Zolltarifnummer 8708.50.99.90: Triebachsen mit Differential, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.50.99.90 steht für Triebachsen mit Differential, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.50.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.50.99.90
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.50Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
- 8708.50.99andere, Teile, andere, andere
- 8708.50.99.90Triebachsen mit Differential, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.50.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gelenkwellen-Aufsatz, sog. Profilschutzerweiterung, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, nahezu zylinderförmiges, mehrfach abgestuftes Erzeugnis, - laut Antrag: - - seitlich mit einer Bohrung (M8) versehen, - - aus tiefgezogenem bzw. drehbearbeitendem Stahl (Werkstoff: E155, E195 oder E235), - - mit einer Länge von 44 mm und einem Außendurchmesser von 100 mm, - wird als sog. Profilschutzerweiterung an der Gelenkwelle von schweren Nutzfahrzeugen (Zugmaschinen der Position 8701 bzw. Lastkraftwagen der Position 8704) befestigt, - nicht für die industrielle Montage, da Zugmaschinen und Lastkraftwagen aufgrund des großen Hubraums nicht die Bedingungen für die industrielle Montage erfüllen, - aufgrund objektiver Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 und 8704 (Gelenkwellen-Aufsatz), Teil einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Deckel, Zeichnung siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - auf der gesamten Fläche mit unterschiedlich großen Lochungen versehen, - laut technischer Zeichnung: - - aus warmgewalztem Stahl (Werkstoffnummer: 1.0577), - - mit den Abmessungen von 210 mm x 23 mm x 125 mm ( L x B x H), - wird in Antriebsachsen von Muldenkippern (Kraftfahrzeuge der Pos. 8704) eingebaut und dient dort laut Antrag der Druckweiterleitung (Hydraulikdruck), - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8704 (Deckel), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 und 8708 5099 70 genannte"
Teil für Kraftfahrzeuge, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines achsspezifisch gefertigten, innenabgestuften, außen gefasten, hohlzylindrischen Erzeugnisses, - laut technischer Zeichnung: - - aus warmgewalztem Stahl (Werkstoffnummer: 1.0577), - - mit einem Durchmesser von 150 mm und einer Länge von 70 mm, - wird in Antriebsachsen von Muldenkippern (Kraftfahrzeuge der Pos. 8704) verbaut und dient dort der Lagerung der Antriebswelle, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8704, Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 und 8708 5099 70 genannte"
Buchse, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines achsspezifisch gefertigten, abgestuften, mit acht Bohrungen versehenen, hohlzylindrischen Erzeugnisses, - laut technischer Zeichnung: - - aus Stahl (C45+QT; nicht gesenkgeschmiedet aufgrund der Verarbeitung), - - mit einem Außendurchmesser von 100 , 1 mm, einem Innendurchmesser von 67 mm und einer Länge von 76 , 5 mm, - wird in Antriebsachsen von Muldenkippern (Kraftfahrzeuge der Pos. 8704) verbaut und dient dort laut Antrag der sog. Drehdurchführung von Hydraulikflüssigkeit zur Betätigung der Querdifferentialsperre sowie als Träger von Dichtelementen, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8704 (Buchse), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 und 8708 5099 70 genannte"
Gehäuse, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines achsspezifisch gefertigten, mehrfach abgestuften, zylinderartigen, mit diversen Bohrungen und Rillen versehenen Gehäuseelementes, - laut technischer Zeichnung: - - aus Stahl (C45+QT; nicht gesenkgeschmiedet), - - mit einem maximalen Durchmesser von 244 mm und einer Länge von 114 , 8 mm, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird (laut Antrag) in Antriebsachsen von Muldenkippern der Pos. 8704 verbaut, - dient als Teil des Querdifferentialgehäuses dem Einbau eines Lamellenpaketes zur Sperre des Querdifferentials, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8704 (Gehäuse), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 und 8708 5099 70 genannte"
Kolben, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines achsspezifisch gefertigten, außen mit einer umlaufenden Nut versehenen, abgestuften, nahezu ringförmigen Erzeugnisses, - laut technischer Zeichnung: - - aus warmgewalztem Stahl (Werkstoffnummer: 1.0577), - - mit einem maximalen Außendurchmesser von 189 , 7 mm und einem Innendurchmesser von 123 , 3 mm auf der einen Seite und 151 mm auf der gegenüberliegenden Seite sowie einer Dicke von 23 , 2 mm, - wird in Antriebsachsen von Muldenkippern (Kraftfahrzeuge der Pos. 8704) verbaut und dient dort der Betätigung der Differentialsperre, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8704 (Kolben), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 und 8708 5099 70 genannte"
