Zolltarifnummer 8708.80.35.10: Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), oberes Federbeinlager mit…
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8708.80.35.10 steht für Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.80.35.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.80.35.10
- Drittlandszoll
- 4,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.80Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
- 8708.80.35andere, Stoßdämpfer
- 8708.80.35.10Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.80.35.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zweiteiliges Federbeinstützlager für Pkw, Foto siehe Anlage, bestehend aus: - einem Federbeinstützlager: -- einem speziell geformten, tellerartigen, innen hohlen, mit drei Schrauben versehenen Befestigungskörper aus unedlen Metallen, nicht gesenkgeschmiedet, -- mit einem Außendurchmesser von ca. 140 mm, einem Innendurchmesser von ca. 44 mm und einer Höhe von ca. 75 mm, -- zur Schwingungsdämpfung mit einer ca. 25 mm dicken Füllung aus (lt. Antrag) Kautschuk ausgestattet, -- dient dazu, eine Verbindung von Stoßdämpfer und Tragfeder (Aufbaufeder) an die Karosserie zu realisieren; die dynamischen Kräfte des Stoßdämpfers und der Aufbaufeder werden durch das Federbeinstützlager gegenüber der Karosserie isoliert, -- das unedle Metall herrscht im Hinblick auf die Befestigung, der Kautschuk herrscht im Hinblick auf die Schwingungsdämpfung vor; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4016 und 8708) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - und einem Kugellager: -- aus unedlen Metallen, -- mit einem Außendurchmesser von ca. 44 mm und einem Innendurchmesser von ca. 14 mm, -- für die Vorderachse erforderlich, da diese lenkbar ist und sich die Federbeine mit den Rädern drehen, - keiner der beiden Bestandteile verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8482 und 8708) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - mit Befestigungsmaterial, - keine Ware der Unterposition 8708 4099, da es sich nicht um ein Teil eines Schaltgetriebes handelt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) zur erkennbar hauptsächlichen Verwendung in Aufhängesystemen von Kraftfahrzeugen bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Federbeinstützlager), Aufhängesystem und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, Stoßdämpfer, oberes Federbeinlager mit einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und einem Gummipuffer von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.80.35.10?
Die Zolltarifnummer 8708.80.35.10 umfasst Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.80.35.10?
Der Drittlandszollsatz für 8708.80.35.10 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.80.35.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870880. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.80.35.10?
8708.80.35.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.80.35.10 im Zolltarif eingeordnet?
8708.80.35.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870880 Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer) > 87088035 andere, Stoßdämpfer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.80.35.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.80.35.10 erfasst, zum Beispiel DE9807/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.80.35.10?
TARIC-Code 8708.80.35.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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