Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0: Triebachsen mit Differential, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0 steht für Triebachsen mit Differential, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.50.99.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8708.50.99.90.0
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.50Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
  4. 8708.50.99andere, Teile, andere, andere
  5. 8708.50.99.90andere
  6. 8708.50.99.90.0Triebachsen mit Differential, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0

HS-Code8708.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.50.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.50.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8708.50.99.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22005/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Verteilerblock, sog. Blech, Zeichnung siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, blockartiges Erzeugnis mit diversen Lochungen, - aus gegossenem Stahl gefertigt, - laut technischer Zeichnung mit einer Gesamtlänge von 114 , 75 mm und einer Breite von 38 mm, - wird in Verteilergetrieben (Kraftübertragungsvorrichtung der Triebachse) von Kraftfahrzeugen (Automobilkrane) verbaut, - dient laut Antrag zur Verbindung und gezielten Ansteuerung von pneumatischen Kanälen, die die Schaltzylinder für die Gangschaltung an Verteilergetrieben sowie zur Aufnahme von sog. Stößelschaltern, die elektrische Schaltsignale an die Fahrzeugsteuerung melden, - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8705 (Verteilerblock), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI18813/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-11

Abschlussdeckel, Zeichnungen siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, scheibenförmiges Runderzeugnis aus Stahl (Werkstoff: S355J2+N), - durch maschinelles Brennschneiden hergestellt, somit nicht gesenkgeschmiedet, - laut technischer Zeichnung mit einem Durchmesser von 155 mm und einer Dicke von 10 mm, - mit drei asymmetrisch verteilten, U-förmigen Aussparungen am Rand und einer zentralen Gewindebohrung zur Aufnahme eines Schmiernippels, - laut Antrag: - - wird in sog. AT-(All-Terrain) und RT-(Rough-Terrain) Kränen (Kranwagen der Position 8705) verbaut, - - stellt sich als Abschlussdeckel der sog. Achsschenkelbolzenlagerung zur Vermeidung von Schmutzeintrag in die Lagerung dar, - laut ergänzenden Angaben: - - nicht für die industrielle Montage, - - wird sowohl in Lenkachsen, als auch in Lenktriebachsen radseitig verbaut, - da sich die Ware sowohl als erkennbares Teil für eine nicht angetriebene Achse der KN-Unterposition 8708 5091 als auch für eine angetriebene Achse der KN-Unterposition 8708 5099 darstellt und eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 5091 / 8708 5099) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8705, nicht für die industrielle Montage, Teil einer angetriebenen Achse (Abschlussdeckel), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI19570/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Lagerbock, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes massives, halbrundes Erzeugnis, - laut Antrag aus Stahlguss (Werkstoff: GS24MN5.V65) gefertigt, - mit mehreren Bohrungen und Öffnungen versehen, - laut Antrag und ergänzenden Angaben: - - wird an die Achse von Lastkraftwagen angeschweißt und dient dazu, die Achse festzuhalten, - - ausschließlich für angetriebene Achsen und nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8704, nicht für die industrielle Montage, Teil einer angetriebenen Achse (Lagerbock), nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI20157/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Warenzusammenstellung, sog. Faltenbalgsatz (Antriebswelle), im Wesentlichen bestehend aus einem Faltenbalg mit Montagekomponenten, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststofftüte), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Faltenbalgaustausch) zusammengestellt, - Faltenbalg: - - in Form eines spezifisch geformten, trichterartigen Faltenbalgs, - - mit einem Innendurchmesser von ca. 24,5 mm bzw. 83 mm und einer Höhe von ca. 120 mm, - - teilweise in unterschiedlicher Breite und Höhe, - - aus schwarzem Polyester (Kunststoff; laut Untersuchung), - mit dazugehörenden Montagekomponenten (2 Befestigungsschellen, 2 Sicherungsringe, 1 Beutel Schmierfett á 90 g), - dient zum Schutz des Gelenkes vor Fremdeinwirkungen sowie Gewährleistung der Schmierung der beweglichen Teile durch Schmierfett (laut Antrag), - für die Vorderachse bestimmt, - nicht für die industrielle Montage (laut ergänzenden Angaben), - der Faltenbalg bestimmt u. a. im Hinblick auf die Verwendung der Warenzusammenstellung deren wesentlichen Charakter, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Faltenbalgsatz/Achsmanschette), Teil einer Antriebsachse, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für angetriebene Achsen"

