Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8530.90.00.00: Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8530.90.00.00 steht für Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8530.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8530.90.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8530Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608)
  3. 8530.90Teile
  4. 8530.90.00.00Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8530.90.00.00

HS-Code8530.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8530.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8530.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6608/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Signalgeberkomponente Bahnübergang (Abbildung siehe Anlage) - aus einem roten und einem gelben Signalgebereinsatz jeweils bestehend aus zwei LED-Strängen, einer Streuscheibe, einer Fresnellinse, einem Kühlkörper und einer 5-poligen Federklemmleiste in einem Gehäuse mit Frontplatte, übereinandermontiert in einem Außengehäuse (Abmessungen ca.: 486 mm x 274 mm x 424 mm) mit zwei Schuten, - erkennbar ausschließlich zum Einbau in eine Bahnübergangssicherungsanlage zur optischen Signalgebung bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für elektrische Verkehrssignal- und Verkehrssicherungsgeräte für Straßen bestimmt"

DEBTI927/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Telegram Allocation Unit, TAU (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit elektronischem Filter und Prozessoren sowie weiteren elektronischen Bauteilen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit Status-LED, drei Bedientasten, zwei Ethernetschnittstellen (zur Diagnose), Stromversorgungsanschluss, einem Diagnoserelais, zwei sog. C-Schnittstellen und einer internen Schnittstelle zur Verbindung mit einer Rückwandplatine, - zur Verwendung in einer modular aufgebauten Lineside Electronic Unit zur Aufnahme von Signalen von der Signal Adaptions-Baugruppe über die Rückwandplatine, Filterung transienter Zustände, zur Auswahl des zu einem Streckensignal gehörendem ETCS-Telegramms und Weitergabe des Telegramms an Informationspunkte im Bahnverkehr (Balise). „Teil erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege bestimmt“

DEBTI928/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Signal Adaptions-Baugruppe, SAB - aus einer mit Analog-Digital-Wandlern und weiteren elektrischen Bauteilen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit acht Strom- bzw. Spannungseingängen, Status-LED sowie einer internen Schnittstelle zur Verbindung mit einer Rückwandplatine, - zur Verwendung in einer modular aufgebauten Lineside Electronic Unit zur Aufnahme und Digitalisierung von analogen Eingangssignalen und Ermittlung des logischen Zustands sowie zur Weitergabe der Signale an die Telegram Allocation Unit über die Rückwandplatine. „Teil erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege bestimmt“

ITBTI2025-0065Erteilt von ITGültig bis 2028-05-21

Disco in alluminio con forature e/o asolature, utilizzato come copertura delle parti elettroniche e meccaniche dei segnali luminosi aereoportuali montati a filo asfalto nelle piste di atterraggio. Le dimensioni vanno dai 8 ai 12 pollici. Lo scopo della calotta è quello di proteggere le parti interne del segnale (elettriche e meccaniche) sia da agenti atmosferici che urti degli aerei. Il disco è realizzato in materiale di alluminio ed è realizzato tramite forgiatura e presenta un trattamento di ossidazione anodica.

ITBTI2025-0066Erteilt von ITGültig bis 2028-05-15

Fondello destinato a contenere e proteggere le parti elettroniche che alimentano il segnale aeroportuale. L'articolo è realizzato in leghe di alluminio, di forma tondeggiante e sagomata. Il fondello presenta fori ed asole per il montaggio delle schede elettroniche, il passaggio di cavi ed il fissaggio. A seconda del modello può essere realizzato in diversi colori, con dimensioni che vanno dai 10 a 31 cm di diametro.

FRBTIFR-BTI-2024-02488Erteilt von FRGültig bis 2027-06-16

Partie de feux de signalisation, sous la forme d’une coquille ovalisante en aluminium brut et sablé, présentant deux ouvertures et un perçage destiné à sa fixation.

DE8078/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-13

LED-Baugruppe - aus drei Leuchtdioden mit den Emissionsfarben rot, grün und weiß, auf einer mit weiteren Bauelementen und einem 4-poligen Verbindungsstecker bestückten gedruckten Schaltung, mit spezifischen, auf Verkehrsampeln abgestimmte Abmessungen und Montagebohrungen (Abbildung s. Anlage), - erkennbar ausschließlich zum Einbau in Ampelanlagen von elektrischen Verkehrssignalanlagen zur Abgabe von Lichtsignalen bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische Verkehrssignalgeräte für Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen bestimmt - sog. LED Baugruppe"

AT2007/000226Erteilt von ATGültig bis 2013-08-29

Lichtsignalgeräte für Parkhäuser, (Platzleuchten) - aus einem Alu-Rohr, eingesetzten Kunststoff-Formteilen, Anschlusskabel und Anschlussstück zur Deckenmontage, sowie rot/grün LED-Anzeige. - mit ein LED-print (für einseitige Leuchtwirkung) oder 2 LED-print (zweiseitige Leuchtwirkung). (Abbildung siehe Anlage) "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische Verkehrssignal- und Verkehrssteuergeräte für Parkhäuser bestimmt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8530

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräte für Verkehrswege aller Art (Schienenwege, Fahrwege für Luftkissenzüge, Straßen, Wasserwege und, soweit diese Geräte dort verwendet werden, auch Häfen, Flugplätze, Parkplätze und Parkhäuser). Zu den gleichen Zwecken verwendete mechanische Geräte gehören jedoch zu Pos. 8608 und zwar auch dann, wenn sie mit elektrischen Zusatzvorrichtungen ausgestattet sind (z. B. mechanischen Signale mit elektrischer Beleuchtung und hydraulischen oder pneumatischen Stellvorrichtungen mit elektrischer Steuerung). Aus feststehenden elektrischen Leuchten bestehende Signalvorrichtungen (Leuchtbaken, Leuchttafeln, Leuchtstangen usw.) sind nicht als Signalgeräte für Verkehrswege anzusehen und daher nach eigener Beschaffenheit einzureihen (Pos. 8310, 9405 usw.). …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8530.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 8530.90.00.00 umfasst Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8530.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8530.90.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8530.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 853090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8530.90.00.00?

8530.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8530.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8530.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8530 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608) > 853090 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8530.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8530.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI6608/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8530.90.00.00?

TARIC-Code 8530.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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