Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.30.91: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere, für Scheibenbremsen

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.30.91 steht für Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere, für Scheibenbremsen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.30.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.30.91
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
  4. 8708.30.91Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere, für Scheibenbremsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.91

HS-Code8708.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.30.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12588/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bremsscheibe mit integrierter Radlagereinheit, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten Baugruppe, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einer topfförmig gestalteten Bremsscheibe aus Grauguss: - - - mit einem Außendurchmesser von ca. 274 mm, - - - mit einer Mittelbohrung, - - - einem Lochkranz mit vier Bolzenlöchern und - - einer Radlagereinheit, - laut Antrag: ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dient gemeinsam mit den Bremsbelägen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Wert bestimmt die Bremsscheibe den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Baugruppe, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Bremsscheibe), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DEBTI13050/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Bremsscheibe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer mit zehn Bohrungen versehenen, belüfteten, sog. Halsscheibe aus unedlem Metall (Grauguss), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 430 mm, einem Innendurchmesser von ca. 198 mm und einer Höhe von ca. 131 mm, - - wird in pneumatischen Scheibenbremsanlagen von Nutzfahrzeugen verbaut, - - dient gemeinsam mit den Bremsbelägen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Bremsscheibe), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DEBTI45765/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Befestigungsstift, sog. Befestigung der Verschleissanzeige, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch für die Einbausituation gefertigten Stiftes aus laut Antrag Stahl (X8CrNiS18-9), - laut technischer Zeichnung: - - mit einer Länge von 67 mm, - - mehrfach abgestuft und am unteren Ende mit einer Verzahnung versehen, - wird laut ergänzenden Antragsangaben in Scheibenbremsanlagen von Zugmaschinen und Lastkraftwagen verbaut, - dient zur Befestigung der Verschleissanzeige am Bremssattel, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 und 8704, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen (Befestigungsstift)"

PLBTIWIT-2026-000411Erteilt von PLGültig bis 2029-04-29

Kołek prowadzący do zacisku hamulcowego. Wykonany jest ze stali manganowo-chromowej. Ma kształt specjalnie uformowanej tulei, na której blisko jednego z końców znajduje się rowek służący do wymuszenia ruchu mieszka tulejki gumowej (nie będącej częścią decyzji) w czasie pracy zacisku. W niektórych przypadkach średnica kołka może być mniejsza o 0,6 mm na długości około 4 mm, w celu spasowania ze wspornikiem zacisku. Kołek stanowi element zacisku hamulca tarczowego – łączy się on ze wspornikiem zacisku hamulcowego za pomocą śruby (niebędącej częścią wniosku). Dzięki zamocowaniu kołka korpus zacisku hamulcowego może przesuwać się w trakcie pracy układu hamulcowego w kontrolowany sposób (t.j. wzdłuż osi tarczy hamulcowej). To z kolei umożliwia działanie hamulca tj. równomierne rozłożenie siły hamowania na klocki hamulcowe. Zaciski hamulcowe z zamontowanym kołkiem prowadzącym są przeznaczone do układów hamulcowych pojazdów silnikowych – samochodów osobowych oraz samochodów ciężarowych. Przybliżone wymiary elementu: średnica tulejki – 18 mm, długość tulejki – 66 mm. Pakowane w pudełka kartonowe a następnie na paletach.

PLBTIWIT-2026-000145Erteilt von PLGültig bis 2029-02-18

Kołek prowadzący do zacisku hamulcowego. Wykonany jest ze stali chromowo-molibdenowej. Ma kształt tulei zakończonej z jednej strony gwintem a z drugiej sześciokątnym wewnętrznym otworem. W niektórych przypadkach gwint może być pokryty warstwą kleju na długości około 8 mm w celu zapewnienia pewności połączenia. Pomiędzy tuleją a gwintem znajduje się rowek który służy do wymuszenia ruchu mieszka tulejki gumowej (nie będącej częścią decyzji) w czasie pracy zacisku. Kołek stanowi element zacisku hamulcowego – łączy się on bezpośrednio ze wspornikiem zacisku hamulcowego (wkręcany bezpośrednio w otwór wspornika). Dzięki zamocowaniu kołka korpus zacisku hamulcowego może przesuwać się w trakcie pracy układu hamulcowego w kontrolowany sposób (t.j. wzdłuż osi tarczy hamulcowej). To z kolei pozwala na równomierne rozłożenie siły hamowania na klocki hamulcowe. Zaciski hamulcowe z zamontowanym kołkiem prowadzącym są przeznaczone do układów hamulcowych pojazdów silnikowych –samochodów osobowych oraz samochodów ciężarowych. Przybliżone wymiary elementu: średnica gwintu – 8 mm, skok gwintu - 1,25 mm, średnica tulejki – 12 mm, długość tulejki – 67 mm. Pakowane w pudełka kartonowe a następnie na paletach.

CZBTI37/096582/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-09-24

Dle deklarovaných údajů se jedná o brzdovou hadici pro kotoučovou brzdu osobního automobilu. Výrobek je určen k přenosu síly z brzdové páky na brzdový kotouč.

DEBTI38638/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-14

Führungs-Dichtungssatz, Fotos siehe Anlage, Warenzusammenstellung, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - bestehend aus: - - 3 Führungshülsen, - - 1 Messingbuchse, - - 1 Gummibuchse, - - 1 Buchse, - - 2 Bremssattelschrauben, - - 2 Kappen, - - 1 Stahlkappe, - - 1 Abdeckung, - - 4 Ringen, - - 1 O-Ring, - - 2 Faltenbälge, - - 2x Schmierfett, - wird in Scheibenbremsen für Nutzfahrzeuge eingebaut, - ermöglicht die exakte Führung der Bremse bei Betätigung und im Ruhezustand, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - die sich als Gleitlager bzw. Lagerschalen kennzeichnenden Führungsbuchsen sowie -hülsen bestimmen aufgrund des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung, - eine Einreihung als Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons, oder ähnlichen Umschließungen der Position 8484 kommt daher nicht in Betracht, - keine Einreihung als Gleitlager oder Lagerschale in die Position 8483, da es sich nicht um Teile eines Motors handelt und die Ware somit nicht durch Anmerkung 2 e) zum Abschnitt XVII aus dem Abschnitt XVII ausgenommen ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teile für Scheibenbremsen, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI12827/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-04

Scheibenbremsbelag, - in Form eines spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - unfertig (wird noch bearbeitet, weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf befestigtem Reibbelag, - - mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Höhe von ca. 107 mm und einer Dicke von ca. 30 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Scheibenbremsanlagen von Nutzfahrzeugen verbaut, - dient gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Scheibenbremsbelag), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.30.91?

Die Zolltarifnummer 8708.30.91 umfasst Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere, für Scheibenbremsen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.30.91?

Der Drittlandszollsatz für 8708.30.91 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.30.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.30.91?

8708.30.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.30.91 im Zolltarif eingeordnet?

8708.30.91 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.30.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.30.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI12588/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.30.91?

KN-Code 8708.30.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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