Zolltarifnummer 8708.50.91: Triebachsen mit Differential, andere, Teile, andere, für nicht angetriebene Achsen
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.50.91 steht für Triebachsen mit Differential, andere, Teile, andere, für nicht angetriebene Achsen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.50.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.50.91
- Drittlandszoll
- 4,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.50Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
- 8708.50.91Triebachsen mit Differential, andere, Teile, andere, für nicht angetriebene Achsen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.50.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Monoflanschlager, sog. Radlager 2. Generation, - laut Antrag: - - in Form einer spezifisch gefertigten Radlagereinheit mit einem Befestigungsflansch (sog. Kompaktlager der 2. Generation): - - - mit einem nicht drehenden Außenring zur Befestigung am Radträger, - - - mit zwei Wälzlagerreihen, - - - mit einem rotierenden, ohne Innenverzahnung ausgestatteten Innenring, - - - mit einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmierfettes) und - - - im Wesentlichen aus unedlen Metallen zusammengesetzt (somit nicht gesenkgeschmiedet), - - - mit einem Außendurchmesser von ca. 100 mm, einem Innendurchmesser von ca. 45 mm und einer Höhe von ca. 51 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - wird auf den am Achsträger verschraubten, nicht angetriebenen Achszapfen von Personenkraftwagen gesteckt, - dient der Abstützung des Fahrzeuggewichts, der Radbefestigung und ermöglicht ein reibungsloses Drehen des Rades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, Teil einer nicht angetriebenen Achse (Monoflanschlager), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Doppelflanschlager, Foto siehe Anlage, - in Form einer Radnabe mit Radlagereinheit und Radträgerbefestigung, bestehend aus: - - einem rotierenden, äußeren Lagerinnenring, mit integriertem Felgensitz und mit sechs Bohrungen zur Aufnahme von Bremsscheibe bzw. Rad versehenem Befestigungsflansch (sog. Radflansch), - - einem weiteren, inneren Lagerinnenring, - - zwei Schrägkugelreihen, mit in sog. Käfigen gelagerten Kugeln, - - einem nicht drehenden Außenring, mit integriertem und mit vier Gewindebohrungen zur Fixierung am Radträger versehenem Befestigungsflansch, - - ohne Mitnahmeverzahnung, - - einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmierfettes), - - einem mit der Raddrehzahl umlaufenden Encoderring, - laut Antrag: - - im Wesentlichen aus unedlem Metall hergestellt, - - mit einem Durchmesser von 143 mm und einer Höhe von 94, 5 mm, - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - durch Zusammensetzen (Baugruppe) hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware, - wird als sog. Radlager der 3. Generation in nicht angetriebenen Achsen von Personenkraft- wagen verbaut, - u. a. wegen der Befestigungsflansche (mechanische Vorrichtungen) kein Wälzlager der Position 8482, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Doppelflanschlager), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für nicht angetriebene Achsen"
Doppelflanschlager, Foto siehe Anlage, - in Form einer Radnabe mit Radlagereinheit und Radträgerbefestigung, bestehend aus: - - einem rotierenden, äußeren Lagerinnenring, mit integriertem Felgensitz und mit sechs Bohrungen zur Aufnahme von Bremsscheibe bzw. Rad versehenem Befestigungsflansch (sog. Radflansch), - - einem weiteren, inneren Lagerinnenring, - - zwei Schrägkugelreihen, mit in sog. Käfigen gelagerten Kugeln, - - einem nicht drehenden Außenring, mit integriertem und mit vier Gewindebohrungen zur Fixierung am Radträger versehenem Befestigungsflansch, - - ohne Mitnahmeverzahnung, - - einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmierfettes), - - einem mit der Raddrehzahl umlaufenden Encoderring, - laut Antrag: - - im Wesentlichen aus unedlem Metall hergestellt, - - mit einem Durchmesser von 148 mm und einer Höhe von 98 mm, - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - durch Zusammensetzen (Baugruppe) hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware, - wird als sog. Radlager der 3. Generation in nicht angetriebenen Achsen von Personenkraft- wagen verbaut, - u. a. wegen der Befestigungsflansche (mechanische Vorrichtungen) kein Wälzlager der Position 8482, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Doppelflanschlager), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für nicht angetriebene Achsen"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Monoflanschlager, einer Achsmutter und einer Fettkappe, sog. Radlager (Kugellager) mit Radnabe und ABS Sensorring, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), - - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Radlageraustausch) zusammengestellt, - - bestehend aus: - - einem Monoflanschlager (Radlagereinheit mit einem Befestigungsflansch, sog. Kompaktlager der 2. Generation): - - - mit einem rotierenden Außenring, mit integriertem, mit Felgensitz und mit fünf Gewindebohrungen zur Aufnahme von Rad und Bremsscheibe versehenem Befestigungsflansch (sog. Radflansch), - - - zwei Schrägkugelreihen, mit jeweils zwölf in sog. Käfigen gelagerten Kugeln, - - - einem nicht drehenden, ohne Innenverzahnung ausgestatteten Innenring, - - - einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmier- fettes) und - - - einem auf dem Außenring aufgesetzten, mit der Raddrehzahl umlaufenden, konventioneller Encoder (Inkrementenrad; sog. ABS