Zolltarifnummer 8708.80.20: Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), für die industrielle…
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.80.20 steht für Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), für die industrielle Montage:, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8708.80.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.80.20
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.80Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
- 8708.80.20Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), für die industrielle Montage:, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.80.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tuleja z tworzywa sztucznego oraz stali, połączona z korpusem gniazda wykonanym w procesie odlewania z aluminium lub jego stopu. Wyrób może być wyposażony także w zaślepkę z tworzywa sztucznego. Elementy składowe wyrobu połączone są w procesie wulkanizacji oraz poprzez wprasowanie. Wyrób montowany w samochodach osobowych odpowiada za mocowanie górne tylnego amortyzatora, stanowi jego gniazdo. Element wykonany z tworzywa sztucznego odpowiada za tłumienie drgań. Zgodnie z oświadczeniem Strony, wyrób służy do montażu przemysłowego pojazdów objętych pozycją 8703 WTC. Przybliżone wymiary: długość od 140 do 170 mm; szerokość od 64,5 do 68 mm; wysokość od 53,5 do 67,8 mm. Wyrób pakowany w kartony z przegrodami. Klasyfikacja do podpozycji 8708 80 20 Nomenklatury Scalonej (CN) jest ważna pod warunkiem spełnienia warunków określonych w prawodawstwie Unii Europejskiej (patrz art. 254 rozporządzenia Parlamentu Europejskiego i Rady (UE) nr 952/2013 ustanawiającego Unijny Kodeks Celny). Stosowanie niepreferencyjnej stawki celnej, w oparciu o końcowe przeznaczenie i klasyfikację w podpozycji taryfy celnej określonej powyżej, uzależnione jest od przedstawienia wymaganego świadectwa (certyfikatu).
Przedni lewy dolny wahacz z tuleją, łączący piastę koła z nadwoziem pojazdu. Jest to sztywny element układu zawieszenia, o kształcie zbliżonym do trójkąta, wykonany ze stali węglowej, który podczas jazdy samochodem jest wprowadzany w cykliczny ruch obrotowy. Na końcach wahacza umieszczone zostały tuleje metalowo-gumowe, odpowiedzialne za wytłumienie drgań. Zgodnie z oświadczeniem Strony, wyrób służy do montażu przemysłowego pojazdów objętych pozycją 8703 WTC. Przybliżone wymiary: długość 44 cm, szerokość 50 cm, wysokość 16 cm. Masa: 4,13 kg. Klasyfikacja do podpozycji 8708 80 20 Nomenklatury Scalonej (CN) jest ważna pod warunkiem spełnienia warunków określonych w prawodawstwie Unii Europejskiej (patrz art. 254 rozporządzenia Parlamentu Europejskiego i Rady (UE) nr 952/2013 ustanawiającego Unijny Kodeks Celny). Stosowanie niepreferencyjnej stawki celnej, w oparciu o końcowe przeznaczenie i klasyfikację w podpozycji taryfy celnej określonej powyżej, uzależnione jest od przedstawienia wymaganego świadectwa (certyfikatu).
Anschlagpuffer, sog. Druckanschlagpuffer, - in Form eines spezifisch gefertigten, abgestuften, annähernd konisch geformten, elastischen, innen hohlen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Kunststoff (lt. Antrag: Polyurethan), - - mit einer Höhe von ca. 60 mm und einem Außendurchmesser von ca. 57 mm, - - mit einem Mittenlochdurchmesser von ca. 18 mm, - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird im Aufhängesystem von Personenkraftwagen auf die Kolbenstange von Stoßdämpfern gesteckt, - dient der Pufferung der Bewegungen des Federbeins und somit insbesondere dem Schutz des Stoßdämpfers bei starken Fahrzeugeinfederungen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Anschlagpuffer) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703, Aufhängesystem und Teile davon, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Radträger, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, mit diversen Aussparungen und Bohrungen versehenen Grundkörpers, - laut Antrag aus einer Aluminiumlegierung (AlSi7Mg0,3), - wird an Personenkraftwagen verbaut und dient zur Aufhängung/Aufnahme der Räder, - laut Antrag für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesysteme und Teile davon (Radträger), für die industrielle Montage" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Top Mount, Foto siehe Anlage, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Domlager: - - mit einem Befestigungselement mit drei angebrachten Befestigungsschrauben aus Metall (charakterbestimmend), - - mit einem Dämpfungselement aus Gummi, - - dient der gedämpften Befestigung zwischen Federbein und Karosserie (= oberes Federbeinlager), - wird im Aufhängesystem von Personenkraftwagen verbaut, - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesysteme und Teile davon (Federbeinlager), für die industrielle Montage" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Zweipunkt-Lenker (Stablenker), Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, gebogenen, stabförmigen mit zwei Öffnungen versehenen Grund- körpers aus (lt. technischer Zeichnung) einer Aluminiumlegierung, - zur Anbindung an das Schwenklager (Radträger) mit einem sog. Traggelenk (Kugelgelenk) und zur Anbindung an den Hilfsrahmen (Vorderachsträger) mit einer sog. Lagerbuchse (Gummi-Metalllager) ausgestattet, - mit einer Länge (Mitte Gelenk - Lager) von ca. 474,9 mm und einer maximalen Breite von ca. 85,5 mm, - wird im unteren Bereich der vorderen Einzelradaufhängung von Personenkraftwagen als Verbindungs- element zwischen dem Schwenklager und dem Hilfsrahmen verbaut, - dient der Radführung und der Übertragung von Feder- und Dämpfungskräften, - (laut Antrag) für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Zweipunkt-Lenker) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesystem und Teile davon, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Zweipunkt-Lenker (Stablenker), Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, gebogenen, stabförmigen mit zwei Öffnungen versehenen Grund- körpers aus (lt. technischer Zeichnung) einer Aluminiumlegierung, - zur Anbindung an das Schwenklager (Radträger) mit einem sog. Traggelenk (Kugelgelenk) und zur Anbindung an den Hilfsrahmen (Vorderachsträger) mit einer sog. Lagerbuchse (Gummi-Metalllager) ausgestattet, - mit einer Länge (Mitte Gelenk - Lager) von ca. 278,7 mm und einer maximalen Breite von ca. 76 mm, - wird im unteren Bereich der vorderen Einzelradaufhängung von Personenkraftwagen als Verbindungs- element zwischen dem Schwenklager und dem Hilfsrahmen verbaut, - dient der Radführung und der Übertragung von Feder- und Dämpfungskräften, - (laut Antrag) für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Zweipunkt-Lenker) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesystem und Teile davon, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Staubschutzkappenunterteil, sog. Dämpferlagerkappe UT, Art.: 4G0512135C, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, runden mit Befestigungsvorrichtungen versehenen kappenartigen Erzeugnisses aus Kunststoff, - mit einem Durchmesser von ca. 78 mm und einer Höhe von ca. 70 mm, - wird im hinteren Aufhängesystem von Personenkraftwagen verbaut, - bildet gemeinsam mit dem Staubschutzkappenoberteil (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) den oberen Abschluss des Stoßdämpfers und schützt diesen vor äußeren Einwirkungen (z. B. Staub), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Staubschutzkappenunterteil) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesystem und Teile davon, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.80.20?
Die Zolltarifnummer 8708.80.20 umfasst Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), für die industrielle Montage:, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.80.20?
Für 8708.80.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.80.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870880. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.80.20?
8708.80.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.80.20 im Zolltarif eingeordnet?
8708.80.20 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870880 Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.80.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.80.20 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2024-001137. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.80.20?
KN-Code 8708.80.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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