIOM-2026-0003Erteilt von HRGültig bis 2029-01-22

Stroj za posipanje prometnica suhim sredstvima, namijenjen za održavanje cesta i drugih javnih površina u zimskim uvjetima. Sastoji se od spremnika za materijal za posipanje (sol, pijesak ili mješavina soli i pijeska), transportnog sustava za usitnjavanje i doziranje materijala te distribucijskog sustava koji omogućuje ravnomjerno rasipanje po površini prometnice. Posipači za suha sredstva, kao distribucijski sustav, koriste pužne, trakaste ili lančane transportne sustave i tanjure za posipanje. Uređaj ne radi samostalno. Konstruiran je za priključivanje na vozila za zimsko održavanje, na kiper sanduke, šasije vozila, prikolice ili hooklift sustave. Pogon se ostvaruje putem hidrauličkog sustava vozila, električnim motorom ili zasebnim dizelsko-hidrauličkim agregatom. Rad posipača kontrolira se elektroničkom upravljačkom jedinicom smještenom u kabini vozila, koja omogućuje precizno doziranje i nadzor rada. .

DEBTI38957/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Vibrationsplatte für den Erd-, Asphalt- und Pflasterbau (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer nicht selbstfahrenden, handgeführten, vorwärtslaufenden Vibrations- platte mit einem durch einen Benzinmotor angetriebenen Vibrationserreger, abnehm- barem und klappbarem Führungsbügel, Zyklonvorabscheider, Motorschutzbügel, Ab- schaltautomatik bei Ölmangel, Grundplatte, Tragegriff, Keilriemen sowie Einpunkt- aufhängung, - mit einer Zentrifugalkraft von 15 kN und einer Arbeitsbreite von 400 mm, - dient zum Verdichten und Glätten von Asphaltoberflächen, von Mischböden (Sand, Kies) und von anderen Oberflächen im Straßen- oder Wegebau (Pflasterbau) durch stetige Klopfeinwirkung der Vibrationsplatte. "Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 ander- weit weder genannt noch inbegriffen, für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähn- liche Arbeiten - Vibrationsplatte für den Erd-, Asphalt- und Pflasterbau"

DEBTI3649/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Streugerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Streuvorrichtung (Abmessungen: ca. 110 x 109 x 100 cm, Fassungsvermögen: 300 l), mit Hydraulikmotor betriebenem Fördersystem und Verteilscheibe mit einer mechanisch verstellbaren Streumenge, einem Behälter aus Stahl zur Aufbewahrung des Streugutes und einem Befestigungsrahmen, - nach Befestigung an einem Radlader zum Streuen von Salz, Sand und sonstigem Schüttgut für den winterlichen Einsatz zur Sicherung der Verkehrswege bei Eis und Schnee bestimmt. "Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Maschine für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten - Streugerät"

DEBTI5620/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Förderpumpe (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Materialbehälter inkl. Deckel, Schaltschrank, Kranöse, Rädern, Anschlusskabel, Förderschlauchalter, Lenkrolle, Griff, Pumpeneinheit, Werkzeugkasten und Sackmangel, - zum Spritzen, Spachteln, Kleben und Armieren von pumpfähigen Werkstrockenmörtel, Nassprodukten sowie flüssigen und pastösen Materialien. "Maschine mit eigener Funktion bestimmt, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Förderpumpe"

DEBTI37503/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-21

Kaltrecycler mit Bodenstabilisierer (Abbildung siehe Anlage) - aus einem selbstfahrenden Fahrwerk mit hydraulischem Allradantrieb, Fräs- und Mischrotor, variablem Mischraum, mikro-prozessgesteuerter Einsprühanlage und Fahrstand, - zum Auffräsen der Fahrbahn und Vermischen des Fräsguts mit Bindemitteln. "Maschine mit eigener Funktion in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Straßenbau - Kaltrecycler mit Bodenstabilisierer"

DEBTI37143/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-21

Bindemittelstreuer einachsig (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Streuvorrichtung (Abmessungen: ca. 7420 x 2790 x 3240 mm) auf zwei Reifen mit Behälter, Förderkette, Streuwerk und Hydraulikanlage, - nach Befestigung an einem Zugfahrzeug zum Ausstreuen großer Streumengen in der Bodenstabilisierung oder kleiner Bindemittelmengen beim Kaltrecycling. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten - Bindemittelstreuer einachsig"

