Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8486.90.00: Teile und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8486.90.00 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8486.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8486.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8486Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör
  3. 8486.90Teile und Zubehör
  4. 8486.90.00Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8486.90.00

HS-Code8486.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8486.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B003"Numerically controlled" machine tools, specially designed for the shaving, finishing, grinding or honing of hardened (Rc=40 or more) spur, helical and double-helical gears having all of the following:
  • 2B008'Compound rotary tables' and "tilting spindles", specially designed for machine tools, as follows:
  • 2B207"Robots", "end-effectors" and control units, other than those specified in 2B007, as follows:
  • 3A002dGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3B001aEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:
  • 3B001gEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:
  • 3B001hEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20061/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Düsenrohr (Abbildung siehe Anlage) - aus einem spezifischen, den Einbauanforderungen angepassten, Rohr aus unedlem Metall, geschlitzt mit 5 Blindnietmuttern, - zum Einbau in die Schneidmitteldüse einer Drahtsäge für die Herstellung von Wafer, zum Zuführen von Schneidmittel während des Bearbeitungsprozesses. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine zum Herstellen von Halbleiter- scheiben (wafers) - Düsenrohr"

DEBTI4857/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Tiegel - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes kegelförmiges Erzeugnis aus pyrolytisches Bornitid (PBN), je nach Ausführung in unterschiedlichen Größen und Fassungsvolumina, - zum Einbau in einen Apparat zur Molekularstrahlepitaxie (MBE) bestimmt, zur Verwendung als Behälter für die zu verdampfende Materialquelle. "Teil, erkennbar ausschließlich für einen Apparat von der ausschließlich zur Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art - Tiegel"

DEBTI4860/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Heizer - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes kreisförmiges Erzeugnis aus pyrolytisches Bornitid (PBN), mit speziellen Rillen und Lochungen versehen, je nach Ausführung in unterschiedlichen Größen und Formen, - zum Einbau in einen Apparat zur Molekularstrahlepitaxie (MBE) bestimmt, dient der Aufnahme und dem Aufheizen der Tiegel. "Teil, erkennbar ausschließlich für einen Apparat von der ausschließlich zur Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art - Heizer"

DEBTI4859/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Ring - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes ringförmiges Erzeugnis aus pyrolytisches Bornitid (PBN), mit speziellen Einkerbungen und Lochungen versehen, je nach Ausführung in unterschiedlichen Größen, - zum Einbau in einen Apparat zur Molekularstrahlepitaxie (MBE) bestimmt, dient zur zur Aufnahme der Tiegel. "Teil, erkennbar ausschließlich für einen Apparat von der ausschließlich zur Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art - Ring"

DEBTI13128/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Abschlussring für Halbleiter-Beschichtungsanlage (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes, ringförmiges Einbauelement aus Edelstahl mit zentrisch angebrachter runder Aussparung sowie passgenauen, ge- windeartigen Vertiefungen am umlaufenden Rand, - zum Einbau in eine Halbleiter-Fertigungsanlage zum physikalischen Beschichten mittels Abscheiden (Sputteranlage), - dient als Abdeckungs- und Schutzvorrichtung von verschiedenen inneren Prozess- kammerbauteilen der Halbleiter-Beschichtungsanlage. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen von der ausschließlich oder hauptsäch- lich zum Herstellen von Halbleiterbauelementen verwendeten Art bestimmt - Ab- schlussring für Halbleiter-Beschichtungsanlage"

DEBTI33780/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Betätigungsvorrichtung für vollautomatischen Drahtbonder (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, bestehend aus Betätiger- gehäuse aus eloxiertem Aluminium, Betätiger aus Stahl, Sicherheitsschrauben, Zylinderschraube, Druckfeder und Sechskantmutter, - zum Einbau in einen vollautomatischen Dünndraht-Wedge-Bonder zum Herstellen von elektrischen Verbindungen in integrierten Schaltkreisen, - dient zum Schließen eines Sicherheitskreises für den Betrieb der Maschine, zum Ein- schalten der Anlage sowie als Bauteil zur Auslösung eines Schaltvorgangs (passives Betätigungselement) in der Halbleiterindustrie. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen verwendeten Art - Betätigungsvorrichtung für vollautomatischen Drahtbonder"

DEBTI7575/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-28

Lampenplatte (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten Einbauelements aus Aluminiumlegierung, mit quadratischem Grundriss, verwendungsspezifischen, durchgehenden Bohrungen und Aussparungen an den Längsseiten, - in unfertigem Zustand ohne Oberflächenbeschichtung, - zum Einbau in ein bei der Herstellung von Halbleiterbauelementen verwendetes Rapid Thermal Processing-System (RTP-Technologie) zum Erhitzen von Silizium- wafern auf hohe Temperaturen mithilfe von Hochleistungslampen (Schnell- glühverfahren), - zur Eleminierung von störenden Reflexionen der Heizelemente innerhalb des Maschinenraums. "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen von der ausschließlich zum Herstellen von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art – Lampenplatte für Rapid Thermal Processing-System“

ATBTI2024000769-DECErteilt von ATGültig bis 2028-03-12

Bei der Ware handelt es sich um einen speziell entwickelten Artikel für einen Maskenschreiber, der in der Halbleiterproduktion Anwendung findet. Er besteht aus einem Edelstahlzylinder mit einer Höhe von 1,9 mm und einem Durchmesser von 5 mm. Auf dem Zylinder befindet sich eine Feder aus einem Kupferwerkstoff.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8486

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers), Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art. Zu dieser Position gehören jedoch nicht Maschinen, Apparate und Geräte zu Mess-, Prüf-, Kontrollzwecken oder zur Durchführung von chemischen Analysen (Kap. 90). A) Maschinen, Apparate und Geräte zur Herstellung von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) Zu dieser Gruppe gehören Maschinen, Apparate und Geräte zur Herstellung von Barren oder Scheiben, wie z. …

Pos. 8486

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 (RS C-336/11) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur … ist dahin auszulegen, dass Polierscheiben, die für eine Poliermaschine zur Bearbeitung von Halbleitern - die als solche in die Tarifposition 8464 (oder ab 1. Januar 2007 in die Position 8486) einzureihen ist - bestimmt und getrennt von der Maschine eingeführt worden sind, sich als in der Mitte gelochte Scheiben aus einer harten Schicht aus Polyurethan, einer Schicht aus Polyurethanschaum, einer Klebeschicht und einer Schutzfolie aus Kunststoffen darstellen, weder irgendein Teil aus Metall noch irgendein Schleifmittel enthalten, mit einem flüssigen Schleifmittel für das Polieren von Wafern verwendet werden und je nach Abnutzungsgrad in bestimmten Abständen ersetzt werden müssen, als sel …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8486.90.00?

Die Zolltarifnummer 8486.90.00 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8486.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 8486.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8486.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8486.90.00?

8486.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8486.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

8486.90.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8486 Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör > 848690 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8486.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8486.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20061/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8486.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8486.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B003, 2B008, 2B207, 3A002d, 3A502, 3B001a, 3B001g, 3B001h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8486.90.00?

KN-Code 8486.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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