DEBTI54694/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Achstrichter, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, trichterförmigen, abgestuften Erzeugnisses aus laut Antrag Stahlguss, - mit einem Durchmesser von ca. 1.045 mm und einer Höhe von ca. 828 mm, - auf einer Seite mittig mit einer Öffnung versehen, - laut Antrag unfertig (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - wird laut Antrag ausschließlich an der angetriebenen Starrachse von Schlackentransportern verbaut und dient zur Aufnahme des Rades, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - für angetriebene Achsen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, - keine Ware der Position 8487, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI Waren des Abschnitt XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8704 (Achstrichter), Teil einer Antriebsachse, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für angetriebene Achsen"

DEBTI42268/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-20

Blech, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, hohlzylindrischen Erzeugnis mit drei quaderförmigen Ansätzen an der Außenseite sowie mehreren Bohrungen und im Inneren mit einer Umlaufrille, - aus gegossenem Stahl (Werkstoff: S355J2G3) gefertigt, - mit einem Durchmesser von ca. 180 mm und einer Höhe von ca. 12 mm, - wird in Verteilergetrieben (Kraftübertragungsvorrichtung der Triebachse) für Kraftfahrzeuge (Automobilkrane) verbaut, - dient der Ölführung des Schmieröls in das Längsdifferential, - nicht für die industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI Waren des Abschnitt XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8705 (Blech), Teil einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI54676/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-16

Gehäuse, sog. Achsgehäuse, Foto siehe Anlage, - spezifisch gefertigtes achsförmiges Erzeugnis aus laut Antrag Eisenguss (Werkstoff: GJS-400-15), - mittig mit einer kreisförmigen Öffnung versehen, - an den Seiten mit spezifischen Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, - laut Antrag unfertig (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - wird laut Antrag als Gehäuse eines Achskörpers verwendet, der in Mobilkränen als Lenkachse eingesetzt wird, - laut ergänzenden Angaben: - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - für angetriebene Achsen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, - keine Ware der Position 8487, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI Waren des Abschnitt XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8705 (Gehäuse), Teil einer Antriebsachse, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für angetriebene Achsen"

DEBTI54700/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-16

Gehäuse, sog. Achsgehäuse Mittelteil und Vorgelegegehäuse, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Erzeugnisse (Gussrohteile) aus laut Antrag Eisenguss (Werkstoff: GJS-400-15), - sog. Vorgelegegehäuse: - - nahezu oval und innen hohl, - - auf einer Seite mit einer runden Öffnung und auf der gegenüberliegenden Seite mit einer ovalen Öffnung, - - laut technischer Zeichnung mit einer Gesamtlänge von 181 mm, - sog. Achsgehäuse Mittelteil: - - nahezu glockenförmig, - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 343 mm, einem Gesamtaußendurchmesser von 325 mm sowie einem Innendurchmesser von 290 mm auf der einen Seite und 95 mm auf der gegenüberliegenden Seite, - - auf der Unterseite mit einer weiteren runden Öffnung mit einem Innendurchmesser von laut technischer Zeichnung 154 mm, - laut Antrag unfertig (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - werden in Antriebsachsen von Kraftfahrzeugen (Flugzeugschleppern) eingebaut und dienen als Gehäuse, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8705 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI Waren des Abschnitt XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8705 (Gehäuse), Teile einer Antriebsachse, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, für angetriebene Achsen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 50: 1. Angeflanschte Kegelrollenradlagereinheit für Innenring-Rotation, auch als "Kegelrollenradlagereinheit der zweiten Generation" bezeichnet, mit doppelten Rollenreihen, bestehend aus (i) zwei Stahlinnenringen (Innendurchmesser: 54 mm), (ii) einem Stahlaußenring mit integriertem Flansch (Außendurchmesser: 96 mm, Flanschdurchmesser 159 mm), (iii) 40 Stahlrollen (20 Stück x 2 Reihen), (iv) zwei Kunststoffkäfigen und (v) zwei Gummidichtungen. Der angeflanschte Außenring hat Gewindebohrungen für Schrauben, um eine Befestigung an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen. Dieses Produkt ist für die Montage an der Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit dem angeflanschten Außenring (ii) vorgesehen. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0?

Die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0 umfasst Triebachsen mit Differential, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.50.99.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8708.50.99.90.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.50.99.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0?

8708.50.99.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.50.99.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8708.50.99.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870850 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon > 87085099 andere, Teile, andere, andere > 8708509990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.50.99.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.50.99.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22005/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0?

Warennummer 8708.50.99.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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