Zolltarifnummer 8704.21.39: Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8704.21.39 steht für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht. Der Drittlandszollsatz beträgt 22 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8704.21.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8704.21.39
- Drittlandszoll
- 22 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
- 8704.21andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
- 8704.21.39Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8704.21.39
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 22 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 9A991bNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug (Porsche Cayenne), - lt. Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von fünf Tonnen, - - mit einem Hubraum von 2.967 cm³, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem vom Fahrgastraum dauerhaft abgetrennten Laderaum im hinteren Bereich, - - Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - im Ladebereich befindet sich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt ist, - die Beladung kann über die beiden hinteren Türen oder die Heckklappe erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2.00 cm³, gebraucht"
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Fahrzeug zur Güterbeförderung, Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug (Audi Q7), - laut Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einem Hubraum von 2.967 cm³, - - mit einer Nutzlast von ca. 700 kg, - - einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.100 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe, - - im Ladebereich befindet sich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - der Ladebereich besitzt weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - Verankerungs- und Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - die Beladung kann über die Heckklappentür erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, gebraucht"
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Mitsubishi Pajero, Foto siehe Anlage, - geschlossenes, fünftüriges Fahrzeug (umgebauter Personenkraftwagen), - laut Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einem Hubraum von 3200 cm³, - - mit einer Nutzlast von 700 kg, - - einem zulässigen Gesamtgewicht von 3030 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem durch eine Stahlwand und Metallgitter vom Fahrgastraum dauerhaft abgetrennten Laderaum im hinteren Bereich, - - Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - die Beladung kann über die beiden hinteren Türen oder die Heckklappentür erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, gebraucht"
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Mitsubishi Pajero, Foto siehe Anlage, - geschlossenes, fünftüriges Fahrzeug (umgebauter Personenkraftwagen), - lt. Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einer Nutzlast von 700 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3030 kg, - - mit einem Hubraum von 3200 cm³, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem durch eine Stahlwand und Metallgitter vom Fahrgastraum dauerhaft abgetrennten Laderaum im hinteren Bereich, - - Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - die Beladung kann über die beiden hinteren Türen oder die Heckklappentür erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, gebraucht"
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Fahrzeug zur Güterbeförderung, Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug (Audi Q7), - lt. Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einer Nutzlast von 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von fünf Tonnen, - - mit einem Hubraum von 2.967 cm³, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem vom Fahrgastraum dauerhaft abgetrennten Laderaum im hinteren Bereich, - - Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - im Ladebereich befindet sich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft an das Fahrzeug befestigt ist, - die Beladung kann über die beiden hinteren Türen oder die Heckklappentür erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von 2.967 cm³, gebraucht"
Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Fahrzeug zur Güterbeförderung, Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug (Audi Q7), - lt. Antrag mit - - einem Dieselmotor, - - mit einer Nutzlast von 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von fünf Tonnen, - - mit einem Hubraum von 2.967 cm³, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - einem vom Fahrgastraum dauerhaft abgetrennten Laderaum im hinteren Bereich, - - Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheitsgurte wurden dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - im Ladebereich befindet sich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft an das Fahrzeug befestigt ist, - die Beladung kann über die beiden hinteren Türen oder die Heckklappentür erfolgen, - die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass der Warentransport hinsichtlich des Verwendungszwecks im Vordergrund steht. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von 2.967 cm³, gebraucht"
Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Sitzen (einschließlich Fahrer) im Fahrgastraum und einem davon abgetrennten, dauerhaften Laderaum im hinteren Bereich für den ausschließlichen Gütertransport. In dem Frachtbereich befinden sich Verankerungs- bzw. Befestigungsvorrichtungen zur Sicherung der Ladung, jedoch keine ständigen Verankerungspunkte und Vorrichtungen zum Einbau weiterer Sitze und einer Sicherheitsausrüstung (Sicherheitsgurte). Der Laderaum ist vollständig verkleidet; die Seitenfenster sind verdunkelt/abgedeckt. Das Beladen des Fahrzeuges erfolgt ausschließlich über die Heckklappentür. Die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass hinsichtlich des Hauptverwendungszweckes der Warentransport im Vordergrund steht. Technische Daten des Fahrzeugs (Antragstellerangaben): - Dieselmotor - Hubraum: 3.628 ccm - Modell: Land Rover Range Rover - Nutzlast: 456 kg - 5-türig (4 Seitentüren, 1 Heckklappe) - Gebrauchtfahrzeug Das Fahrzeug ist als "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (kein Muldenkipper) mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen oder weniger, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit einem Hubraum von mehr als 2500 ccm, gebraucht" einzureihen. Anlage: 2 Abbildungen
Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Sitzen (einschließlich Fahrer) im Fahrgastraum und einem davon abgetrennten, dauerhaften Laderaum im hinteren Bereich für den ausschließlichen Gütertransport. In dem Frachtbereich befinden sich Verankerungs- bzw. Befestigungsvorrichtungen zur Sicherung der Ladung, jedoch keine ständigen Verankerungspunkte und Vorrichtungen zum Einbau weiterer Sitze und einer Sicherheitsausrüstung (Sicherheitsgurte). Der Laderaum ist vollständig verkleidet; die Seitenfenster sind verdunkelt/abgedeckt. Das Beladen des Fahrzeuges erfolgt ausschließlich über die Heckklappentür. Die Konzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass hinsichtlich des Hauptverwendungszweckes der Warentransport im Vordergrund steht. Technische Daten des Fahrzeugs (Antragstellerangaben): - Dieselmotor - Hubraum: 2.967 ccm - Modell: Audi Q 5 - Nutzlast: 535 kg - 5-türig (4 Seitentüren, 1 Heckklappe) - Gebrauchtfahrzeug Das Fahrzeug ist als "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (kein Muldenkipper) mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen oder weniger, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit einem Hubraum von mehr als 2500 ccm, gebraucht" einzureihen. Anlage: 3 Abbildungen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …
Zu Unterpositionen 8704 21, 8704 22, 8704 23, 8704 31, 8704 32, 8704.41, 8704.42, 8704.43, 8704.51 und 8704.52: Das zulässige Gesamtgewicht ist das vom Hersteller aufgrund der Bauart angegebene höchste Gesamtgewicht. Dieses Gewicht setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Fahrzeugs, der angegebenen Höchstzuladung, des Fahrers und des vollen Treibstofftanks.
Zu Unterposition 8704 21: 1. Vierradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 2 779 cm3, einer Doppelkabine und einer getrennten Ladefläche auf einem separaten Fahrgestell. Die Gesamtnutzlast (Personen, einschließlich Fahrer, und Fracht) beträgt 625 kg mit einer vorgesehenen Frachtkapazität von ca. 350 kg. Das Fahrzeug hat vier Türen, eine nicht zusammenklappbare Sitzbank für drei Personen hinter den zwei Vordersitzen und einen gut ausgestatteten Innenraum, z. B. gepolsterte Sitze mit Kopfstützen und dekorative Seitenverkleidungen. Die Ladefläche hat eine herunterlassbare rückwärtige Bordwand und wird von einer Segeltuchplane über einem Metallrahmen abgedeckt. Eine herausnehmbare Kunststoffplatte mit befestigter Sitzbank ist auf der Ladefläche angebracht. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 44/9) (RV L 396/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Ein Fahrzeug (L 180, B 87, H 100 cm) mit einem 1-Zylinder-4-Takt-Benzinmotor (400 cm3 Hubraum) besteht im Wesentlichen aus einer verstärkten Lademulde für eine Nutzlast von 400 kg mit manueller Kippvorrichtung, Bedienungselementen sowie einem mit Gummiketten versehenen Fahrwerk. Das Eigengewicht beträgt 250 kg, die Höchstgeschwindigkeit 6,8 km/h und die Leistung 5,37 kW. Das Fahrzeug ist mit 3 Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang ausgestattet. Es soll zum Transport bzw. Abkippen von Erde, Sand usw. hauptsächlich auf Baustellen verwendet werden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8704.21.39?
Die Zolltarifnummer 8704.21.39 umfasst Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, gebraucht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8704.21.39?
Der Drittlandszollsatz für 8704.21.39 beträgt 22 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8704.21.39?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8704.21.39?
8704.21.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8704.21.39 im Zolltarif eingeordnet?
8704.21.39 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren > 870421 andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8704.21.39?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8704.21.39 erfasst, zum Beispiel DE17861/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8704.21.39 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8704.21.39 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8704.21.39?
KN-Code 8704.21.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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