Zolltarifnummer 8487.90.90: Teile von Maschinen, andere
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 8487.90.90 steht für Teile von Maschinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8487.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8487.90.90
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8487Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren
- 8487.90andere
- 8487.90.90Teile von Maschinen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8487.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 8A002aMarine systems, equipment and components, as follows:
- 8A002cMarine systems, equipment and components, as follows:
- 8A002oMarine systems, equipment and components, as follows:
- 8A002aMarine systems, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Fräskopf (Abbildung siehe Anlage) - speziell konstruierter schwenkbarer 2-Achs-Fräskopf aus unedlem Metall, - zum Einbau in Bearbeitungszentren der Position 8457, in Werkzeugmaschinen der Position 8459, in Werkzeugmaschinen der Position 8465 und Werkzeugmaschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeiten im Sinne der Anmerkung 8 zu Kapitel 84 gleichermaßen zum Bearbeiten (Fräsen) von unedlen Metallen, Kunststoffen und ähnlich harten Stoffen der Position 8479 bestimmt, - zur Verwendung als universeller Fräskopf bzw. universelles Maschinenteil für Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren. "Teil von Maschinen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür, nicht aus Gusseisen, Eisen oder Stahl - Fräskopf"
Adapterplatte (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch geformten Kunststoffkörper mit einer Modulöffnung in der Mitte, Rastelementen und Befestigungsbohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung als Adapterplatte und Gehäuseabdeckung in modular aufgebauten Tisch-Steckdosenleisten, die je nach Ausstattung Geräte verschiedener Positionen des Zolltarifs aufweisen (z.B. Stromrichter der Position 8504 oder Steckdosen der Position 8536). "Teil von Maschinen, Apparaten oder Geräten in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Teil mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakter- lichen Merkmalen elektrotechnischer Waren, keine Schiffsschraube oder Schrauben- flügel, nicht aus Gusseisen, Eisen oder Stahl"
Radialwellendichtring - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR) und Stahl (Zusammensetzung je nach Modell und Einsatzzweck), im Wesentlichen be- stehend aus einem innenliegenden Versteifungsring aus unedlem Metall sowie einer inte- grierten Dichtlippe aus NBR, - in unterschiedlichen Ausführungen (Materialbeschaffenheit und Abmessungen), - konzipiert zur ausschließlichen Verwendung in universell einsetzbaren Gelenkwellen, - gleichermaßen verwendbar im allgemeinen Maschinen- und Anlagenbau (z.B. in Walzwerken oder in Pumpenantrieben), im Fahrzeugbau (z.B. in Hauptantriebswellen von Getrieben) und in der Schiffstechnik (z.B. zum Antrieb von Aggregaten oder in Generatoren an Bord), - dient als Abdichtungs- und Schutzvorrichtung von rotierenden Komponenten wie Getrieben, Kugellagern oder Achsen gegen Verunreinigungen und Schmutz von außen sowie vor Schmier- mittelverlust nach außen. "Nichtelektrischer Maschinenteil, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür, nicht aus Gusseisen, nicht aus Eisen oder Stahl - Radialwellendichtring"
Abdeckung (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifischen, rahmenartigen Formteil aus Kunststoff mit Ein- kerbungen für die spätere Montage, - zur Verwendung als Aufnahme von verschiedenen Einzelmodulen einer modular aufgebauten Tisch-Steckdosenleisten, die je nach Ausstattung Geräte verschiedener Positionen des Zolltarifs aufweisen (z.B. Stromrichter der Position 8504 oder Steckdosen der Position 8536). "Teil von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Teil mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrischer Waren, keine Schiffsschraube oder Schraubenflügel, nicht aus Gusseisen, Eisen oder Stahl - Abdeckung"
Gehäuse - in Form eines quaderförmigen Hohlerzeugnisses aus einer Aluminiumlegierung mit Bohrungen und spezifischen Aussparungen (Abmessungen ca. 90 x 120 x 85 mm), - gleichermaßen zur Aufnahme eines Außenzahnradmotors der Position 8412 wie auch einer Außenzahnradpumpe der Position 8413 geeignet. "Nichtelektrisches Teil von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür, nicht aus Gusseisen, Eisen oder Stahl"
DESK ALU Steckdosenleiste (Abbildung siehe Anlage), - aus Aluminium und Kunststoff gefertigtes Gehäuse mit zwei quadratischen Aufnahmeschächten, ohne elektrische Ausrüstung, - zur Verwendung als Gehäuse für modular aufgebaute Tisch - Steckdosenleisten, die je nach Ausstattung Geräte verschiedener Positionen des Zolltarifs aufweisen (z.B. Stromrichter der Position 8504 oder Steckdosen der Position 8536). "Nichtelektrisches Teil von Maschinen, Apparaten oder Geräten in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Schiffsschraube oder Schraubenflügel, nicht aus Gusseisen, Eisen oder Stahl"
Behälterverschraubung (Abbildung siehe Anlage) - nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigtes, kreisrundes Erzeugnis aus Kunststoff (Außendurchmesser: 51 mm; Höhe: 15 mm), mit Sägengewinde versehen, - zum Aufschrauben auf den Einfüllstutzen von Bremsflüssigkeitsbehältern in Maschinen unterschiedlicher Abschnitte des Zolltarifs (z. B. Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Servobremse), - zum Abdichten, Belüften, Druckausgleichen sowie zum Schutz vor Verschmutzung. "Nichtelektrische Maschinenteile, keine Ware der Unterposition (KN) 8487 1010 bis 8487 9059 - Behälterverschraubung"
Radblock - in Form eines Rades in einem Gehäuse bzw. Rahmenkörper mit einer Lager- und Wellenanordnung, mit integrierten Befestigungsflächen zur Montage an tragenden Strukturen, - je nach Ausführung mit Spurführungs- oder Führungsrollen und einer Aufnahmefläche oder Schnittstelle für den Anbau eines separaten Antriebsaggregates - zur universalen Verwendung im Maschinen- und Anlagenbau, zur Ausführung linearer oder kreisförmiger Fahrbewegungen entlang von Schienen, Stahlprofilen oder Fahrwegen. "Nichtelektrisches Maschinenteil, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8487 1010 bis 8487 9059 - Radblock"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 8487 90: 1. Gelenkbänder, so genannte Kabelschleppketten, mit Kreuzverstrebungen, auch in einer Führrinne, zum Transportieren und Führen von elektrischen Kabeln oder Flüssigkeits- oder Gasversorgungsleitungen für Maschinen oder Maschinenteile, die sich während der Tätigkeit über kurze Entfernungen bewegen. Die Gelenkbänder sind nicht erkennbar für eine Maschine bestimmt. 2. Kugelgelagerte Kabelzüge (Fernbedienungen): Nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Fahrzeug bestimmt: 1. gleichermaßen in verschiedenen Arten von Maschinen des Kapitels 84 verwendbar. 2. gleichermaßen in Maschinen, Apparaten, Geräten, Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen usw. der Abschnitte XVI und XVII verwendbar. Siehe auch die Avise Abschnitt XVI/1, Abschnitt XVII/1 und 9033.00/1. 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8487.90.90?
Die Zolltarifnummer 8487.90.90 umfasst Teile von Maschinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8487.90.90?
Der Drittlandszollsatz für 8487.90.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8487.90.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8487.90.90?
8487.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8487.90.90 im Zolltarif eingeordnet?
8487.90.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8487 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren > 848790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8487.90.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8487.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI27348/26-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8487.90.90 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8487.90.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 8A002a, 8A002c, 8A002o, 8A002a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8487.90.90?
KN-Code 8487.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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