DEBTI37438/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Anbaustabilisierer für die Bodenbearbeitung (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus Gelenkwelle, Dreipunkt-Anbau, verstellbarem Spritzschutz, Fräs- und Mischrotor, Fräswalzengetriebe, verstellbarer Walzenklappe, verstellbarer Abziehlippe, Hydraulikzylinder, beidseitig mechanischem Riemenantrieb sowie gleitenden Seitenschildern, - für eine Arbeitsbreite bis zu 2500 mm und einer Arbeitstiefe bis zu 500 mm, - zur vorübergehenden Montage (Ankoppeln) an einen Traktor, - dient zur Herstellung von einbaufähigen, verdichtbaren Böden für Dämme, Böschungen, Ver- füllungen oder Baustellentransportwegen sowie zur Erzeugung tragfähiger Flächen für den Bau von Parkplätzen, Straßen, Sportplätzen, Gleistrassen, Hafenanlagen, Flugplätzen oder Industrie- gebieten. "Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Straßenbau oder für ähnliche Arbeiten - Anbaustabili- sierer für die Bodenbearbeitung"

ATBTI2024000426-DECErteilt von ATGültig bis 2027-10-21

Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßenbau in Form eines auswechselbaren, getragenen Anbauarbeitsgeräts einer Zugmaschine, mit einem Rotorsystem, an dem auswechselbare Werkzeuge (als Norweger genannte Zähne/Meißel) anbracht sind, das große lose Steine auf einer aufzubauenden Fahrbahn bricht und somit das zerkleinerte Material in die Straße einbringt; das Gerät wird über eine Gelenkwelle durch die Zapfwelle der Zugmaschine angetrieben; das Gerät ist in verschiedenen Versionen (Arbeitsbereiche/Leistungsstufen) erhältlich; alle Angaben lt. Unternehmen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8479

Zu Unterposition 8479 10: 1. Salz- und Sandstreuer zur Schneeräumung, der Beschaffenheit nach zum Aufbau auf ein Kraftfahrzeug bestimmt, bestehend aus 1) einem Behälter zum Aufbewahren von Sand und Salz, der mit einem Brockenzerkleinerer ausgestattet ist, der sich zeitgleich mit einer Schnecke dreht, 2) einer Vorrichtung zum Zerkleinern und Mahlen von Salzbrocken, und 3) einer hydraulischen Auswurfvorrichtung mit einer Verteilerscheibe. Die verschiedenen Funktionen der Maschine werden von der Kabine des Kraftwagens ferngesteuert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Transportfahrzeug für Asphaltmaterial, bei dem es sich um eine selbstfahrende Maschine handelt, die hauptsächlich aus einem Auffangbehälter, einem Zwischenbehälter mit dreistufiger Mischschnecke und Förderbändern besteht. Das Produkt umfasst auch einen Motorraum, eine Bedienerstation und Räder. …

Pos. 8479

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 1) (RV L 1400/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Flüssigseifenspender in Form eines Behälters aus unedlem Metall, auf dem eine mittels Druckknopfs zu betätigende Kolbenpumpe angebracht ist, die aus einer Kolbenfeder, einem Verschlusskolben, einem Bügel und einem Kolbenrohr besteht. Siehe Fotografie 2) Unterposition 8479 89 97 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8479, 8479 89 und 8479 89 97. Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. …

Pos. 8479

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Oktober 2016, Az: 4 K 20/15: Einreihung von SCARA-Industrierobotern Leitsatz 1. Erläuterungen zum Harmonisierten System sind ausschließlich in den Vertragssprachen Englisch und Französisch authentisch. 2. SCARA-Industrieroboter, an die verschiedene Werkzeuge oder Greifer montiert werden können, so dass die Roboter andere Funktionen als das Heben, Beladen, Entladen oder Fördern im Sinne der Position 8428 KN ausführen können, sind als Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Unterposition 8479 50 00 KN einzureihen. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Kapitel 84

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen) (RV E8408200). 9. Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat“ nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm x 100 mm x 45 mm nicht übersteigen (RV E8409000). 10. Im Sinne der Position 8485 bezeichnet der Begriff „additive Fertigung“ (auch als 3D-Druck bezeichnet) den Aufbau physischer Gegenstände anhand eines digitalen Modells durch schichtweises Auftragen sowie Härtung und Verfestigung eines Werkstoffs (z. B. von Metall, Kunststoffen oder Keramik) (RV E8410100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8479.10.00?

Die Zolltarifnummer 8479.10.00 umfasst Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8479.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 8479.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8479.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8479.10.00?

8479.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8479.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

8479.10.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8479 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847910 Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8479.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8479.10.00 erfasst, zum Beispiel HRBTIOM-2026-0003. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8479.10.00?

KN-Code 8479.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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