Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0: Kabel aus optischen Fasern, andere :, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0 steht für Kabel aus optischen Fasern, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8544.70.00.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8544.70.00.99.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
  3. 8544.70Kabel aus optischen Fasern
  4. 8544.70.00Kabel aus optischen Fasern
  5. 8544.70.00.99andere
  6. 8544.70.00.99.0Kabel aus optischen Fasern, andere :, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0

HS-Code8544.706 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8544.70.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8544.70.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8544.70.00.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001cTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 8A002aMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 5A001Telecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8346/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-27

Kabel aus optischen Fasern, sog. "LC‑LC Glasfaser‑Patchkabel", - in Form eines Lichtwellenleiterkabels mit einer Länge von ca. 2 m, - bestehend aus zwei einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (Fasertyp: OM4) aus einem Glasfaserkern (50 µm), einem Cladding (125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating in einem gemeinsamen LSZH-Außenmantel, - an den Enden jeweils mit einem Duplex-LC/LC-Stecker versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen, - in einem Polybeutel verpackt. Die Ware ist als "Kabel aus optischen Fasern, nicht von der Codenummer 8544 7000 10 0 erfasst, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

DEBTI8317/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-27

Kabel aus optischen Fasern, sog. "Duplex‑Singlemode‑Glasfaser‑Patchkabel", - in Form eines Lichtwellenleiterkabels mit einer Länge von ca. 2 m, - bestehend aus zwei Glasfaserkernen aus Singlemode-Fasern ((Durchmesser: 9 µm; Fasertyp: OS2, Faserbezeichnung: G.652.D), jeweils mit einem Cladding (Durchmesser: 125 µm) und einem doppellagigen Coating umhüllt, in einem gemeinsamen LSZH-Außenmantel (Durchmesser: 3 mm), - an beiden Enden jeweils mit einem Duplex-LC/LC-Stecker versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen, - in einem Polybeutel verpackt. Das Erzeugnis ist als "Kabel aus optischen Fasern, nicht von der Codenummer 8544 7000 10 0 erfasst, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

DEBTI46948/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Kabel aus optischen Fasern, sog. "Lichtwellenleiterkabel", in fünf verschiedenen Ausführungen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 2 m - 30 m, - bestehend aus 12 bzw. 16 einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (OM3 oder OM4), jeweils aus einem Glasfaserkern (50 µm), einem Cladding (125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating in einem Schutzmantel, - an den Enden jeweils mit einem MTP- bzw. MPO-Steckverbinder versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen. Die Ware ist als "Kabel aus optischen Fasern, nicht von der Codenummer 8544 7000 10 0 erfasst, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

DEBTI46948/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Kabel aus optischen Fasern, sog. "Lichtwellenleiterkabel", - in Form eines Lichtwellenleiterkabels mit einer Länge von ca. 3 m, - bestehend aus 12 einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (OM3) aus einem Glasfaserkern (50 µm), einem Cladding (125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating in einem Außenmantel aus Kunststoff (LSZH), - an einem Ende mit einer MPO-Buchse, an den anderen vier Enden jeweils mit einem LC/PC-Duplex-Stecker versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen. Die Ware ist als "Kabel aus optischen Fasern, nicht von der Codenummer 8544 7000 10 0 erfasst, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

DEBTI46939/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Kabel aus optischen Fasern, sog. "Mini-LC-Duplex-Kabel", in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - in Form eines Lichtwellenleiterkabels mit einer Länge von ca. 2 m bzw. 5 m, - bestehend jeweils aus zwei einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (OM4) aus einem Glasfaserkern (50 µm), einem Cladding (125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating in einem Außenmantel, - an den Enden jeweils mit einem LC-Duplex-Stecker versehen, - zur Übertragung von optischen Signalen. Die Ware ist als "Kabel aus optischen Fasern, nicht von der Codenummer 8544 7000 10 0 erfasst, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

