Zolltarifnummer 8543.70.02: Mikrowellenverstärker
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8543.70.02 steht für Mikrowellenverstärker. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8543.70.02 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8543.70.02
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8543Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 8543.70andere Maschinen, Apparate und Geräte
- 8543.70.02Mikrowellenverstärker
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8543.70.02
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A001Electronic items as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amplificateur hyperfréquence à Onde Progressive (TOP), destiné à être utilisé dans le domaine des télécommunications par satellite civiles pour permettre l’amplification d’un signal radiofréquence pour les transmissions par satellite. Il est intégré dans un châssis compact étanche pour une utilisation en extérieur. L’appareil est constitué des éléments suivants : - des pièces mécaniques en aluminium ; - des cartes électroniques ; - un Tube à Onde Progressive (TOP). Ses caractéristiques sont les suivantes : - puissance utile RF en sortie de l’amplificateur : 750 Watts ; - puissance consommée : 2300 Watts ; - bande de fréquence : de 13,75 GHz à 14,5 GHz. - dimensions : 257 x 300 x 560 mm.
Amplificateur hyperfréquence à état solide (transistor LDMOS), destiné à être utilisé dans le domaine des télécommunications par satellite en espace profond pour permettre l’amplification d’un signal radiofréquence pour les transmissions par satellite. Il est intégré dans un châssis permettant son installation en baie pour une utilisation à l’intérieur. L’appareil est constitué des éléments suivants : - des pièces mécaniques en aluminium ; - des cartes électroniques ; - des transistors de puissance LDMOS. Ses caractéristiques sont les suivantes : - puissance utile RF en sortie de l’amplificateur : 500 Watts ; - puissance consommée : 2100 Watts ; - bande de fréquence : de 2025 MHz à 2120 MHz. - dimensions : 623 x 483 x 750 mm.
Mikrowellenverstärker (Abbildung siehe Anlage), - Breitbandverstärker mit einem Halbleitervorverstärker (SSA), einer Wanderfeldröhre (TWT) und einem Netzteil, in einem Gehäuse mit Radiofrequenz- und Datenanschlüssen, für einen Frequenzbereich von 6 bis 18 GHz und einer Ausgangsleistung von 100 W bis 125 W(min.), - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen (Radarsysteme, Satellitenkommunikation, Radioastronomie) zur Verstärkung der Mikrowellensignale. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 8543 1000 bis 8543 7001 erfasst, Mikrowellenverstärker"
Amplificateur de puissance RF (radio fréquence)/micro-ondes appartenant aux ondes hyperfréquence. L’amplificateur est utilisé par des laboratoires dans le but d’effectuer des essais de compatibilité électromagnétique (CEM). Il amplifie le signal électrique reçu en entrée. Il se décline en huit gammes composées de plusieurs modèles chacune. Large bande (une seule bande instantanée) : 10 kHz-1 000 MHz, 20-1 000 MHz, 80-1 000 MHz, 1-2,5 GHz, 0,8-3,2 GHz, 0,8-4 GHz, 0,8-6 GHz ou 2-6 GHz. Applications : - tests CEM ; - tests RF et instrumentation ; - radiocommunication ; - laboratoires de mesures ou d’études.
Sog. Frequenzverdoppler (Mikrowellenverstärker) - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltungen, in einem Gehäuse mit zwei elektrischen Anschlüssen (Abbildung siehe Anlage), - zum Verstärken (ca. 10 dB) von Frequenzen im Mikrowellenbereich (Eingangsfrequenz ca. 10 - 12,5 GHz; Ausgangsfrequenz ca. 20 - 25 GHz) in verschiedenen Bereichen der Hochfrequenztechnik. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Mikrowellenverstärker"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8543 70: 1. Elektrolumineszierende Vorrichtungen, die im Allgemeinen in Form von Leuchtbändern, Leuchttafeln oder Leuchtplatten hergestellt werden und die im Wesentlichen bestehen aus: 1. einer elektrolumineszierenden, kristallinen Substanz (meistens Zinksulfid), die zwischen zwei Lagen aus elektrisch leitfähigen Stoffen angeordnet ist. Eine dieser Lagen besteht aus lichtdurchlässigem Material (Kunststoff oder Spezialglas); 2. elektrischen Anschlussstücken; 3. zwei gewöhnlich aus Kunststoff bestehenden Folien, die das Ganze wie ein Gehäuse umgeben und schützen. Diese Vorrichtungen, die beim Durchgang von Wechselstrom auf ihrer ganzen Oberfläche lumineszierend werden, sind für zahlreiche Verwendungszwecke geeignet: Hintergrundbeleuchtung, Dekoration, Signalgebung usw. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 1994 (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Abzweigdose für Kabelfernsehanlagen, die aus einem mit Kabeleingängen und Anschlussklemmen versehenen Metallgehäuse (etwa 10 x 10 x 7 cm) besteht. Im Gehäuse befinden sich eine elektrische Schaltung mit mehreren elektrischen Bauelementen (z. B. Spulen, Transformatoren, Widerständen und Kondensatoren) sowie Anschlussstiften. Die Abzweigdose hat die Aufgabe, die den Fernsehgeräten durch das Kabel zugeführte Signalspannung herabzusetzen und mittels eines Filters die Versorgungsspannung der Verstärker ihnen gegenüber abzublocken. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 87 79 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 8. Oktober 2001 3 K 5461/98 zur Einreihung des ESIG 4520 Bildgenerators für Computer Auszug aus den Gründen: I. ........ Der Image Generator ESIG 4520 besteht aus Arithmetik-Prozessor, Speicher, Pixel-Prozessor, Video-Prozessor und 2 GB – Festplattenlaufwerk, ohne Ein- und Ausgabeeinheit. II. ........ Bildgeneratoren – wie vorliegend – sind keine Datenverarbeitungsmaschinen i. S. der Pos. 8471 des Gemeinsamen Zolltarifs – GemZT -, weil deren Voraussetzungen laut Anm. 5 Buchst. E zu Kap.84 nicht erfüllt sind. Für die Frage der Einreihung unter Pos. 8471 kommt es darauf an, ob sich die Funktion des vorliegenden Gerätes, ggf. als Teil einer Gesamtanlage, in der Datenverarbeitung, d.h. in der Verarbeitung von Daten, erschöpft oder ob das Gerät eine andere spezielle Funktion ausüben soll, in der u.U. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8543.70.02?
Die Zolltarifnummer 8543.70.02 umfasst Mikrowellenverstärker. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8543.70.02?
Der Drittlandszollsatz für 8543.70.02 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8543.70.02?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854370. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8543.70.02?
8543.70.02 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8543.70.02 im Zolltarif eingeordnet?
8543.70.02 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8543 Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 854370 andere Maschinen, Apparate und Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8543.70.02?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8543.70.02 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-03713. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8543.70.02 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8543.70.02 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502, 3A001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8543.70.02?
KN-Code 8543.70.02 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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