Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.30.91.90: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 8708.30.91.90 steht für Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.30.91.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.30.91.90
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
  4. 8708.30.91andere, für Scheibenbremsen
  5. 8708.30.91.90Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.91.90

HS-Code8708.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.30.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.30.91.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI5848/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Bremsbacken mit Bremsbelag, vier Zugfedern, vier Druckfedern, zwei Halteblechen und einer Einbauanleitung, sog. Bremsbackensatz, Foto siehe Anlage, - in einem Verpackungsbeutel und Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - vier ca. 145 mm lange Bremsbacken mit einem darauf montierten Reibbelag/Bremsbelag, - vier Zugfedern; zwei mit einer Länge von 71 , 2 mm und zwei mit einer Länge von 86 mm (lt. technischer Zeichnung), - vier Druckfedern mit einer Länge von lt. technischer Zeichnung 43 , 8 mm, - zwei ca. 110 mm lange, spezifische Haltebleche, die über Bohrungen und Aussparungen verfügen, - einer Einbauanleitung, - für Feststellbremsen von Personenkraftwagen, die das abgestelltes Fahrzeug dauerhaft gegen ein ungewolltes Wegrollen sichern, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - die Bremsbacken mit Bremsbelag verleihen der Warenzusammenstellung aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Pos 8703, Teil (Bremsbacken) für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, für Scheibenbremsen"

DEBTI39034/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Bremsscheiben-Gussrohling, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, scheibenartigen Erzeugnisses, - mittig mit einer kreisförmigen Öffnung versehen, - innen belüftet, - unfertig (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - ohne Hinweise auf eine industrielle Montage, - wird in Scheibenbremsanlagen von Kraftfahrzeugen verbaut, - dient gemeinsam mit den Bremsbelägen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - keine Ware der Position 7325, da aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Bremsscheibenrohling), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, keine Ware der TARIC-Codes 8708 3091 30 und 8708 3091 40"

DEBTI33030/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Teil für Kraftfahrzeuge, sog. Scheibenbremsbelag-Montageset, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - laut Antrag und ergänzenden Angaben in fahrzeugspezifischen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus: - - spezifisch gefertigten Montage-/Federbleche aus unedlem Metall, - - Staubschutz aus Gummi für die Bremssattelbefestigung, - - diverse Montagespangen, - - Führungsbolzen und Schrauben sowie - - ein Beutel mit einer Montagepaste für den Bremsbelag, - stellt sich (lt. Antrag) ausschließlich als Befestigungsvorrichtung (Montagesatz) für Scheibenbremsen von Personenkraftwagen dar, - dient der Fixierung der Bremsbeläge im Sattel oder der schwimmenden Montage am Träger, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - insbesondere aufgrund des Wertes bilden die Montage-/Federbleche den charakterbestimmenden Bestandteil, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen (Scheibenbremsbelag-Montageset)"

DEBTI19690/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Führungsbolzen, zwei Manschetten, zwei Schrauben, einer Führungshülse und einem Fettbeutel, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - bestehend aus laut Antrag und technischer Zeichnungen: - - zwei fahrzeugspezifisch gefertigte Führungsbolzen (sog. Guiding pins) mit Innengewinde (M8) und Außensechskant aus Stahl, - - zwei Manschetten (sog. Dust Caps) aus Kautschuk (EPDM), - - - mit einer Länge von 27 , 5 mm und einem Durchmesser von 23 , 9 mm, - - zwei Schrauben aus Stahl, - - - mit einer Länge von 28 mm und einem Durchmesser (Kopf) von 17.5 mm; mit einem metrischen Gewinde (M8) auf einer Länge von 22 , 5 mm, - - einer Führungshülse (sog. Rubber Ring) aus Kautschuk, - - - mit einer Länge von 27 , 5 mm und einem Durchmesser von 23 , 9 mm, - stellt sich als Führungshülsensatz zur Verwendung in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen dar, - dient dazu, die axiale Bewegung des Bremssattels während des Bremsvorgangs zu ermöglichen und stellt sicher, dass sich die Bremsbeläge gleichmäßig zur Bremsscheibe hin und wieder zurück bewegen können (schwimmende Befestigung), - laut ergänzenden Angaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - die beiden Führungsbolzen (Teile für Kraftfahrzeuge) bestimmen in Bezug auf die Verwendung der Warenzusammenstellung deren Charakter, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Führungsbolzen) der Positionen 8703, Teile für Scheibenbremsen, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI19686/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Kolben, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, zylindrischen Hohlerzeugnisses aus laut technischer Zeichnung Stahl, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 46,1 mm und einem maximalen Durchmesser von 57,17 mm, - mit einer geschlossenen Stirnfläche und mit einer umlaufenden Einkerbung/Führungsnut versehen, - wird in einen Bremssattel von Scheibenbremsen eingebaut, - laut Antrag für Personenkraftwagen, - dient dazu die Bremsbeläge gegen die Bremsscheiben zu drücken, - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Kolben), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, für Scheibenbremsen"

DEBTI11453/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-09

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelagsatz mit Anbaumaterial, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von fahrzeugspezifisch gefertigten, bereits auf Trägerplatten montierten Scheibenbremsbelägen, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - flachen, leicht gebogenen Trägerplatten aus Stahl (kein Bandstahl), mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Breite ca. 9 mm und einer Höhe von ca. 109,5 mm, - - - einseitig mit bereits montierten, asbestfreien Reibungsbelägen, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden in vorderen bzw. hinteren Scheibenbremsanlagen von Bussen bzw. Lastkraftwagen ver- baut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmenden Anbaumaterial (vier Metallspangen, zwei Metall- splinte und weitere Kleinteilen) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701, 8702, 8704 und 8705 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als in den TARIC-Codes 8708 3091 30 und 8708 3091 40 genannte"

DEBTI4676/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Bremsscheibe, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, scheibenartigen, Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Grauguss GG20 (Gusseisen), - - mit einem Gewicht von 8,27 kg, - - mit einem Außendurchmesser von 295 mm und einer Höhe von 64,4 mm, - - innen belüftet, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - wird in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - mit diversen Bohrungen versehen, - dient gemeinsam mit den Bremsbelägen dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Bremsscheibe), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

NLBTI2025-0385Erteilt von NLGültig bis 2028-06-12

Een remblokkenset met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - bestemd voor montage in een motorvoertuig; - voor bevestiging aan de remklauw van een schijfrem; - vervaardigd van onedel metaal en voorzien van een remvoering; - met een vlakke en gebogen lengtezijde; - met aan de uiteinden uitstulpingen voor het voor plaatsing in de remklauw; - in een specifieke vorm, afmeting en bevestigingspunten die zorgen voor de juiste positionering in het motorvoertuig. De set is opgemaakt voor de verkoop in het klein en wordt per 4 stuks verpakt aangeboden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat in der 48. Sitzung entschieden, dass Felgen, die gleichermaßen für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 als auch für Fahrzeuge der Position 8716 verwendet werden können und bei denen eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelbar ist (Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII) in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3c), in die Position 8716 einzureihen sind (HSC/48, Dok. NC 1688, NC 1705 G/10). Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.30.91.90?

Die Zolltarifnummer 8708.30.91.90 umfasst Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.30.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 8708.30.91.90 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.30.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.30.91.90?

8708.30.91.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.30.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

8708.30.91.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon > 87083091 andere, für Scheibenbremsen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.30.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.30.91.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI5848/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.30.91.90?

TARIC-Code 8708.30.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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