DEBTI36770/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Kabel aus optischen Fasern, in sechs verschiedenen Ausführungen, in Form einer kombinierten Maschine, - in unterschiedlichen Längen von ca. 2 m bis 10 m, - bestehend jeweils aus einem optischen Kabel aus 8 bzw. 16 einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (OM3), vom Aramidgarn umgeben, in einem gemeinsamen Außenmantel zur Übertragung von optischen Signalen, - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem QSFP-DD-Stecker und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem QSFP-DD-Stecker zum Konvertieren und Senden bzw. zum Empfangen und Konvertieren von elektrischen und optischen Signalen, - zur Verwendung in der Netzwerktechnik. Das optische Kabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, mit Anschlussstücken versehen, kein Kabel aus optischen Monomode-Fasern, keine Ware der Unterposition 8544 7000 91" einzureihen.

DEBTI7066/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-31

Optischer Lichtleiter, Kabel aus einer einzeln umhüllten, optischen Faser mit einem Kern aus Quarzglas, mit Cladding (ca. 299 μm), Coating (ca. 330 μm) in einem Kunststoffschutzmantel (Buffer), an einem Ende mit einem Stecker, am anderen Ende mit einer offenen Glasspitze versehen, mit einer Länge von ca. 3 m, zur Verwendung in der Medizintechnik zur Lichtübertragung, in einer durchsichtigen Kunststoffhülle und Folienverpackung steril verpackt. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, nicht von den TARIC-Unterposition 8544 7000 10 - 8544 7000 91 erfasst" einzureihen.

DEBTI9371/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Kabel aus optischen Fasern, sog. "Aktives Fiber Optic Cable Assembly", in Form einer kombinierten Maschine, in zehn unterschiedlichen Ausführungen, - in verschiedenen Längen von ca. 1 m - 100 m, - bestehend aus acht einzeln umhüllten Multimode-Glasfasern (OM3 bzw. OM4) aus einem Glasfaserkern (50 µm), einem Cladding (125 µm) und einem doppellagigen Primärcoating, in einem Außenmantel zur Übertragung von optischen Signalen, - in Kombination mit einer optoelektronischen Sendeeinheit in einem sog. "MINI SAS HD Modul" und einer optoelektronischen Empfängereinheit in einem sog. "MINI SAS HD Modul" zum Konvertieren und Senden bzw. zum Empfangen und Konvertieren von elektrischen und optischen Signalen innerhalb eines drahtgebundenen optischen Netzwerks. Das optische Kabel stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine dar. Die Ware ist als "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch mit Anschlussstücken versehen, kein Kabel aus optischen Monomode-Fasern, keine Ware der Codenummer 8544 7000 91 0" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8544

Zu Unterposition 8544 70 00: Hierher gehören auch optische Faserkabel, z. B. für die Telekommunikation, aus einer oder mehreren optischen Fasern der Position 9001, die einzeln mit einer zweifachen Acrylat-Polymer-Beschichtung umgeben sind. Die Beschichtung besteht aus einer inneren Lage aus weichem und einer äußeren Lage aus hartem Acrylat, letztere kann zur Kennzeichnung der Fasern gefärbt oder in verschiedenen Farben überzogen sein. Die optischen Fasern sind einzeln mit der zweifachen Beschichtung umgeben; sie stellen für sich gesehen noch keine optischen Faserkabel der Position 8544 dar, solange sie nicht mit einem Schutzmantel versehen sind. Die zweifache Beschichtung der einzelnen optischen Fasern bietet Schutz und stabilisiert die Struktur, indem sie die einzelnen Fasern beispielsweise gegen Bruch und Abrieb schützt. …

Pos. 8544

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …

Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …

Pos. 8544

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0 umfasst Kabel aus optischen Fasern, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8544.70.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 8544.70.00.99.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8544.70.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 854470. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0?

8544.70.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8544.70.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

8544.70.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen > 854470 Kabel aus optischen Fasern > 85447000 Kabel aus optischen Fasern > 8544700099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8544.70.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8544.70.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8346/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8544.70.00.99.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8544.70.00.99.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 5A001c, 5A003, 8A002a, 5A001, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8544.70.00.99.0?

Warennummer 8544.70.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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