Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8525.89: Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8525.89 steht für Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8525.89 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8525.89
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8525Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
  3. 8525.89Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8525.89

HS-Code8525.896 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8525

Zu Unterposition 8525 89: 1. Kameragerät, in einer Einzelverkaufsverpackung gestellt, bestehend aus einer Digitalkamera, einem Fuß aus Kautschuk, einem Kabel zum Anschließen des Geräts an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, Disketten mit Installationssoftware zum Aufnehmen von Stand – und Videobildern und einem Handbuch. Die Kamera ist mit einem verstellbaren Objektiv, einer Bildspeicherkarte mit ladungsgekoppelter Vorrichtung (CCD) und einer VIDECTMKomprimierungskarte (Video Digitally Enhanced Compression) ausgestattet. Das Gerät wird zur Aufnahme von Video– und Standbildern genutzt, um sie in digitale Signale umzusetzen und diese unmittelbar an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine zu übermitteln, in der die Daten mit Hilfe der entsprechenden Software gespeichert, be- und überarbeitet usw. werden können. …

Pos. 8525

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 der Kommission vom 22. Mai 2001 1) (RV L 1004/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Modulare Zeilenkamera mit Ein-Kanal-Videoausgabe. Die interne Elektronik der Kamera umfasst die Differential-Drehfeldgeber und -empfänger, die Zeitimpulslogik, den CCD - Zeilensensor, die Datenkommunikationsverbindung, die Videomultiplexfunktion sowie die Verstärkung und Ausgangsaufbereitung. Die Kamera ist für den Einbau in elektrooptische Mess- und Überwachungssysteme bestimmt. Unterposition 8525 80 19 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8525, 8525 80 und 8525 80 19 3). …

Pos. 8525

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 27. September 2007 in den verbundenen Rechtssachen C-208/06 und C-209/06 Einreihung eines Camcorders, der bei der Einfuhr nicht in der Lage ist, extern eingehende Videosignale aufzuzeichnen. Ein Camcorder ist nur dann in die Unterposition 8525 40 99 KN 2006 (8525 80 99 KN 2007) im Sinne von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnungen (EG) Nr. 2263/2000 der Kommission vom 13. Oktober 2000, Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6. August 2001 und Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

Pos. 8525

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. Mai 2011 - AZ VII R 43/10 - zu Camcordern mit dv-in-Funktion: …. Ein Camcorder, der im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung (1) über eine sog. dv-in-Funktion verfügt, ist in die Unterposition 8525 40 99 KN 2001 einzureihen. Auch ein Camcorder, dessen dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung noch nicht freigeschaltet ist, ist nach den EuGH-Urteilen in Slg. 2007, I-7963 und in Slg. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8525.89?

Die Zolltarifnummer 8525.89 umfasst Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8525.89?

Der Drittlandszollsatz für 8525.89 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8525.89?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 852589. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8525.89?

8525.89 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8525.89 im Zolltarif eingeordnet?

8525.89 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8525.89?

Zu 8525.89 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8525.89?

HS-Unterposition 8525.89 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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