Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0: Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 steht für Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8512.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8512.10.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
  3. 8512.10Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
  4. 8512.10.00.00.0Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0

HS-Code8512.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8512.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8512.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8512.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI611/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-10

Fahrrad-Frontscheinwerfer (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Lichtquelle in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 41 x 113 x 84 mm) mit Reflektor, Akkumulator (2.600 mAh), Ein-Ausschalter, Micro-USB-Anschluss und einer Haltevorrichtung zur Montage am Fahrradlenker, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Fahrrad-Frontscheinwerfer bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI608/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-19

Rücklicht (Abbildung siehe Anlage) - aus einer rot leuchtenden Lichtquelle in einem Kunststoffgehäuse mit Reflektor, Akkumulator, Ein-/Ausschalter, Micro-USB-Anschluss und einer Haltevorrichtung zur Montage an der Sattel- stange eines Fahrrads, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzel- verkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI15238/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-13

Fahrradzusatzbeleuchtung (Abbildungen siehe Anlage), - aus einer weiß-leuchtenden LED (Dauerlicht in zwei Helligkeitsstufen und zwei Blinklichtmodi) in einem Gehäuse mit Reflektor, Akkumulator, Bedienelement, USB-Anschlussstecker und Schraubgewinde für die Befestigung am Montageband, in den Abmessungen: 82 x 29 x 43 mm, noch nicht zusammengesetzt mit Montageband für die Montage am Fahrrad, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Fahrradzusatzbeleuchtung bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539 (noch nicht zusammengesetzte Fahrradbeleuchtung in Waren- zusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - sog. Fahrradzusatzbeleuchtung"

DEBTI15241/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-08

LED Rücklicht (Abbildung siehe Anlage) - aus mehreren rot-leuchtenden LED (rotes Dauerlicht oder Blinklicht in drei Modi aussendend) in einem Kunststoffgehäuse mit Reflektor, Akkumulator, Ein-/Ausschalter, Micro-USB-Anschluss und Haltevorrichtungen für Montageband, noch nicht zusammengesetzt mit Montageband für die Montage am Fahrrad (Montage siehe Abbildung in der Anlage), - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Micro-USB-Kabel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch das Fahrrad-Rücklicht bestimmt. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539 (noch nicht zusammengesetztes Fahrrad-Rücklicht in Warenzusammen- stellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI18671/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-04

Fahrrad-Speichenbeleuchtung (Abbildung siehe Anlage) - 3-er Set mit baugleichen Speichenlichtern unterschiedlicher Gehäusefarbe, jeweils mit einer Leuchtdiode, einer auswechselbaren Knopfzelle und einem Drehschalter in einem runden, farbigen Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Ø 2,4 cm, Höhe ca. 1,2 cm), auf einer Seite zur Befestigung durch Klemmen gestaltet, - zum Anklemmen an Fahrradspeichen zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät für Fahrräder, - zusammen in einer üblichen Verkaufsverpackung, aufgemacht in einem einfachen Verkaufsdisplay aus Pappe. „Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, Fahrrad-Speichenbeleuchtung“

DE11492/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-27

LED Fahrrad-Frontscheinwerfer, Bike-i trio Art. 8001833, Art. 8001831 und Bike-i duo Art. 8002274, Art. 8002893, - aus einer LED mit Steuerelektronik in einem zylinderförmigen Kunststoffgehäuse mit Reflektor und klarsichtiger Abdeckung, Ein- und Ausschalter, Montagevorrichtung zur Befestigung am Fahrradrahmen sowie fest angebrachte Kabel zum Anschluss an einen Dynamo, mit oder ohne Einschaltautomatik, das Model Bike-i trio ist zusätzlich mit einem Reflektor und zwei vertikal verlaufenden Lichtleitern unterhalb des Leuchtenkörpers ausgestattet, - gemeinsam mit einem Kabel und Montageanleitung (Beipack) in einer Verkaufsverpackung aufgemacht, - zur Verwendung als Fahrrad-Frontleuchte. (beispielhafte Abbildung s. Anlage) Die Fahrradleuchte bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Fahrräder verwendeten Art (Warenzusammenstellung aus Fahrradleuchte und Beipack); sog. LED Fahrrad-Frontscheinwerfer"

