Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0 steht für Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8523.51.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8523.51.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
- 8523.51Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
- 8523.51.10ohne Aufzeichnung
- 8523.51.10.00.0Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
- 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Speicherkarte, - im Wesentlichen bestehend aus einer mit der Kapazität von 1 TB entsprechenden Anzahl an Flash-Speicherbausteinen und Controller bestückten, gedruckten Schaltung in einem ca. 14,99 x 10,92 x 1,02 mm großen Gehäuse mit elektrischer Anschlussleiste, - zur nicht flüchtigen Aufzeichnung digitaler Daten in unterschiedlichen Geräten mit entsprechender Schnittstelle, - ohne Aufzeichnung, - in Form einer Warenzusammenstellung gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (SD-Steckadapter und Dokumentation) in einer Verkaufsverpackung zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, - im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Aluminiumgehäuse mit einem elektrischen Anschlussstecker und innenliegender, mit Flashspeicher in Form einer integrierten Schaltung, Controllerbaustein und diskreten passiven Bauelementen bestückter Leiterplatte, - ohne Aufzeichnung, - bestimmt zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe von Konfigurationen innerhalb eines Kommunikations- und Informationssystems für Züge nach dem Einstecken in den Rechner des Kommunikations- und Informationssystems. Die Ware ist als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Sog. USB-Stick Dual, Speicherstick, - im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein, Controller sowie passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse aus unedlem Metall (ca. 60 x 15 x 10 mm), - ohne Aufzeichnungen, - mit Anschlussvorrichtungen für USB 3.0, 3.1 (abwärtskompatibel) und USB-C, - mit drehbarem Schutzbügel aus unedlem Metall, mit dem die Anschlussvorrichtungen abwechselnd rastend, heraus oder hinein geschoben werden können und mit zwei seitlichen Durchbrüchen (für bspw. eine Tragschlaufe) am Ende des Schutzbügels versehen, - mit einer Speicherkapazität von 64 GB, - dient nach Anschluss an die USB-Schnittstelle bestimmter Geräte als nicht flüchtiger Datenspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe, - in einer besonders hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Metalldose verpackt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Speicherkarte, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller bestückten, gedruckten Schaltung in einem 23,91 x 31,82 x 2,17 mm großen Kunststoffgehäuse mit Pin-Anschlussleiste. Die transportable, nicht flüchtige Speicherkarte mit einer Kapazität von 32 GB, wird ohne Aufzeichnungen geliefert und ist zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten mit entsprechendem SD-Laufwerk (z.B. Kamera, Camcorder usw.) bestimmt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Speicherstick, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller sowie weiteren passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem ca. 40 x 17 x 5 mm großen Kunststoffgehäuse mit USB-2.0-Anschlussvorrichtung und drehbarem Schutzbügel aus unedlem Metall. Der Schutzbügel verfügt über eine kleine Schlaufe mit einem Schlüsselring zur universellen Befestigung (z. B. an Schlüsselbunden oder Rücksäcken). Die Speicherkapazität beträgt 16 GB. Nach Anschluss an die USB-Schnittstelle bestimmter Geräte ist das Erzeugnis als nicht flüchtiger Datenspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe bestimmt. Der Speicherstick ist in einer zum dauernden Gebrauch verwendbaren Box aus Kunststoff verpackt. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Es handelt sich bei der sog. "EVO Plus microSD-Speicherkarte" um eine transportable, nicht flüchtige Speicherkarte zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten (z.B. Smartphones, Tablets, Drohnen, Digitalkameras) mit entsprechender microSD-Schnittstelle (UHS-I, kompatibel zu HS-Schnittstelle). Aufbau / techn. Daten (auszugsweise): - rechteckiges Gehäuse (Abmessungen 15 × 11 × 2,1 mm) mit einer 8-pin Anschlussleiste, - integrierte Leiterplatte, bestückt mit V-NAND-Flash-Speicherbaustein und Chipcontroller, - 128 GB Speicherkapazität, - Lesegeschwindigkeit bis zu 130 MB/s, - ohne Aufzeichnung. Die Warenzusammenstellung aus charakterbestimmender Flash-Speicherkarte und SD-Adapter ist in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 2 Abbildungen
Speicherkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus einer MicroSD-Flash-Speicherkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) und SD-Adapter. Die Karte besteht im Wesentlichen aus einer mit Flash-Speicherbaustein und Controller besetzten, gedruckten Schaltung in einem 11 x 15 x 1 mm großen Kunststoffgehäuse mit 8-pin Anschlussleiste. Die transportable, nicht flüchtige MicroSDXC-Speicherkarte mit einer Kapazität von 64 GB dient zum Speichern digitaler Inhalte in unterschiedlichen Geräten (z.B. Mobiltelefon, Digitalkamera etc.) mit entsprechender Schnittstelle. Der Adapter besitzt ein Einschubfach für die MicroSD-Speicherkarte, eine 9-Pin Anschlussleiste und ist für SD-Karten Einschubfächer geeignet. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf in einer Blisterverpackung aufgemacht. Die Ware wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Bei dem sog. "Stylus Kugelschreiber einschl. USB-Stick" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware bestehend aus einem Kugelschreiber, einem Touchpen und einem USB-Stick in Form einer mit elektronischen Flash-Speicherbausteinen und anderen integrierten Schaltungen sowie passiven diskreten Bauelementen bestückten Leiterplatte in einem schwarzen Gehäuse aus Kunststoff. Er verfügt über eine USB-Anschlussvorrichtung, welche sich an dem abnehmbaren Ende des Kugelschreibers befindet und besitzt eine Speicherkapazität von 4 GB. Es sind keine Aufzeichnungen vorhanden; nach seinem Anschluss an eine USB-Schnittstelle bestimmter Geräte ist er als nicht flüchtiger Datenfestspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe geeignet. Der USB-Stick verleiht der Ware ihren Charakter. Das Erzeugnis wird als "Halbleiter-Aufzeichnungsträger mit nicht flüchtiger Halbleiterspeichervorrichtung, ohne Aufzeichnung" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8523 51: 1. Nicht flüchtige Datenfestspeichervorrichtung (Flash-Speicherkarte, auch „flash memory card“ oder „flash electronic storage card“) mit einer Speicherkapazität von 192 MB, bestehend aus einer gedruckten Leiterplatte, auf die aufgebracht sind 1. ein Flash-Speicher („FLASH E2PROM“) als eine integrierte Schaltung, 2. ein Mikrocontroller als eine integrierte Schaltung, 3. eine Anzahl Kondensatoren und Widerstände und 4. ein Anschlussstecker. Die Vorrichtung hat ungefähr die Abmessungen von 85 mm x 54 mm x 4 mm. Sobald die Vorrichtung in ein bestimmtes Gerät eingesetzt ist, wie z.B. Navigations- und Positionierungsgeräte (GPS), Datenerfassungsterminals, tragbare Scanner, medizinische Anzeigevorrichtungen, Tonaufnahmegeräte, Mobiltelefone und Digitalkameras, können Daten auf der Karte gespeichert und von ihr gelesen werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8523.51.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8523.51.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8523.51.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852351. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0?
8523.51.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8523.51.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8523.51.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 > 852351 Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen > 85235110 ohne Aufzeichnung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8523.51.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8523.51.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51517/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8523.51.10.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8523.51.10.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A002. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8523.51.10.00.0?
Warennummer 8523.51.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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