Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8523.51.10: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8523.51.10 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8523.51.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8523.51.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
  3. 8523.51Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
  4. 8523.51.10Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8523.51.10

HS-Code8523.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8523.51.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20625/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-17

Speicherkarte, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller bestückten, gedruckten Schaltung in einem 24 x 32 x 2,1 mm großen Kunststoffgehäuse mit Pin-Anschlussleiste. Die transportable, nicht flüchtige Speicherkarte mit einer Kapazität von 12 MB, wird ohne Aufzeichnungen geliefert und ist zur Verwendung in einer Steuerung mit entsprechendem Laufwerk bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

NLBTI2023-0052Erteilt von NLGültig bis 2026-02-24

Een zogenoemde USB flash drive met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - speciaal bedoeld voor externe opslag; - met een behuizing van kunststof of aluminium gecoat; - in de vorm van een rechthoekig staafje van enkele centimeters, dat door middel van een USB-poort op een automatisch gegevensverwerkende machine aangesloten kan worden; - de USB-stick is uitschuifbaar of met of zonder kapje; - met een opslag geheugen van 256 GB, 512 GB of 1TB; - met een gewicht van 1,7, 8,2, 10 of 11 gram; - van verschillende afmetingen; - al dan niet voorzien van een LED-indicator.

NLBTI2023-0038Erteilt von NLGültig bis 2026-02-23

Een drager op basis van halfgeleiders met -volgens opgave- de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het opslaan van en lezen van gegevens van de soort gebruikt door automatische gegevensverwerkende machines (waaronder begrepen die worden gebruikt door een smartphone of digitale camera): - een niet-vluchtig geheugen; - een behuizing van kunststof in de vorm van een microSD kaart; - een geheugencapaciteit van 32, 64, 128, 256, 512 GB of 1 of 2 TB; - op de drager zijn geen gegevens opgenomen; - afmetingen 0,1 x 1,1 x 1,5 cm of 0,2 x 1,7 x 1,4 cm; - een gewicht van 0,2 of 0,3 gram. Verpakt in een kleinhandels verpakking al dan niet met een niet karakter bepalende adapter.

FRBTIFR-BTI-2022-02344Erteilt von FRGültig bis 2025-05-02

Dispositif de stockage non enregistré se présentant sous la forme d’un boîtier permettant de mémoriser en permanence la position GPS de l’avion sur une mémoire interne à semi-conducteur. En cas d’activation de la balise de détresse, l’appareil retransmet à celle-ci pour émission, la dernière position connue de l’avion. Ce boîtier de stockage est positionné entre la balise de détresse et le dongle de programmation (non présentés ici), sa mémoire interne est mise à jour chaque minute. Boîtier compatible avec toutes les balises 3 fréquences sauf les AS et les SURVIVAL. - dimensions : 180 x 82 x 82mm - poids : 650g

DEBTI48371/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-03

Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, in zwei Ausführungen, jeweils - im Wesentlichen bestehend aus einer mit integrierten Schaltungen (nicht flüchtiger Flashspeicher, Controller) und diskreten, passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem ca. 75,5 x 80 x 9,3 mm großen Aluminium-Druckguss-Gehäuse mit einer elektrischen SATA-Anschlussvorrichtung und zwei Griffkuhlen auf der der Anschlussvorrichtung gegenüberliegenden Seite des Gehäuses, - mit, je nach Ausführung, entweder 500 GB oder 1 TB Speicherkapazität, - hauptsächlich bestimmt zum passgenauen Einstecken in den Mediensteckplatz bestimmter Monitore mit Videorekorder der Pos. 8528 (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur dortigen Datenaufzeichnung und -wiedergabe, - ohne Aufzeichnungen. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI36769/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-01

Speicherkarte, sog. SecureDigital-Card (SD-Card), im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller bestückten, gedruckten Schaltung in einem 32 x 24 x 2 mm großen Gehäuse mit 8-Pin-Anschlussleiste und einem Schreibschutzschalter. Die transportable, nicht flüchtige Speicherkarte, jeweils nach Modell mit einer Kapazität von 2 bis 1000 GB, wird ohne Aufzeichnungen geliefert und ist zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten mit entsprechendem SD-Laufwerk (z.B. Kamera, Camcorder usw.) bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI36774/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-01

Speicherkarte, sog. MicroSecureDigital-Card (microSDHC-Card), im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller bestückten, gedruckten Schaltung in einem 15 x 11 x 0,7 mm großen Kunststoffgehäuse mit 8-Pin-Anschlussleiste. Die transportable, nicht flüchtige Speicherkarte, jeweils nach Modell mit einer Kapazität von 2 bis 1000 GB, wird ohne Aufzeichnungen geliefert und ist zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten mit entsprechendem SD-Laufwerk (z.B. Kamera, Camcorder usw.) bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI36766/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-04

Speicherstick, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller sowie weiteren passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 34.0 x 12.2 x 4.5 mm großen, metallenen Gehäuse mit USB-2.0-Anschlussvorrichtung. Die Speicherkapazität beträgt je nach Modell 8 bis 1000 GB. Nach Anschluss an die USB-Schnittstelle bestimmter Geräte ist er als nicht flüchtiger Datenspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe bestimmt. Der Stick enthält keine Aufzeichnung und ist zum Anschluss an die USB-A-Schnittstelle unterschiedlicher Geräte bestimmt. Das Edelstahlgehäuse des USB-Sticks verfügt über eine Befestigungsöse zur universellen Befestigung (z. B. an Schlüsselbunden, Rücksäcken etc.). Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8523

Zu Unterposition 8523 51: 1. Nicht flüchtige Datenfestspeichervorrichtung (Flash-Speicherkarte, auch „flash memory card“ oder „flash electronic storage card“) mit einer Speicherkapazität von 192 MB, bestehend aus einer gedruckten Leiterplatte, auf die aufgebracht sind 1. ein Flash-Speicher („FLASH E2PROM“) als eine integrierte Schaltung, 2. ein Mikrocontroller als eine integrierte Schaltung, 3. eine Anzahl Kondensatoren und Widerstände und 4. ein Anschlussstecker. Die Vorrichtung hat ungefähr die Abmessungen von 85 mm x 54 mm x 4 mm. Sobald die Vorrichtung in ein bestimmtes Gerät eingesetzt ist, wie z.B. Navigations- und Positionierungsgeräte (GPS), Datenerfassungsterminals, tragbare Scanner, medizinische Anzeigevorrichtungen, Tonaufnahmegeräte, Mobiltelefone und Digitalkameras, können Daten auf der Karte gespeichert und von ihr gelesen werden. …

Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.51.10?

Die Zolltarifnummer 8523.51.10 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.51.10?

Der Drittlandszollsatz für 8523.51.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8523.51.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.51.10?

8523.51.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8523.51.10 im Zolltarif eingeordnet?

8523.51.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852351 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.51.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.51.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI20625/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8523.51.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.51.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.51.10?

KN-Code 8523.51.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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