Zolltarifnummer 8486.20: Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8486.20 steht für Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8486.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8486.20
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8486Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör
- 8486.20Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8486.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Soft-mold UV Nano-imprinting System GD-N-03 - aus Vakuumkammer mit Aufnahmen (chuck) und Justiervorrichtungen für Halbleitersubstrat und Stempel sowie UV-Belichtungslampe mit Vorsatzoptik, in einem Standgehäuse (Abmessungen B x T x H: ca. 600 x 740 x 1500 mm) mit Computersteuerung und Strom- versorgung (Abbildung siehe Anlage), - zum automatisierten Aufbringen von Schaltungsbildern auf Halbleiterscheiben (wafers) durch mechanisches Übertragen von Nanostrukturen mittels des Stempels auf den auf dem Substrat befindlichen Photolack und anschließendes Aushärten durch UV-Licht, - zur Verwendung in der Halbleiterindustrie bei der Herstellung von Halbleiterbauelementen. "Apparat von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbauelementen verwendeten Art, keine Ultraschallwerkzeugmaschine - Nano-Imprint-System"
Halbleiterbeschichtungsanlage - aus einer Anlage mit Wafer Loading/Unloading Station zum Be- und Entladen mit Wafern, einer Vakuumkammer, einer Heizstation, einem Kontrollsystem und einer zentralen Computersteuerung (Abbildung siehe Anlage), - zur Beschichtung von Halbleiterscheiben (Wafern) bei der Herstellung von Solarzellen durch plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung (PECVD-Verfahren). "Apparat zum Herstellen von Halbleiterbauelementen - sog. Halbleiterbeschichtungsanlage"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8486 20 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 8456 des HS, dritter Absatz. (entfallen) Neben den in den Erläuterungen zu Position 8486 des HS, Teil B, genannten Maschinen gehören hierher z.B.: 1. Maschinen zum Ritzen oder Vorschneiden von Halbleiterscheiben (wafers); 2. Apparate und Vorrichtungen für die Kurzzeiterwärmung von Halbleiterscheiben (wafers); 3. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl; 4. Apparate zum Trocknen von bedruckten oder gewaschenen Isolierstofftafeln und Durchlauftrockner für Wafer.
Zu Unterposition 8486 20: 1. Baukastensystem zum physikalischen Ablagern von Metall auf Halbleiterscheiben (wafers), ein Ganzes bildend und im Wesentlichen bestehend aus einer Abscheideeinheit mit Magnetron, einer Turbomolekularvakuumpumpe, einer automatischen Be- und Entladevorrichtung und einer Wärmequelle. Sobald der Wafer der Abscheidekammer zugeführt wurde, wird eine Scheibe (Target) aus hochreinem Metall, z.B. Aluminium, mit Ionen beschossen, die aus Argongas gewonnen und durch ein Gasverteilungssystem in die Kammer eingeleitet werden. Dadurch werden Metallpartikel von ihrer Oberfläche abgeschieden und auf dem Wafer abgelagert („sputtering“). Das Einwirken des Gases auf die Targetscheibe bewirkt, dass neutrale (ungeladene) Metallatome durch die kinetische (physikalische) Kraft der beschießenden Ionen von dem Target abgeschichtet werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 (RS C-336/11) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur … ist dahin auszulegen, dass Polierscheiben, die für eine Poliermaschine zur Bearbeitung von Halbleitern - die als solche in die Tarifposition 8464 (oder ab 1. Januar 2007 in die Position 8486) einzureihen ist - bestimmt und getrennt von der Maschine eingeführt worden sind, sich als in der Mitte gelochte Scheiben aus einer harten Schicht aus Polyurethan, einer Schicht aus Polyurethanschaum, einer Klebeschicht und einer Schutzfolie aus Kunststoffen darstellen, weder irgendein Teil aus Metall noch irgendein Schleifmittel enthalten, mit einem flüssigen Schleifmittel für das Polieren von Wafern verwendet werden und je nach Abnutzungsgrad in bestimmten Abständen ersetzt werden müssen, als sel …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8486.20?
Die Zolltarifnummer 8486.20 umfasst Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8486.20?
Der Drittlandszollsatz für 8486.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8486.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8486.20?
8486.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8486.20 im Zolltarif eingeordnet?
8486.20 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8486 Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8486.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8486.20 erfasst, zum Beispiel DE11466/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8486.20?
HS-Unterposition 8486.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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