Sensorring - ferromagnetisches Zahnrad zur Raddrehzahlermittlung), - - - im Wesentlichen aus unedlen Metallen zusammengesetzt (somit nicht gesenkgeschmiedet), - - - mit einem Außendurchmesser von ca. 120 mm, einem Innendurchmesser von ca. 30 mm und einer Höhe von ca. 62 mm, - - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - - wird auf den am Hinterachsträger verschrauben, nicht angetriebenen Achszapfen von Personenkraftwagen gesteckt, - - - dient der Abstützung des Fahrzeuggewichts, der Radbefestigung und ermöglicht ein reibungsloses Drehen des Rades, - - - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - - - u. a. wegen des Radflansches (mechanische Vorrichtung) kein Wälzlager der Position 8482, - - einer sog. Achsmutter und einer Fettkappe aus unedlem Metall, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung und den Wert bestimmt das Monoflanschlager den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, Teil einer nicht angetriebenen Achse (Monoflanschlager), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Warenzusammenstellung, sog. Radlager (Kugellager) mit Radnabe, Foto siehe Anlage; laut Antrag: - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Radlageraustausch) zusammengestellt, - bestehend aus: - einem Monoflanschlager (Radlagereinheit mit einem Befestigungsflansch, sog. Kompaktlager der 2. Generation): - - mit einem rotierenden Außenring, mit integriertem, mit Felgensitz und mit fünf Gewindebohrungen zur Aufnahme von Rad und Bremsscheibe versehenem Befestigungsflansch (sog. Radflansch), - - zwei Schrägkugelreihen, mit jeweils zwölf in sog. Käfigen gelagerten Kugeln, - - einem nicht drehenden, ohne Innenverzahnung ausgestatteten Innenring, - - einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmier- fettes) und - - einem auf dem Außenring aufgesetzten, mit der Raddrehzahl umlaufenden, konventioneller Encoder (Inkrementenrad; sog. Polrad - ferromagnetisches Zahnrad zur Raddrehzahlermittlung), - - im Wesentlichen aus unedlen Metallen zusammengesetzt (somit nicht gesenkgeschmiedet), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 120 mm, einem Innendurchmesser von ca. 30 mm und einer Höhe von ca. 62 mm, - - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - wird auf den am Hinterachsträger verschrauben, nicht angetriebenen Achszapfen von Kraftfahrzeugen gesteckt, - - dient der Abstützung des Fahrzeuggewichts, der Radbefestigung und ermöglicht ein reibungsloses Drehen des Rades, - - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - - u. a. wegen des Radflansches (mechanische Vorrichtung) kein Wälzlager der Position 8482, - einer sog. Achsmutter und einer Fettkappe aus unedlem Metall, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung und den Wert bestimmt das Monoflanschlager den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage, Teil einer nicht angetriebenen Achse (Monoflanschlager), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Achszapfen, sog. Radnabe, Foto siehe Anlage:
HUB UNIT BEARING MADE FROM PRIMARILY STEEL FOR USE ON A NON-DRIVING AXLE FOR A MOTOR VEHICLE. IT CONTAINS AN OUTER AND INNER RING, INNER SHAFT, BETWEEN 22 - 28 BALLS WITHIN A PLASTIC RETAINER CAGE, PULSER RING AND SEAL.
HUB UNIT BEARING MADE FROM PRIMARILY STEEL FOR USE ON A NON-DRIVING AXLE FOR A MOTOR VEHICLE. IT CONTAINS AN OUTER AND INNER RING, INNER SHAFT, BETWEEN 22 -BALLS WITHIN A PLASTIC RETAINER CAGE, PULSER RING AND SEAL.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8708 50: 1. Angeflanschte Kegelrollenradlagereinheit für Innenring-Rotation, auch als "Kegelrollenradlagereinheit der zweiten Generation" bezeichnet, mit doppelten Rollenreihen, bestehend aus (i) zwei Stahlinnenringen (Innendurchmesser: 54 mm), (ii) einem Stahlaußenring mit integriertem Flansch (Außendurchmesser: 96 mm, Flanschdurchmesser 159 mm), (iii) 40 Stahlrollen (20 Stück x 2 Reihen), (iv) zwei Kunststoffkäfigen und (v) zwei Gummidichtungen. Der angeflanschte Außenring hat Gewindebohrungen für Schrauben, um eine Befestigung an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen. Dieses Produkt ist für die Montage an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit dem angeflanschten Außenring (ii) vorgesehen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
- 8708.50.91.10Doppelflanschlager der dritten Generation für Kraftfahrzeuge, - mit zweireihigem Kugellager, - auch mit Impuls- oder Encoderring, - auch mit ABS-Sensor, - auch mit Befestigungsschrauben zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
- 8708.50.91.11Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
- 8708.50.91.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.50.91?
Die Zolltarifnummer 8708.50.91 umfasst Triebachsen mit Differential, andere, Teile, andere, für nicht angetriebene Achsen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.50.91?
Der Drittlandszollsatz für 8708.50.91 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.50.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.50.91?
8708.50.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.50.91 im Zolltarif eingeordnet?
8708.50.91 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870850 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.50.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.50.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI12578/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.50.91?
KN-Code 8708.50.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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