Zolltarifnummer 8512.10.00.00: Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8512.10.00.00 steht für Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8512.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8512.10.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
- 8512.10Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
- 8512.10.00.00Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8512.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fahrrad-Rücklicht (Abbildung siehe Anlage) - aus drei LEDs (Dauerlicht und Bremslichtfunktion) in einem Gehäuse mit rot-transparenter Kunststoffabdeckung, einem Bedienelement, Akkumulator, Ladeanschluss und einer abnehmbaren Halterung zur Befestigung an einem Fahrrad, - zur Verwendung als Rücklicht für Fahrräder bestimmt, - zusammen mit Beipack (Ladekabel, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Fahrrad-Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Batterie-Frontlicht 40 LUX (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Leuchtdiode und Ansteuerelektronik in einem Gehäuse mit Reflektor und klarsichtiger Abdeckung, Batteriefach, Bedienelement und Montagehalterung zur Befestigung an einem Fahrradlenker, - zur Verwendung als Beleuchtungsgerät (Frontleuchte) für Fahrräder. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539"
LED-Frontlicht (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Leuchtdiode und Ansteuerelektronik in einem Gehäuse mit Reflektor, klarsichtiger Abdeckung, Montagehalterung für die Befestigung an einem Fahrradlenker und einem zweiadrigen Kabel, - zur Verwendung als Beleuchtungsgerät (Frontleuchte) für Fahrräder (E-Bikes), - zusammen mit Beipack (Anleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das LED-Frontlicht bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Anzeigegerät (Display zur Informationsübersicht) für ein E-Bike (Abbildung siehe Anlage), - aus einer 2,5" Flüssigkristallanzeige mit Treiberelektronik und LED-Hinter- grundbeleuchtung, Bluetooth-Modul sowie weiteren Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse, - zur Befestigung mittig am Lenker eines E-Bikes (im Sichtfeld des Fahrers) mithilfe einer Halterung (nicht Gegenstand der vZTA), - nach Anschluss an eine E-Bike-spezifische Einheit mit Steuerungsfunktion (nicht Gegenstand der vZTA) zur Anzeige von Fahrdaten, ausschließlich in Form von graphischen Zeichen und Buchstaben - kennzeichnende Haupt- tätigkeit - sowie zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Daten in einem drahtlosen Netzwerk. „Elektrisches Signalgerät (Sichtsignalgerät) von der für Fahrräder verwendeten Art, Kombination aus Sichtsignalgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunikationsapparat"
LED-Frontlicht, Art.-Nr. 40024 (40.024 Abbildung siehe Anlage), - aus insgesamt drei Leuchtdioden und Ansteuerelektronik in einem zylindrischen Kunststoffgehäuse (Durchmesser 45 mm) mit integriertem Reflektor und klarsichtiger Abdeckung, Ein-/Aus- Drehschalter, Anschluss für Dynamo, einem zusätzlich ver- schraubten Reflektor an der Unterseite des Gehäuses, Montagevorrichtung zur Befestigung an einer Fahrradgabelbrücke und einem fest angebrachten Anschluss- kabel, - zur Verwendung als Frontscheinwerfer für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Montageanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung (Pappträger). Das LED-Frontlicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539 - LED-Frontlicht, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Beleuchtungs-Set, Art.-Nr. 40211 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Frontleuchte mit in drei Helligkeitsstufen weiß leuchtender LED in einem Kunststoffgehäuse mit Aufnahmeschacht für vier Batterien, Ein-/Ausschalter, Batteriestandsanzeige und Halterung zur Befestigung an der Lenkstange eines Fahrrades, noch nicht zusammengesetzt, - einem Rücklicht mit LED in einem Kunststoffgehäuse mit roter Reflektorfläche, Aufnahmeschacht für zwei Batterien, Ein-/ Ausschalter, Batteriestandsanzeige und Halterung zur Befestigung am Fahrradrahmen, noch nicht zusammengesetzt, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgeräte an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Betriebsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Fahrradleuchten bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrische Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Waren der Position 8539, noch nicht zusammengesetzt mit Halterung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Frontlicht 30 LUX, Artikelnr. 40026 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Leuchtdiode und Ansteuerelektronik in einem Gehäuse mit Reflektor, klarsichtiger Abdeckung, Bedienelement, Montagehalterung für die Befestigung an einem Fahrradlenker und einem Stromkabel, - zur Verwendung als Beleuchtungsgerät (Frontleuchte) für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Anleitung) auf einem Pappträger (Verkaufsumschließung) aufgebracht. Das LED-Frontlicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Frontlicht 30 LUX, Artikelnr. 40025 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Leuchtdiode und Ansteuerelektronik in einem Gehäuse mit Reflektor, klarsichtiger Abdeckung, Bedienelement, Montagehalterung für die Befestigung an einem Fahrradlenker und einem Stromkabel, - zur Verwendung als Beleuchtungsgerät (Frontleuchte) für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Anleitung) auf einem Pappträger (Verkaufsumschließung) aufgebracht. Das LED-Frontlicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Primärelemente und Primärbatterien (Pos. 8506), der Akkumulatoren (Pos. 8507) sowie der Lichtmaschinen und Lichtmagnetzünder der Pos. 8511 die meisten der bei Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zum Beleuchten oder Signalgeben verwendeten elektrischen Geräte, ferner für Kraftfahrzeuge bestimmte elektrische Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von Fensterscheiben. Zu dieser Position gehören u. a.: 1) Lichtmaschinen (Dynamos), wie sie für Fahrräder, seltener für Krafträder verwendet werden, die in der Regel mit Hilfe einer Reibrolle betrieben werden, die unmittelbar vom Luftreifen oder von der Felge eines der Räder des Fahrrads bzw. Kraftrads angetrieben wird. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 603/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/10) (RV L 603/11): Eine Ware, die eigens dazu bestimmt ist, in das Signalgerät eines bestimmten Modells eines Kraftfahrzeugs eingebaut zu werden. Die Ware besteht aus zwei miteinander verbundenen Baugruppen gedruckter Schaltungen, wobei jede Baugruppe passive Elemente (Kondensatoren und Widerstände) und aktive Elemente (Dioden, Leuchtdioden (LEDs), Transistoren und integrierte Schaltkreise) enthält. Eine Baugruppe ist mit einer Schnittstelle für den Anschluss an das Beleuchtungssystem des Kraftfahrzeugs versehen. Die LEDs bewirken die Signale. Siehe Abbildung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017: Warenbeschreibung: Silikon-Entkupplungsring, mit einem Innendurchmesser von 15,4 mm (+0,0/-0,1). Entkupplungsringe werden für Einparkhilfen-Sensorsysteme zum Schutz der Sensoren vor externen Schwingungen verwendet. Sie sind laut Explosionszeichnung passgenau gefertigt. Einreihung: Die Ware ist in die Position 3926 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8512.10.00.00?
Die Zolltarifnummer 8512.10.00.00 umfasst Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8512.10.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 8512.10.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8512.10.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8512.10.00.00?
8512.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8512.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
8512.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8512 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art > 851210 Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8512.10.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8512.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI29280/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8512.10.00.00?
TARIC-Code 8512.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.