Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.80.99: Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), andere, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.80.99 steht für Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), andere, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.80.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.80.99
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.80Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
  4. 8708.80.99Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), andere, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.80.99

HS-Code8708.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.80.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12858/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Warenzusammenstellung, sog. Staubschutz-Satz (Stoßdämpfer), bestehend aus einer Staub- schutzkappe und einem Anschlagpuffer, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Schutzelemente-Austausch) zusammengestellt, - lt. Antrag bestehend aus: - - einer Staubschutzkappe: - - - in Form eines spezifisch gestalteten, hohlzylinderartigen Erzeugnisses aus (lt. Antrag) Weichkautschuk, - - - mit einem oberen Durchmesser von 57 mm, einem unteren Durchmesser von 35 mm und einer Höhe von 175 mm, - - einem Anschlagpuffer: - - - in Form eines spezifisch gestalteten, abgestuften, mit mehreren Rillen versehenen kegelartigen Erzeugnisses aus (lt. Antrag) Kunststoff, - - - mit einem Außendurchmesser von 80 , 5 mm, einem Innendurchmesser von 13 , 5 mm und einer Höhe von 133 mm, - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - keiner der beiden Bestandteile verleiht der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4016 und 8708) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - werden im Aufhängesystem von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam dem Schutz (Staub- bzw. Durchschlagschutz) des Stoßdämpfers, - keine Ware der Unterposition 8708 8035, da der Wortlaut nur unvollständige oder voll- ständige Stoßdämpfer umfasst, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften er- kennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Staubschutz-Satz), nicht für die industrielle Montage, andere als in den Unterpositionen 8708 8035 bis 8708 8091 genannte"

DEBTI12860/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Anschlagpuffer, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, abgestuften, annähernd konisch geformten Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus elastischem Kunststoff (Polyurethan), - - mit einer Höhe von ca. 58 mm und einem Außendurchmesser von ca. 51 , 3 mm, - - mit einer durchgehenden, mittigen Bohrung (Durchmesser: ca. 18 , 5 mm), - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird im vorderen Aufhängesystem von Personenkraftwagen auf die Kolbenstange von Stoßdämpfern gesteckt, - dient der Pufferung der Bewegungen des Federbeins und somit insbesondere dem Schutz des Stoßdämpfers bei starken Fahrzeugeinfederungen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Anschlagpuffer), Aufhängesystem und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 und 8708 8091 genanntes"

DEBTI12693/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Sechsteilige Zusammenstellung, sog. Reparatursatz Querlenker, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch zusammengestellten Reparatursatzes für die vordere Rad- aufhängung, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - zwei mit Kugelgelenken versehenen Stabilisatorstützen (Koppelstangen) aus unedlem Metall und - - - vier mit Kugelzapfen und Lagerbuchsen ausgestatteten Querlenkern aus unedlem Metall, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in der vorderen Radaufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen verbaut, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Querlenker / Koppelstangen), nicht für die industrielle Montage, andere als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 bis 8708 8091 genannte"

DEBTI12611/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-27

Stabilisatorstütze, sog. Koppelstange, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten Koppelstange (Pendelstütze), - laut Antrag: - - mit einem stabförmigen, an den Enden zu zwei (um ca. 180° Grad zueinander verdrehten) Lagerköpfen ausgeformten Grundkörper aus Stahl, - - an den Enden mit zwei, jeweils mit Befestigungsmuttern versehenen Kugelgelenken (Kugel- zapfen aus unedlem Metall und Lagergehäuse aus Kunststoff) ausgestattet, - - mit einer Länge von ca. 268 mm (Mitte Kugelgelenk - Kugelgelenk), - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird im Bereich der vorderen Radaufhängung von Personenkraftwagen als Verbindungselement zwischen Fahrwerkstabilisator und Stoßdämpfer verbaut, - dient dazu, Kräfte die beim Ein- und Ausfedern eines Rades entstehen zu übertragen und stabilisiert dadurch das Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs bei Fahrbahnunebenheiten, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Stabilisatorstütze), nicht für die industrielle Montage, anderes als in der Unterposition (KN) 8708 8035 genannte, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI12628/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Dreipunktlenkers, - laut Antrag: - - mit einem sichelförmig gebogenen, mit Öffnungen versehenen Grundkörper aus Stahl, - - zur Anbindung an das Schwenklager (Radträger) mit einem Trag- /Führungsgelenk versehen und - - zur Anbindung an den Hilfsrahmen (Fahrschemel) mit zwei sog. Lagerbuchsen (Gummimetalllager) ausgestattet, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in der vorderen, rechten Radaufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen, quer zur Radebene, zwischen dem Schwenklager und dem Hilfsrahmen verbaut, - dient der Aufnahme von statischen Kräften (Zuladung) und dynamischen Kräften (Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte), - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Querlenker), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 bis 8708 8091 genannte"

