Zolltarifnummer 8701.92: Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), andere, mit einer…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8701.92 steht für Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von, mehr als 18 kW bis 37 kW. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8701.92 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8701.92
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
- 8701.92Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von, mehr als 18 kW bis 37 kW
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8701.92
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8701 92 10 und 8701 93 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8701 91 10. Zu Unterpositionen 8701 92 90 und 8701 93 90: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8701 91 90.
Zu Unterposition 8701 91 bis 8701 95: Zu dieser Unterposition gehören Kraftfahrzeuge, die dazu bestimmt sind Auflieger / Sattelanhänger über kurze Distanzen zu ziehen. Derartige Kraftfahrzeuge sind unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt, wie beispielsweise als Terminalzugmaschinen, Hafenzugmaschinen etc. und sie sind dazu bestimmt Auflieger / Sattelanhänger auf begrenztem Raum zu bewegen. Sie sind nicht für einen Langstreckenstraßeneinsatz als Sattel-Straßenzugmaschinen der Unterpositionen 8701 21 bis 8701 29 konzipiert. Diese Kraftfahrzeuge unterscheiden sich von Sattel-Straßenzugmaschinen dadurch, dass sie üblicherweise mit Dieselmotoren ausgestattet sind, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt und nur mit einer geschlossenen Kabine mit einem schmalen Einzelsitz für den Fahrer versehen sind.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom 14. März 19891) (RV L 646/89): Selbstfahrende Maschinen für die Forstwirtschaft, die mit verschiedenartigen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden, um Arbeiten wie Heben, Fördern, Ziehen, Schieben, Aufladen, Abladen, Entrinden und Ablängen von Stammholz durchzuführen. Unterposition 8701 904) Ersetzt VO (EWG) Nr. 1620/81 der Kommission vom 15. Juni 19812) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 19963) (RV L 902/96): Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Kleintraktors vorgesehen ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 2010 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8701.92?
Die Zolltarifnummer 8701.92 umfasst Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von, mehr als 18 kW bis 37 kW. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8701.92?
Für 8701.92 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8701.92?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870192. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8701.92?
8701.92 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8701.92 im Zolltarif eingeordnet?
8701.92 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8701.92?
Zu 8701.92 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8701.92?
HS-Unterposition 8701.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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