Zolltarifnummer 8708.92.35: Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre
Referenzdaten mit Stand 1. November 2026
Die Zolltarifnummer 8708.92.35 steht für Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.92.35 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8708.92.35
- Drittlandszoll
- 4,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.92andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre, Teile davon
- 8708.92.35Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.92.35
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Nachschalldämpferbaugruppe, sog. Schalldämpfer, Zeichnung siehe Anlage, - fahrzeugspezifisch gefertigt, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem flachen Schalldämpfer (Auspufftopf) aus unedlem Metall, - - - zwei Eingangs-, vier Ausgangsrohren, zwei Bypassrohren sowie zwei Abgasklappen- steuereinheiten und Halterungen, - - nicht für die industrielle Montage, - wird in der Abgasanlage von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Geräuschreduzierung sowie dem Sounddesign, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Schalldämpfer), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genanntes, nicht für die industrielle Montage"
Nachschalldämpferbaugruppe, sog. Schalldämpfer, Zeichnung siehe Anlage, - fahrzeugspezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigt, - im Wesentlichen bestehend aus laut Antrag: - - einem flachen Schalldämpfer (Auspufftopf) aus unedlem Metall, - - zwei Eingangs-, und zwei Ausgangsrohren und zwei Abgasklappensteuereinheiten, - - nicht für die industrielle Montage, - wird in der Abgasanlage von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Geräuschreduzierung sowie dem Sounddesign, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Schalldämpfer), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genanntes, nicht für die industrielle Montage"
Nachschalldämpferbaugruppe, sog. Schalldämpfer, Zeichnung siehe Anlage, - fahrzeugspezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigt, - im Wesentlichen bestehend aus laut Antrag: - - einem flachen Schalldämpfer (Auspufftopf) aus unedlem Metall, - - zwei Eingangs-, und zwei Ausgangsrohren und zwei Abgasklappensteuereinheiten, - - nicht für die industrielle Montage, - wird in der Abgasanlage von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Geräuschreduzierung sowie dem Sounddesign, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Schalldämpfer), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genanntes, nicht für die industrielle Montage"
Abgasrohre, sog. Zwischenrohre zum weiteren Verbau in einer Abgasanlage, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gefertigten, gebogenen Auspuffrohren, - laut Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - werden nach einem Katalysator in der Abgasanlage von Personenkraftwagen verbaut, - dienen insbesondere der Ableitung der Verbrennungsabgase, - eine Einreihung als "Teil eines Auspuffrohrs" in die Unterposition (KN) 8708 9299 scheidet aus, da sich die vorliegenden Abgasrohre bereits als Auspuffrohre darstellen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Abgasrohre), andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genannte, Auspuffrohre, nicht für die industrielle Montage"
Nachschalldämpferbaugruppe, sog. Endschalldämpfer, - fahrzeugspezifisch gefertigt, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem flachen Schalldämpfer aus unedlem Metall, - - - zwei Eingangs-, zwei Ausgangs- und zwei Bypassrohren aus unedlem Metall und zwei Abgasklappensteuereinheiten, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird in der Abgasanlage von Personenkraftwagen verbaut, - dient der Geräuschreduzierung sowie dem Sounddesign, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Nachschalldämpfer), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genannte, nicht für die industrielle Montage"
Auspuffrohre, sog. Ottopartikelfilter mit Abgasrohr, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form von aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Abgaseinlassrohr mit Anschlussflansch, - - - einem Drucksensorgewindestutzen, - - - einem Ottopartikelfilter in einem zylinderförmigen Gehäuse mit Ein- und Ausgangstrichter und - - - einem Abgasauslassrohr mit Entkopplungselement und Befestigungshalterungen, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden in Personenkraftwagen verbaut, - dienen der Abgasweiterleitung sowie der Reduzierung der im Abgas von Benzinmotoren vorhandenen Partikeln, - keine Waren der Pos. 8421, da die Auspuffrohre hinsichtlich des Umfangs und Bedeutung in der Abgasanlage gegenüber dem Partikelfilter mindestens gleichbedeutend sind und damit der Funktionsumfang der Ware über den eines Katalysators hinausgeht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. spezifische Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teile (Auspuffrohre) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genannte, nicht für die industrielle Montage"
Auspuffrohre, sog. Ottopartikelfilter mit Abgasrohr, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form von aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Abgaseinlassrohr mit Anschlussflansch, - - - Drucksensorgewindestutzen, - - - einem Ottopartikelfilter in einem zylinderförmigen Gehäuse mit Ein- und Ausgangstrichter und - - - einem Abgasauslassrohr mit Entkopplungselement und Befestigungshalterungen, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden in Personenkraftwagen verbaut, - dienen der Abgasweiterleitung sowie der Reduzierung der im Abgas von Benzinmotoren vorhandenen Partikeln, - keine Waren der Pos. 8421, da die Auspuffrohre hinsichtlich des Umfangs und Bedeutung in der Abgasanlage gegenüber dem Partikelfilter mindestens gleichbedeutend sind und damit der Funktionsumfang der Ware über den eines Katalysators hinausgeht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. spezifische Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Teile (Auspuffrohre) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 80 genannte, nicht für die industrielle Montage"
Abgasrohr, sog. Zwischenrohr, Zeichnung siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, gebogenen Auspuffrohrs, - laut Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl, - - mit einer Länge von ca. 215 mm sowie einem Rohrdurchmesser von 70 mm, - - mit einer Kugelgelenk-Verbindung, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - wird nach einem Katalysator in der Abgasanlage von Personenkraftwagen als Zwischenrohr verbaut, - dient insbesondere der Ableitung der Verbrennungsabgase, - eine Einreihung als "Teil eines Auspuffrohrs" in die Unterposition (KN) 8708 9299 scheidet aus, da sich das vorliegende Abgasrohr bereits als Auspuffrohr darstellt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Abgasrohre), andere als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 91 genannte, Auspuffrohre, nicht für die industrielle Montage"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat in der 48. Sitzung entschieden, dass Felgen, die gleichermaßen für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 als auch für Fahrzeuge der Position 8716 verwendet werden können und bei denen eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelbar ist (Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII) in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3c), in die Position 8716 einzureihen sind (HSC/48, Dok. NC 1688, NC 1705 G/10). Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.92.35?
Die Zolltarifnummer 8708.92.35 umfasst Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.92.35?
Der Drittlandszollsatz für 8708.92.35 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.92.35?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.92.35?
8708.92.35 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.92.35 im Zolltarif eingeordnet?
8708.92.35 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870892 andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre, Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.92.35?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.92.35 erfasst, zum Beispiel DEBTI41323/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.92.35?
KN-Code 8708.92.35 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.