Doppelflanschlager, sog. Radlager der 3. Generation, Foto siehe Anlage, - in Form einer Radnabe mit Radlagereinheit und Radträgerbefestigung, bestehend aus: - - einem rotierenden, äußeren Lagerinnenring, mit integriertem Felgensitz und mit sechs Bohrungen zur Aufnahme von Bremsscheibe bzw. Rad versehenem Befestigungsflansch (sog. Radflansch), - - einem weiteren, inneren Lagerinnenring, - - zwei Schrägkugelreihen, mit in sog. Käfigen gelagerten Kugeln, - - einem nicht drehenden Außenring, mit integriertem und mit drei Gewindebohrungen zur Fixierung am Radträger versehenem Befestigungsflansch, - - mit innerer Mitnahmeverzahnung für die Antriebskopplung, - - einem Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmierfettes), - - einem mit der Raddrehzahl umlaufenden Encoderring, - - im Wesentlichen aus unedlem Metall hergestellt, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage oder auf eine Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87, - durch Zusammensetzen (Baugruppe) hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware, - wird als sog. Radlager der 3. Generation in angetriebenen Vorderachsen von Personenkraftwagen verbaut, - u. a. wegen der Befestigungsflansche (mechanische Vorrichtungen) kein Wälzlager der Position 8482, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil einer Triebachse (Doppelflanschlager), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, anderes als in den TARIC-Codes 8708 5099 10 bis 8708 5099 70 genannte"
Radlagereinheit, sog. Radlager der 1. Generation, Foto siehe Anlage, - laut Antrag/techn. Zeichnung bestehend aus einem: - - drehenden Innenring, - - nicht drehenden Außenring (zum Einpressen in den Radträger), - - Dichtungssystem (verhindert das Eindringen von Schmutz sowie das Austreten des Schmierfettes), - - mit der Raddrehzahl umlaufenden Impuls- oder Encoderring (dient in Zusammenarbeit mit einem Sensor - nicht Gegenstand der vZTA - der Drehzahlermittlung) sowie - - zwei Schrägkugelreihen, mit jeweils in sog. Käfig gelagerten Kugeln, - laut Antrag/techn. Zeichnung: - - im Wesentlichen aus unedlem Metall (nicht gesenkgeschmiedet) hergestellt, - - wird als sog. Radlager der 1. Generation sowohl in angetriebenen als auch in nicht angetriebenen Achsen von Kraftfahrzeugen verbaut, - - für Personenkraftwagen, - - nicht für die industrielle Montage, - wegen des Impuls- oder Encoderrings, kein Wälzlager der Position 8482, - da sich die Ware sowohl als erkennbares Teil für eine nicht angetriebene Achse der KN-Unterposition 8708 5091 als auch für eine angetriebene Achse der KN-Unterposition 8708 5099 darstellt und eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 5091 / 8708 5099) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, Teil einer angetriebenen Achse (Radlagereinheit), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8708 50: 1. Angeflanschte Kegelrollenradlagereinheit für Innenring-Rotation, auch als "Kegelrollenradlagereinheit der zweiten Generation" bezeichnet, mit doppelten Rollenreihen, bestehend aus (i) zwei Stahlinnenringen (Innendurchmesser: 54 mm), (ii) einem Stahlaußenring mit integriertem Flansch (Außendurchmesser: 96 mm, Flanschdurchmesser 159 mm), (iii) 40 Stahlrollen (20 Stück x 2 Reihen), (iv) zwei Kunststoffkäfigen und (v) zwei Gummidichtungen. Der angeflanschte Außenring hat Gewindebohrungen für Schrauben, um eine Befestigung an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen. Dieses Produkt ist für die Montage an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit dem angeflanschten Außenring (ii) vorgesehen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.50.99.90?
Die Zolltarifnummer 8708.50.99.90 umfasst Triebachsen mit Differential, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.50.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 8708.50.99.90 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.50.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.50.99.90?
8708.50.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.50.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
8708.50.99.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870850 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon > 87085099 andere, Teile, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.50.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.50.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI2539/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.50.99.90?
TARIC-Code 8708.50.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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