Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere
Referenzdaten mit Stand 1. November 2026
Die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0 steht für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8708.92.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8708.92.99.00.0
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.92andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre, Teile davon
- 8708.92.99andere
- 8708.92.99.00.0Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Endrohrset Y-Style, Bull-X Typ 14 Oval versetzt abgeschrägt 2x225x70, Art-Nr.: HGERO70225, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen, Y-förmigen Erzeugnissen, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 200 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 110 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Endrohrset, Bull-X Typ 4 Oval 115x82, Art-Nr.: HGERO11582, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 113 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Endrohrset, Bull-X Typ 7 Titan, Art-Nr.: HGERTIT101B, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl mit einer Titanblende, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 103 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Endrohr, Y-Style, Bull-X Typ 13 versetzt scharf, Art-Nr.: HGERY276S, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen, Y-förmigen Erzeugnisses, - aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 240 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 80 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - wird am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohr), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Endrohrset, Bull-X Typ 6 Carbon, Art-Nr.: HGERCAX114, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei spezifisch gefertigten, abgestuften, runden, rohrartigen Erzeugnissen, - aus Stahl mit einer sog. Carbonblende, - mit einer Länge von ca. 160 mm, einem maximalen Außendurchmesser von ca. 120 mm und mit einem minimalen Innendurchmesser von ca. 64 mm, - werden am Ende der Abgasanlage von Personenkraftwagen verschraubt, - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Endrohre), Auspuffrohre und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Teil für Auspuffrohre von Kraftfahrzeugen, sog. "Auspuffreparaturadapter für Kraftfahrzeug", Art.-Nr. ARA-F1, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, lt. Antrag bestehend aus zwei an jeder Seite bearbeiteten Rohrstücken, zwei Flachschellen mit je einer Schlossschraube, einem Federring und einer Mutter (M8) sowie einer Klemmschelle mit zwei Schlossschrauben, zwei Federringen und zwei Muttern (M8), - lt. Antragsangaben bestehen die Rohrstücke sowie die Schellen und Schrauben aus verzinktem oder aluminiumbeschichtetem Stahl (unedlem Metall), - die Rohrstücke stellen sich als Rohre und nicht als Rohrverbindungs- bzw. Rohrformstücke dar; - die Rohre sind jeweils lt. Antrag ca. 10 cm lang, 1,5 mm dick und haben einen variablen Durchmesser von mindestens 30 mm, somit keine Rohrverbindungs- bzw. Rohrformstücke, - die Ware dient zur fachgerechten schweißfreien Reparatur von korrodierten Auspuffverbindungen, indem die korrodierten Teile entfernt und durch den Adapter ersetzt werden; lt. Antrag hauptsächlich für Schalldämpferverbindungen die mittels Bördelverfahren miteinander verbunden sind, - wird lt. Antrag vormontiert geliefert, - hinsichtlich der Verwendung sind die Rohre innerhalb der zusammengesetzten Ware charakterbestimmend, - die zusammengesetzte Ware stellt sich als erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung am Auspuff von Kraftfahrzeugen dar. "Zusammengesetzte Ware aus Teilen von Auspuffrohren für Kraftfahrzeuge (charakterbestimmend), Rohrschellen der Position 7326 und anderen Waren der Position 7318, nicht für die industrielle Montage unter zollamtlicher Überwachung, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat in der 48. Sitzung entschieden, dass Felgen, die gleichermaßen für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 als auch für Fahrzeuge der Position 8716 verwendet werden können und bei denen eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelbar ist (Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII) in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3c), in die Position 8716 einzureihen sind (HSC/48, Dok. NC 1688, NC 1705 G/10). Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere, Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.92.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8708.92.99.00.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8708.92.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?
8708.92.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8708.92.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8708.92.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870892 andere Teile und anderes Zubehör, Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre, Teile davon > 87089299 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.92.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.92.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1976/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.92.99.00.0?
Warennummer 8708.92.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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