Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.95.10.20: Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, -…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.95.10.20 steht für Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, - mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung, - für Kaltgastechnologie geeignet. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8708.95.10.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8708.95.10.20
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.95andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
  4. 8708.95.10für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
  5. 8708.95.10.20Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, - mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung, - für Kaltgastechnologie geeignet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.95.10.20

HS-Code8708.956 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.95.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.95.10.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.95.10.20?

Die Zolltarifnummer 8708.95.10.20 umfasst Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, - mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung, - für Kaltgastechnologie geeignet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.95.10.20?

Für 8708.95.10.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.95.10.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870895. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.95.10.20?

8708.95.10.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.95.10.20 im Zolltarif eingeordnet?

8708.95.10.20 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870895 andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon > 87089510 für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.95.10.20?

Zu 8708.95.10.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.95.10.20?

TARIC-Code 8708.95.10.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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