Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8705.10: Kranwagen (Autokrane)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8705.10 steht für Kranwagen (Autokrane). Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8705.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8705.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
  3. 8705.10Kranwagen (Autokrane)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8705.10

HS-Code8705.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8705

Zu Unterposition 8705 10: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 8705, Ziffer 7.

Pos. 8705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 1)) (RV L 738/00), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 3. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform versehen ist. Das Fahrzeug besteht aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit einem Führerhaus für einen Fahrer und Fahrgäste. Es wird von einem Dieselmotor angetrieben und ist für den unabhängigen Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung ist fest auf dem Fahrzeug angebracht. Sie besteht aus einem Teleskopausleger für senkrechte Bewegungen, der drehbar ist. Sie hat eine Arbeitsplattform mit den Abmessungen 0,60 m × 1,20 m und eine Sicherheitsreling. …

Pos. 8705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018, Az.:RS C-445/17 Übersetzung aus der englischen Fassung des Urteils Aus den Gründen: Tatbestand: Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob Leichenwagen als Fahrzeuge zur Beförderung von Personen in Position 8703, als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren in Position 8704 oder als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken unter Position 8705 einzureihen sind. Der Kläger behauptet, dass Leichenwagen in die Position 8704 einzureihen seien, da sie die Merkmale, die in den Erläuterungen für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren erfüllen, während die italienische Regierung und die Kommission die Ansicht vertreten, dass die Waren der Position 8703 zuzuordnen sind. …

Pos. 8705

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Fahrzeuge (Abschleppwagen) bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, mit hebbarer Ladepritsche und Seilwinde zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen, die z.B. nachfolgendes Aussehen haben (Ergebnis der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge vom 7. bis 9. März 2005). Zu dieser Position gehören Straßenkehrwagen (Straßenkehrmaschinen) unabhängig davon, ob sie zur Reinigung von Straßen oder Gehwegen bestimmt sind, die nachfolgendes Aussehen haben können. Maßgeblich ist gemäß ErlKN Pos. 8705 (HS) Rz. 34.0, dass Arbeitsmaschine und Kraftwagenfahrgestell keine maschinelle Einheit bilden und das Fahrgestell noch für andere Zwecke verwendet werden kann (z.B. als Schneeräumfahrzeug).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8705.10?

Die Zolltarifnummer 8705.10 umfasst Kranwagen (Autokrane). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8705.10?

Der Drittlandszollsatz für 8705.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8705.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8705.10?

8705.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8705.10 im Zolltarif eingeordnet?

8705.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8705.10?

Zu 8705.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8705.10?

HS-Unterposition 8705.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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