DE11490/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-27

LED Fahrrad-Frontscheinwerfer, Bike- i uno Art. 8002419 und Bike- i mini Art. 8003282, - aus einer LED mit Steuerelektronik in einem zylinderförmigen Kunststoffgehäuse mit Reflektor und klarsichtiger Abdeckung, Ein- und Ausschalter, Montagevorrichtung zur Befestigung am Fahrradrahmen sowie fest angebrachtem Kabel zum Anschluss an einen Dynamo, - gemeinsam mit Montageanleitung und Kabel (Beipack) in einer Verkaufsverpackung aufgemacht, - zur Verwendung als Fahrrad-Frontleuchte. (beispielhafte Abbildung s. Anlage) Die Fahrradleuchte bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Fahrräder verwendeten Art (Warenzusammenstellung aus Fahrradleuchte und Beipack); sog. LED Fahrrad-Frontscheinwerfer"

DE11489/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-25

LED Rücklicht, Art. 8003253, 8002860, - aus drei LED (rotes Dauerlicht aussendend, mit oder ohne Bremslichtfunktion) in einem Kunststoffgehäuse, mit Reflektor, mit Befestigungsvorrichtung für die Montage am Gepäckträger, Abmessungen ca. 50 x 35 x 18 mm, - gemeinsam mit Anschlusskabel und Montageanleitung (Beipack) in einer Blisterverpackung aufgemacht, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern. (Abbildung s. Anlage) Die Fahrradrückleuchte bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, (Warenzusammenstellung aus Fahrradleuchte und Beipack); sog. LED Rücklicht"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8512

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Primärelemente und Primärbatterien (Pos. 8506), der Akkumulatoren (Pos. 8507) sowie der Lichtmaschinen und Lichtmagnetzünder der Pos. 8511 die meisten der bei Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zum Beleuchten oder Signalgeben verwendeten elektrischen Geräte, ferner für Kraftfahrzeuge bestimmte elektrische Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von Fensterscheiben. Zu dieser Position gehören u. a.: 1) Lichtmaschinen (Dynamos), wie sie für Fahrräder, seltener für Krafträder verwendet werden, die in der Regel mit Hilfe einer Reibrolle betrieben werden, die unmittelbar vom Luftreifen oder von der Felge eines der Räder des Fahrrads bzw. Kraftrads angetrieben wird. …

Pos. 8512

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 603/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/10) (RV L 603/11): Eine Ware, die eigens dazu bestimmt ist, in das Signalgerät eines bestimmten Modells eines Kraftfahrzeugs eingebaut zu werden. Die Ware besteht aus zwei miteinander verbundenen Baugruppen gedruckter Schaltungen, wobei jede Baugruppe passive Elemente (Kondensatoren und Widerstände) und aktive Elemente (Dioden, Leuchtdioden (LEDs), Transistoren und integrierte Schaltkreise) enthält. Eine Baugruppe ist mit einer Schnittstelle für den Anschluss an das Beleuchtungssystem des Kraftfahrzeugs versehen. Die LEDs bewirken die Signale. Siehe Abbildung. …

Pos. 8512

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017: Warenbeschreibung: Silikon-Entkupplungsring, mit einem Innendurchmesser von 15,4 mm (+0,0/-0,1). Entkupplungsringe werden für Einparkhilfen-Sensorsysteme zum Schutz der Sensoren vor externen Schwingungen verwendet. Sie sind laut Explosionszeichnung passgenau gefertigt. Einreihung: Die Ware ist in die Position 3926 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 umfasst Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8512.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8512.10.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8512.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0?

8512.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8512.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8512.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8512 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art > 851210 Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8512.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8512.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI611/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0?

Warennummer 8512.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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