Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8705.10.00: Kranwagen (Autokrane)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8705.10.00 steht für Kranwagen (Autokrane). Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8705.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8705.10.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
  3. 8705.10Kranwagen (Autokrane)
  4. 8705.10.00Kranwagen (Autokrane)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8705.10.00

HS-Code8705.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8705.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49566/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-05

Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - - einem dreiachsigen Kraftwagenfahrgestell (Typ GMK3050 / 3055 / 3060), - - einem Fahrerhaus und einem drehbaren, fest montierten Kran, - - einem automatisierten Schaltgetriebe, - - einer sog. Hultdins Harvester-Kettensäge ausgestattet, - wird für die Holzernte und Baumfällarbeiten sowie für die Tod- und Schadholzbeseitigung eingesetzt, - keine Einreihung in die Position 8436, da sich die Ware nicht als Maschine darstellt. "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)"

IEBTIIENEN004-2023-BTI199Erteilt von IEGültig bis 2026-04-10

Crane lorry. It is a specialised vehicle designed for loading heavy goods, particularly in forested areas. The lorry is equipped with a robust chassis & suspension system and is fitted with central tire inflation to allow it to work in soft ground, this enables it to navigate through uneven and rugged terrain. It does not include a rear body and therefore cannot carry any goods. The crane is mounted on the rear of the vehicle. The crane arm is extendable and can reach a height of several meters. There is black hood over the seat and controls to protect against wind and rain.

DEBTI33853/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-05

Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - - einem dreiachsigen Kraftwagenfahrgestell (Typ GMK3050 / 3055 / 3060), - - einem Fahrerhaus und einem drehbaren, fest montierten Kran- - - einem automatisierten Schaltgetriebe, - - einer sog. Hultdins Harvester-Kettensäge ausgestattet, - wird für die Holzernte und Baumfällarbeiten sowie für die Tod- und Schadholzbeseitigung eingesetzt, - keine Einreihung in die Position 8436, da sich die Ware nicht als Maschine darstellt. "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)"

DE11918/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-09

Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen.

DE11917/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-09

Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen.

DE6835/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-05-11

Sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran mit luftbereiften Rädern, den Antragstellerangaben zufolge bestehend aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Trägerfahrzeug bzw. Fahrgestell ohne Motor), jedoch ohne Fahrerhaus und einem Oberwagen mit Motor für den Kranbetrieb; das Fahren erfolgt aus der Kabine des Oberwagens. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der Teleskop-Mobilkran ist als Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane), unvollständig (ohne Fahrerhaus) einzureihen.

NLRTD-2007-002753Erteilt von NLGültig bis 2013-08-05

Een mobiele kraanauto met ondermeer de volgende kenmerken: - chassis met bestuurscabine; - automotor met versnellingsbak; - stuur en reminrichting; - op het chassis is een kraan geplaatst met een afzonderlijke kraancabine; - verplaatsbaar over grote afstand; - maximum last 6000kg op 12 meter; - giekvlucht 42 meter; - ballast totaal 13000 kg; - het chassis is niet bedoeld voor goederenvervoer.

DEB/270/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-01-29

Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, seiner Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, in Form eines Kranwagens. Der Kranwagen besteht im Wesentlichen aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, auf dem ein Autokran fest montiert ist. Das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t hat ein maximales Leergewicht von 3,3 t und verfügt über hydraulisch steuerbare L-Stützen zum Abstützen des Fahrzeugs während des Kranbetriebs. Der Kran besteht aus einem Stahlgrundrahmen mit einem Dreifach-Teleskopmast aus Aluminium, der auf ca. 85 Grad aufgerichtet werden kann und über eine Arbeitshöhe bis zum Ausleger von bis zu ca. 32,5 m verfügt. Die Steuerung erfolgt über eine Funkfernbedienung. Das Gewicht des Krans inklusive aller erforderlichen Aufbauten beträgt ca. 4,19 t. Ein Transport von Gütern in größerem Umfang auf der Ladefläche ist sowohl aus Platzgründen, als auch wegen der nicht mehr vorhandenen weiteren Nutzlast, nicht möglich.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8705

Zu Unterposition 8705 10: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 8705, Ziffer 7.

Pos. 8705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 2000 1)) (RV L 738/00), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 3. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform versehen ist. Das Fahrzeug besteht aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit einem Führerhaus für einen Fahrer und Fahrgäste. Es wird von einem Dieselmotor angetrieben und ist für den unabhängigen Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung ist fest auf dem Fahrzeug angebracht. Sie besteht aus einem Teleskopausleger für senkrechte Bewegungen, der drehbar ist. Sie hat eine Arbeitsplattform mit den Abmessungen 0,60 m × 1,20 m und eine Sicherheitsreling. …

Pos. 8705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018, Az.:RS C-445/17 Übersetzung aus der englischen Fassung des Urteils Aus den Gründen: Tatbestand: Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob Leichenwagen als Fahrzeuge zur Beförderung von Personen in Position 8703, als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren in Position 8704 oder als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken unter Position 8705 einzureihen sind. Der Kläger behauptet, dass Leichenwagen in die Position 8704 einzureihen seien, da sie die Merkmale, die in den Erläuterungen für Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren erfüllen, während die italienische Regierung und die Kommission die Ansicht vertreten, dass die Waren der Position 8703 zuzuordnen sind. …

Pos. 8705

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Fahrzeuge (Abschleppwagen) bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, mit hebbarer Ladepritsche und Seilwinde zum Abschleppen von Pannenfahrzeugen, die z.B. nachfolgendes Aussehen haben (Ergebnis der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge vom 7. bis 9. März 2005). Zu dieser Position gehören Straßenkehrwagen (Straßenkehrmaschinen) unabhängig davon, ob sie zur Reinigung von Straßen oder Gehwegen bestimmt sind, die nachfolgendes Aussehen haben können. Maßgeblich ist gemäß ErlKN Pos. 8705 (HS) Rz. 34.0, dass Arbeitsmaschine und Kraftwagenfahrgestell keine maschinelle Einheit bilden und das Fahrgestell noch für andere Zwecke verwendet werden kann (z.B. als Schneeräumfahrzeug).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8705.10.00?

Die Zolltarifnummer 8705.10.00 umfasst Kranwagen (Autokrane). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8705.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 8705.10.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8705.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8705.10.00?

8705.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8705.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

8705.10.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) > 870510 Kranwagen (Autokrane). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8705.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8705.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49566/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8705.10.00?

KN-Code 8705.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.