DEBTI12844/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Luftfederelement, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, zylinderartigen Gasfeder, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Deckel, - - - einem Druckluftanschluss, - - - einem Rollbalg und - - - einem sog. Abrollkolben, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in luftgefederten Fahrwerken von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen in der hinteren Radaufhängung verbaut, - dient als Teil des Luftfederssystems der Einstellung des Fahrzeugniveaus (je nach Beladungs- zustand des Fahrzeugs wird der Luftdruck im Balg angepasst), - keine Einreihung in die Unterposition 8708 8035, da sich die Luftfeder nicht als Stoßdämpfer darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Luftfederelement), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 bis 8708 8091 genanntes"

DEBTI12828/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Luftfederbein, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Federbeins, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Luftbalg (trägt die Fahrzeuglast und passt die Federhärte an), - - - einem Stoßdämpfer (reduziert Schwingungen und verbessert die Stabilität), - - - einer Kolbenstange und Zylinder (führen die Dämpfungsbewegung), - - - einem Gummilager (minimieren Vibrationen), - - - einer Sensorik (kontrolliert Druck und Fahrzeughöhe) und - - - einem Luftanschluss (verbindet das System mit dem Kompressor), - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in der vorderen Radaufhängung von Personenkraftwagen verbaut, - durch Befüllen oder Entleeren des Luftbalgs wird die Fahrzeughöhe angepasst und die Federhärte optimiert; der Stoßdämpfer sorgt zusätzlich für ein ruhiges Fahrverhalten, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091 der Kombinierten Nomenklatur, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 8035, da sich das Luftfederbein nicht als reiner Stoßdämpfer darstellt, sondern u. a. lediglich einen Schwingungsdämpfer beinhaltet, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Luftfederbein), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 bis 8708 8091 genanntes"

DEBTI12606/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Führungsgelenk, sog. Trag-/ Führungsgelenk, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, gekapselten Kugelgelenkes, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem schalenartigen, am unteren Ende zu einem Fuß ausgeformten, mit drei Bohrungen versehenen Gehäuse aus unedlem Metall, - - - einer Kugelschale, - - - einem konusartig zulaufenden, am oberen Ende mit einem Gewinde und einer Kontermutter ausgestatteten Kugelzapfen aus unedlem Metall, - - - einer mit Sicherungsring ausgerüsteten Staubschutzkappe aus Kautschuk, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird zwischen dem Radträger (Schwenklager) und dem Querlenker in der vorderen Rad- aufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen verbaut, - dient der Aufnahme von statischen Kräften (Zuladung) und dynamischen Kräften (Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte), - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Befestigungsmaterial (drei Sechskantschrauben und drei Muttern) für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Führungsgelenk), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen 8708 8035 und 8708 8091 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.80.99?

Die Zolltarifnummer 8708.80.99 umfasst Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer), andere, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.80.99?

Der Drittlandszollsatz für 8708.80.99 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.80.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870880. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.80.99?

8708.80.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.80.99 im Zolltarif eingeordnet?

8708.80.99 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870880 Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.80.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.80.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI12858/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.80.99?

KN-Code 8708.80.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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